
In vielen Büros gehört der schnelle Blick aufs Smartphone längst zum Arbeitsalltag. Eine explizite Regelung zur privaten Handynutzung gibt es in den meisten Unternehmen aber nicht, sagt der Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht Peter Meyer. Solange Beschäftigte nur kurz eine Nachricht beantworten oder einen dringenden Anruf entgegennehmen, ist das in der Regel unproblematisch – vorausgesetzt, die Nutzung bleibt verhältnismäßig und zeitlich eng begrenzt.
Rechtlich kippt die Lage, sobald das Gerät zum dauerhaften Begleiter wird: Längere Privattelefonate, intensives Scrollen durch Social-Media-Feeds oder die Nutzung als reiner Zeitvertreib können nach Einschätzung Meyers einen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten darstellen. Arbeitgeber dürfen in solchen Fällen reagieren – von der einfachen Ermahnung bis hin zur förmlichen Abmahnung. Eine fristlose Kündigung allein wegen exzessiver Smartphone-Nutzung hält der Jurist hingegen in der Regel nicht für gerechtfertigt.
Unternehmen können den Zugriff auf private Mobiltelefone zudem enger fassen, als vielen Beschäftigten bewusst ist. In sicherheitsrelevanten Bereichen etwa sind strikte Verbote rechtlich möglich. Dort legen interne Richtlinien teils detailliert fest, ob Smartphones überhaupt mit an den Arbeitsplatz gebracht werden dürfen oder ob lediglich bestimmte Anwendungen und Programme tabu sind.
Meyer, Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein, rät Beschäftigten wie Arbeitgebern zu klaren Absprachen. Wo es keine ausdrücklichen Vorgaben gibt, gilt: Kurz und notwendig ist erlaubt, dauerhafte private Online-Präsenz während der Arbeitszeit nicht. Für Unternehmen bleibt die Herausforderung, einen praktikablen Mittelweg zwischen Erreichbarkeit, Produktivität und Sicherheit zu definieren – bevor der Streit ums Handy vor dem Arbeitsgericht landet.
Darmkrebs zählt in Deutschland wie weltweit zu den tödlichsten Krebsarten – und gilt dennoch als eine der am besten vorbeugbaren. Jährlich sterben hierzulande nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) rund 23.000 Menschen an der Erkrankung, fast zehnmal so viele wie bei Verkehrsunfällen. In Mecklenburg-Vorpommern leben laut Schweriner Gesundheitsministerium derzeit etwa 7.550 Menschen mit einer Darmkrebsdiagnose, jedes Jahr kommen rund 1.200 Neuerkrankungen hinzu.
Gastroenterologen setzen deshalb verstärkt auf Früherkennung per Darmspiegelung. Am Helios Hanseklinikum Stralsund demonstrieren die Chefärzte den Ablauf inzwischen auch am eigenen Körper. German Horn, Chefarzt der Gastroenterologie, ließ kürzlich eine Vorsorgekoloskopie von seinem Kollegen Stefan Ziemer durchführen – und schildert den Eingriff als unspektakulär. Unter Sedierung habe er „nichts mitbekommen“ und lediglich von einer Reise nach Argentinien geträumt, sagt er im Anschluss.
Die Untersuchung selbst dauert in der Regel weniger als eine halbe Stunde. Über ein 1,40 Meter langes Endoskop führt der Arzt eine Kamera bis zum Übergang vom Dick- zum Dünndarm und zieht sie langsam zurück. Auf dem Bildschirm erscheinen ein rötlicher Tunnel, Blutgefäße, Verengungen und Ausbuchtungen. In diesem Stadium lassen sich nicht nur Tumoren, sondern vor allem mögliche Vorstufen erkennen und entfernen – noch bevor sie zu Krebs entarten. Bei Horn zeigt die Reise durch den Dickdarm keine Auffälligkeiten.
Seit April vergangenen Jahres haben Männer und Frauen ab 50 Jahren Anspruch auf eine von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlte Vorsorgekoloskopie; bei unauffälligem Befund kann nach zehn Jahren eine zweite folgen. Präventionsforscher Hermann Brenner vom DKFZ verweist auf neue Studiendaten, wonach die Teilnahme an diesem Programm hochwirksam gegen Darmkrebs ist. Vor diesem Hintergrund versuchen Kliniken wie das Stralsunder Hanseklinikum, Hemmschwellen abzubauen – nicht nur mit nüchternen Zahlen, sondern auch mit ungewöhnlichen Einblicken aus dem Endoskop und dem Signal, dass selbst Chefärzte die Kamera in den eigenen Darm schicken.