Bundesarztregister: Große Unterschiede in der regionalen Versorgung mit Ärzten

12.03.2026


Hamburg bleibt nach aktuellen Daten des Bundesarztregisters eine der am besten versorgten Regionen Deutschlands: Auf 100.000 Einwohner kommen in der Hansestadt 315 Ärztinnen und Ärzte inklusive Psychotherapeuten – der bundesweit höchste Wert. Betrachtet man nur die Hausarztversorgung, liegt Hamburg mit 73,4 Hausärztinnen und Hausärzten je 100.000 Einwohner auf Rang zwei hinter Mecklenburg-Vorpommern (76,8). Auch der Frauenanteil ist hoch: 58,9 Prozent aller Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeuten sind weiblich, bei den Hausärzten sind es 58,3 Prozent. Gleichzeitig ist die Altersstruktur ein Risiko: Rund 15 Prozent der Hamburger Mediziner, bei den Hausärzten 15,2 Prozent, sind älter als 65 Jahre und könnten ihre Praxen in absehbarer Zeit abgeben.

Schleswig-Holstein liegt im Ländervergleich deutlich hinter Hamburg, aber im oberen Mittelfeld. Dort kommen 70,3 Hausärztinnen und Hausärzte auf 100.000 Einwohner, bundesweit Platz sechs. Bei allen Ärztinnen, Ärzten und Psychotherapeuten zusammen erreicht das nördlichste Flächenland einen Wert von 218 pro 100.000 Einwohner, deutlich weniger als Hamburg, aber nahe an Mecklenburg-Vorpommern mit 223. In Schleswig-Holstein ist gut die Hälfte der Hausärzte weiblich (52,0 Prozent). 12,7 Prozent der Hausärztinnen und Hausärzte sind älter als 65 Jahre, über alle Fachrichtungen hinweg sind es 11,3 Prozent.

Sachsen verzeichnet ebenfalls eine steigende Ärztedichte, wenn auch auf niedrigerem Niveau als Hamburg. Ende des vergangenen Jahres kamen im Freistaat knapp 229 Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeuten auf 100.000 Einwohner, nach zuvor knapp 223. Auffällig ist die vergleichsweise junge Ärzteschaft: Nur 8,7 Prozent der Mediziner und Psychotherapeuten sind älter als 65 Jahre – gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern der niedrigste Anteil bundesweit. Beim Frauenanteil liegt Sachsen im Spitzenfeld; mit 58,9 Prozent Ärztinnen rangiert das Land direkt hinter Berlin und Hamburg.

Bundesweit setzt sich der Ausbau der vertragsärztlichen Versorgung fort. Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung waren Ende des vergangenen Jahres 191.875 Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Zulassung zur Versorgung gesetzlich Versicherter tätig – 2.324 mehr als ein Jahr zuvor, ein Plus von 1,2 Prozent. Das Wachstum fällt in der ärztlichen Versorgung mit 0,7 Prozent geringer aus als in der Psychotherapie, wo ein Zuwachs von 3,7 Prozent verzeichnet wurde. Parallel dazu nimmt die Teilzeitbeschäftigung zu: Der Anteil lag zuletzt bei 40 Prozent. Während Regionen wie Hamburg aktuell von einer sehr hohen Arztdichte profitieren, deuten der wachsende Anteil älterer Mediziner und die verbreitete Teilzeit darauf hin, dass die formalen Kopfzahlen künftig stärker gegen die tatsächlich verfügbare Arbeitszeit gerechnet werden müssen.

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Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.