
Karbon-X Corp., ein vertikal integrierter Anbieter von Klimalösungen auf dem regulierten und dem freiwilligen CO2-Markt, baut seine unternehmensweite Klimaplattform durch eine strategische Zusammenarbeit mit der Schweizer carbon-connect AG aus. Das in Calgary ansässige Unternehmen will mit der Partnerschaft seine Fähigkeiten in der Treibhausgasbilanzierung, Dekarbonisierungsberatung und laufenden Überwachung für Unternehmens- sowie regulierte Kunden deutlich erweitern.
Im Rahmen der Kooperation übernimmt Karbon-X die geschäftliche Zusammenarbeit und die Integration von Kunden, während carbon-connect sein technisches Fachwissen in das End-to-End-Rahmenwerk von Karbon-X einbringt. Ziel ist ein durchgängiges Serviceangebot, das von der präzisen Emissionsmessung über die Planung von Reduktionsmaßnahmen bis zur Marktumsetzung reicht.
Das gemeinsam erweiterte Dienstleistungsportfolio deckt vollständige Emissionsbilanzen nach Scope 1, 2 und 3 ab und umfasst zudem die Planung und Umsetzung von Emissionsminderungsmaßnahmen. Hinzu kommen länderspezifische Compliance-, ESG- und Nachhaltigkeitsberichterstattung, Kohlenstoffquantifizierung von Produkten inklusive Lebenszyklusanalysen, die Ermittlung des CO2-Fußabdrucks von Veranstaltungen sowie Unterstützung bei der strategischen Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen.
Vor dem Hintergrund sich verschärfender regulatorischer Anforderungen und strengerer Offenlegungsstandards positioniert sich Karbon-X mit der Allianz als integrierter Partner für Unternehmen, die sowohl bei der Emissionsmessung als auch bei der Nutzung der CO2-Märkte Unterstützung suchen. Die Zusammenarbeit soll die Beratungs- und Quantifizierungsinfrastruktur von Karbon-X stärken, das Angebot auf Unternehmensebene verbreitern und helfen, mehrjährige Kundenbeziehungen zu vertiefen.

Eine Hausdurchsuchung im Raum Regensburg nach einer Protestaktion auf einem Gasbohrturm im oberbayerischen Reichling beschäftigt nun das Bundesverfassungsgericht. Der betroffene, zur Tatzeit gerade volljährige Aktivist und sein Rechtsanwalt Benedikt Ehrlich haben Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt, nachdem das Landgericht Augsburg ihre Beschwerden gegen den ursprünglichen Durchsuchungsbeschluss verworfen hatte. Es geht um die Frage, ob der Einsatz der Polizei mit der Durchsuchung von Wohnräumen und der Suche nach Computern und Smartphones nach einer gewaltfreien Aktion noch verhältnismäßig war.
Auslöser des Verfahrens ist eine Aktion vom September 2025: Aktivisten des Bündnisses "Ende Gelände" waren auf einen Bohrturm in Reichling geklettert und hatten Banner mit Aufschriften wie "Gas ist Gift" und "Gasausstieg jetzt – hier und weltweit" angebracht, darunter auch eine Botschaft an Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Der Protest richtete sich gegen geplante Gas-Probebohrungen, die in der Region wiederholt auf Widerstand gestoßen waren. Anwohner äußerten Sorgen um die Trinkwasserversorgung, Aktivisten begründeten ihren zivilen Ungehorsam mit der Notwendigkeit, fossile Energieprojekte zu stoppen.
Im Januar durchsuchte die Polizei eine Wohnung im Raum Regensburg, in der der junge Aktivist im Elternhaus lebt. Ermittlungsgrundlage sind nach Angaben der Ermittlungsbehörden der Verdacht des Hausfriedensbruchs sowie ein möglicher Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Ziel der Maßnahme sei es gewesen, Hinweise auf die Identität weiterer an der Aktion beteiligter Personen zu sichern. Laut Polizei konnten bei der Durchsuchung Beweismittel sichergestellt werden, die derzeit ausgewertet werden.
Der Anwalt des Betroffenen und das Aktionsbündnis "Ende Gelände", das vom Verfassungsschutz als linksextremistischer Verdachtsfall beobachtet wird, bewerten die Durchsuchung dagegen als rechtswidrig. Ehrlich spricht von einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte seines Mandanten und sieht eine "Grenze überschritten". Die Protestform sei gewaltfrei gewesen, eine Wohnungsdurchsuchung daher nicht gerechtfertigt. Aus Sicht von "Ende Gelände" ist zivil ungehorsamer Protest angesichts der abgelehnten Gasbohrungen „absolut notwendig und legitim“. Das Bundesverfassungsgericht soll nun klären, wie weit Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung solcher Aktionen in private Lebensbereiche vordringen dürfen.