Bosch führt erneut Patentranking in Deutschland an

11.03.2026


Baden-Württemberg behauptet sich erneut als das innovativste Bundesland Deutschlands. Laut dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) reichten Unternehmen und Erfinder aus dem Südwesten im vergangenen Jahr 15.161 Patente ein. Trotz eines leichten Rückgangs um 2,2 Prozent liegt das Land damit klar vor Bayern, das mit 12.575 Anmeldungen den zweiten Rang belegt. Diese Zahlen unterstreichen die anhaltende Innovationskraft der Region im Bundesländervergleich.

Eine zentrale Rolle für diese Spitzenposition spielt die Automobilindustrie. Die Liste der Unternehmen mit den meisten Patentanmeldungen wird erneut von Bosch angeführt. Der Technologie- und Zulieferkonzern meldete 4.109 Patente beim DPMA an. Auf Platz zwei folgt der Stuttgarter Autohersteller Mercedes-Benz mit 2.726 Anmeldungen. Die Top Ten der anmeldefreudigsten Unternehmen setzen sich ausschließlich aus Automobilherstellern und -zulieferern zusammen, darunter auch Porsche und ZF Friedrichshafen.

Bosch führt diese Rangliste seit Jahren an. Stefan Hartung, Vorsitzender der Geschäftsführung von Bosch, kommentierte die Zahlen und verwies auf die Bedeutung von Innovationen und Spitzentechnologie als Säulen der 140-jährigen Unternehmensgeschichte. Die Innovationskraft zeige sich kontinuierlich in den Patentanmeldungen. In Europa zählt der Konzern ebenfalls zu den Top-Anmeldern für Patente und hält in Deutschland etwa 120.000 aktive Schutzrechte.

Die hohe Zahl der Patentanmeldungen aus Baden-Württemberg wird der breiten Aufstellung von Unternehmen wie Bosch als weltweit tätige Technologieunternehmen zugeschrieben. Die Konzentration der Automobilbranche in der Region trägt maßgeblich zu dieser Entwicklung bei. Die DPMA-Statistik zeigt, dass rund 30 Prozent aller Patentanmeldungen von den zehn anmeldefreudigsten Unternehmen stammen, die allesamt der Automobilindustrie angehören.

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Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.