Adidas verzeichnet Rekordumsatz und verlängert Vertrag mit CEO Gulden

10.03.2026


Der Sportartikelhersteller Adidas hat im abgelaufenen Jahr einen Rekordumsatz von 24,8 Milliarden Euro erzielt und dabei einen Nettogewinn von 1,38 Milliarden Euro verbucht. Der Vertrag von Vorstandschef Bjørn Gulden wurde vorzeitig bis 2030 verlängert, was als Vertrauensbeweis in seine Führung gewertet wird. Gulden hatte das Unternehmen 2023 übernommen und es aus einer schwierigen Phase geführt, die unter anderem durch die Beendigung der Kooperation mit dem Rapper Kanye West und den damit verbundenen Yeezy-Verlusten geprägt war.

Für die kommenden Jahre hat Adidas ambitionierte Ziele gesetzt. Bis 2028 soll die operative Umsatzrendite auf über 10 Prozent steigen, nachdem sie im vergangenen Jahr bereits auf 8,3 Prozent verbessert wurde. Der währungsbereinigte Umsatz soll in diesem und den beiden folgenden Jahren jeweils um einen hohen einstelligen Prozentsatz wachsen. Für das laufende Jahr peilt Adidas ein Betriebsergebnis von rund 2,3 Milliarden Euro an, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr entspricht. Belastungen durch US-Zölle und Wechselkurse in Höhe von etwa 400 Millionen Euro will das Unternehmen dabei wegstecken.

Auf dem US-Markt sieht sich Adidas weiterhin Herausforderungen gegenüber. Der Marktanteil ist dort im Vergleich zu anderen Regionen am niedrigsten, und der Abstand zum Branchenprimus Nike bleibt erheblich. CEO Gulden räumte ein, dass Adidas in Nordamerika "nicht überall ist, wo wir sein wollen". Die anstehende Fußball-Weltmeisterschaft 2026 in Nordamerika könnte jedoch helfen, die Position zu stärken. Adidas erwartet, allein mit WM-bezogenen Produkten einen Umsatz von einer Milliarde Euro zu erzielen. Bisher haben sich 13 Mannschaften mit Adidas-Ausrüstervertrag für das Turnier qualifiziert.

Unternehmensintern stehen weitere Veränderungen an. Der ägyptische Unternehmer Nassef Sawiris soll im Mai neuer Aufsichtsratschef werden und damit Thomas Rabe von Bertelsmann beerben. Sawiris hält über seine Familienholding 3,13 Prozent an Adidas und sitzt seit 2016 im Aufsichtsrat. Für Aktionäre plant Adidas höhere Kapitalrückflüsse, darunter eine Dividendenerhöhung um 40 Prozent auf 2,80 Euro pro Aktie für 2025 sowie Aktienrückkaufprogramme in Höhe von bis zu einer Milliarde Euro für die Jahre 2027 und 2028. Trotz einer kürzlichen Senkung des fairen Werts der Adidas-Aktie durch die DZ Bank von 240 auf 206 Euro bleibt die Kaufempfehlung bestehen, was auf die Vertragsverlängerung mit Gulden und die neuen Wachstumsziele zurückgeführt wird.

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Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.