Corporate-Governance-Update: Nova Property ergänzt Verwaltungsrat um Immobilienprofi

27.03.2026


Die Nova Property Fund Management AG verstärkt ihren Verwaltungsrat mit einem ausgewiesenen Immobilienfonds-Spezialisten: An der ordentlichen Generalversammlung vom 26. März 2026 haben die Aktionäre Thomas Vonaesch neu in das Aufsichtsgremium gewählt. Der Verwaltungsrat setzt sich damit aus Catrina Luchsinger Gähwiler (Präsidentin), Bruno Räss (Vizepräsident), Katrin Eggenberger, Raymond Rüttimann und Thomas Vonaesch zusammen.

Vonaesch bringt jahrzehntelange Erfahrung in den Bereichen Immobilienfonds, Asset Management und strategische Führung in das Gremium ein. Er ist seit Juli 2019 Verwaltungsratspräsident der Helvetia Asset Management AG in Basel. Zuvor war er über mehr als 30 Jahre in verschiedenen Führungsfunktionen im Immobilienfondsbereich der Credit Suisse Funds AG tätig, unter anderem als Leiter Real Estate Fund Management und Mitglied der Geschäftsleitung.

In dieser Funktion verantwortete Vonaesch die Lancierung neuer Immobilienfonds, begleitete Fondsfusionen und fungierte als Gewährsperson gegenüber der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA. Von 2002 bis 2019 war er zudem Fondsmanager des grössten Immobilienfonds der Credit Suisse. Ergänzt wird sein Profil durch Mandate in Branchenorganisationen: Zwischen 2017 und 2022 gehörte er dem Fachausschuss «Immobilienfonds» der Asset Management Association Switzerland an.

Darüber hinaus war Vonaesch von Januar 2022 bis April 2024 Mitglied des Verwaltungsrats der Credit Suisse Funds AG und Vorsitzender des Ausschusses Real Estate Funds. Nova Property erwartet, dass er mit seiner Expertise und seinem breiten Beziehungsnetz die weiteren Wachstumsschritte des Unternehmens unterstützt. Verwaltungsratspräsidentin Catrina Luchsinger bezeichnet ihn als profilierten Experten, der das bestehende Gremium in zentralen Fragen der Immobilienfonds- und Asset-Management-Strategie ergänzen soll.

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Fast Fashion im Fokus: Bundesregierung verschärft Regeln für Textilhersteller

27.03.2026


Die Bundesregierung will Bekleidungshersteller stärker an den Kosten für Sammlung und Entsorgung von Altkleidern beteiligen und damit den Boom von kurzlebiger Billigmode eindämmen. Bundesumweltminister Carsten Schneider hat Eckpunkte für ein neues Textilgesetz vorgelegt, das die erweiterte Herstellerverantwortung auf Bekleidung, Bekleidungszubehör, Heimtextilien und Schuhe ausdehnt. Ziel ist es, die Entsorgungsstrukturen für Alttextilien finanziell zu stabilisieren und zugleich die Umweltauswirkungen der Fast-Fashion-Industrie zu verringern. Ein konkreter Gesetzentwurf soll zu einem späteren Zeitpunkt folgen.

Künftig sollen alle Unternehmen, die Kleidung erstmals auf dem deutschen Markt anbieten – darunter auch Importeure –, als Hersteller gelten. Sie müssten sich nach den Plänen Schneiders einer Organisation für Herstellerverantwortung anschließen. Diese Organisationen sollen bundesweit die Sammlung und Verwertung von Alttextilien organisieren und sich über Beiträge der angeschlossenen Hersteller finanzieren. Vorgesehen ist eine verpflichtende Sammelquote von 70 Prozent, bemessen an der Menge der Textilien, die die jeweiligen Hersteller im Vorjahr in Verkehr gebracht haben.

Das System soll Anreize für langlebigere und besser recycelbare Produkte setzen: Umweltfreundlichkeit und Qualität der Waren sollen bei der Berechnung der Herstellerbeiträge berücksichtigt werden. Je hochwertiger, reparierbarer und besser recycelbar ein Produkt ist, desto niedriger soll der Finanzbeitrag ausfallen. Ins Visier nimmt Schneider insbesondere Fast-Fashion-Ware, die nach kurzer Nutzungsdauer in Altkleidercontainern landet, nur begrenzt als Secondhand weiterverwendet werden kann und häufig kaum recycelbar ist. Nach seinen Worten soll insbesondere für massenhafte Wegwerfmode, einschließlich günstiger Importe etwa aus China, stärker zur Kasse gebeten werden.

Umweltverbände begrüßen zwar grundsätzlich den Ansatz, kritisieren die geplanten Regelungen jedoch als nicht weitreichend genug. Die Deutsche Umwelthilfe bemängelt unter anderem, dass klare gesetzliche Mindestkriterien für Umweltfreundlichkeit bislang fehlten und die Lenkungswirkung damit begrenzt bleiben könnte. Auch insgesamt sehen Kritiker in den vorgelegten Eckpunkten eher einen ersten Schritt als einen grundlegenden Kurswechsel in der Branche. Mit dem Gesetz setzt Deutschland zugleich Vorgaben der Europäischen Union zur erweiterten Herstellerverantwortung im Textilsektor um.