
Der Sportartikelhersteller Adidas hat am Mittwoch in Herzogenaurach seine mittelfristigen Ziele bis 2028 vorgestellt und sieht sich trotz konjunktureller und geopolitischer Turbulenzen für die kommenden Jahre gut aufgestellt. Das Unternehmen strebt weitere Zuwächse bei Umsatz und Gewinn an. Für das laufende Jahr erwartet Adidas einen währungsbereinigten Umsatzanstieg im hohen einstelligen Prozentbereich, was in absoluten Zahlen einem Plus von zwei Milliarden Euro entspräche. Im Jahr 2025 waren die Erlöse der Marke Adidas währungsbereinigt bereits um 13 Prozent auf einen Rekordwert von 24,8 Milliarden Euro gestiegen.
Das Betriebsergebnis soll sich im laufenden Jahr von knapp 2,1 Milliarden auf rund 2,3 Milliarden Euro verbessern. Diese Prognose liegt jedoch unter den Erwartungen der Analysten, die einen Konsens von etwa 2,7 Milliarden Euro hatten. Das Unternehmen führt an, dass Zölle und Währungseffekte den Gewinn mit 400 Millionen Euro belasten dürften. Am Aktienmarkt kam die Prognose im frühen Handel nicht gut an; die im Dax notierte Aktie fiel zum Auftakt um fast sechs Prozent.
Für die Zeit bis 2028 setzte sich Adidas weitere Ziele. Der Umsatz soll pro Jahr währungsbereinigt ebenfalls im hohen einstelligen Prozentbereich steigen, während sich das Betriebsergebnis im Schnitt im mittleren Zehner-Prozentbereich pro Jahr verbessern soll. Zudem strebt das Unternehmen an, bis 2028 eine operative Marge von über zehn Prozent zu erreichen, nach 8,3 Prozent im vergangenen Jahr. Vorstandschef Björn Gulden, dessen Vertrag bis Ende 2030 verlängert wurde, erklärte, man werde sich weiter darauf konzentrieren, konsumentenorientiert zu sein und die Komplexität des Unternehmens zu reduzieren.
Aktionäre können sich über höhere Kapitalrückflüsse freuen. Adidas kündigte an, die Dividende für 2025 deutlich zu erhöhen, und plant für 2027 und 2028 jeweils Aktienrückkäufe im Wert von bis zu einer Milliarde Euro, sofern die Bedingungen es zulassen. Für das laufende Jahr hat Adidas bereits ein Rückkaufprogramm in dieser Höhe angekündigt. Das Unternehmen geht von einem starken strukturellen Wachstum der Sportartikelbranche aus und verweist auf erfolgreiche Retro-Produkte wie Samba und Gazelle sowie auf erwartete Impulse durch die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 in Nordamerika.

Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.
Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.
Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.
Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.