
Die Bundesregierung will den Ausbau schneller Internetanschlüsse deutlich beschleunigen und Glasfaserleitungen konsequent bis in Gebäude und Wohnungen führen. Das Bundeskabinett hat dazu eine Reform des Telekommunikationsgesetzes auf den Weg gebracht, die nach Angaben des Bundesdigitalministeriums Verfahren vereinfachen und Bürokratie abbauen soll. Das Gesetzespaket muss noch von Bundestag und Bundesrat gebilligt werden.
Im Zentrum der Reform steht der sogenannte Vollausbau in Gebäuden. Bislang endet die Glasfaser in vielen Fällen an der Grundstücksgrenze oder an der Hauswand. Künftig sollen Telekommunikationsunternehmen gegenüber Gebäudeeigentümern ein Recht erhalten, die Leitungen auch innerhalb des Hauses zu verlegen, sofern der Glasfaseranschluss bereits bis zum Gebäude geführt wurde und die interne Infrastruktur fehlt. Alternativ können Eigentümer innerhalb einer vorgegebenen Frist selbst für die hausinterne Glasfaserverkabelung sorgen.
Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) begründete das Vorhaben mit der wachsenden Bedeutung digitaler Netze für den Wirtschaftsstandort. Schnelles und stabiles Internet sei im digitalen Zeitalter Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und gesellschaftlichen Wohlstand, sagte er. Die Reform bündele eine Vielzahl gezielter Maßnahmen, um Glasfaser „bis in jedes Gebäude und jede Wohnung“ zu bringen.
Neben neuen Eingriffsrechten in Gebäuden setzt die Regierung auf beschleunigte Genehmigungsverfahren, um den Ausbau in der Fläche voranzubringen. Geplant sind kürzere Fristen für Behörden sowie Regelungen, die es Bauunternehmen ermöglichen, früher mit Verlegearbeiten zu beginnen. Zudem sollen Eisenbahnunternehmen beim Aufbau schneller Funknetze entlang von Bahnstrecken zur Mitwirkung verpflichtet werden können. Ziel ist es, die bislang stockende Modernisierung der digitalen Infrastruktur zu beschleunigen und Ausbauhemmnisse systematisch abzubauen.

Im monatelangen Streit um die Finanzierung des Rettungsdienstes in Nordrhein-Westfalen wächst der Druck auf Kommunen, Krankenkassen und Landesregierung. Der nordrhein-westfälische Städtetag warnt vor „erheblichen Finanzierungslücken“ und sieht die Funktionsfähigkeit des Notfalldienstes gefährdet. Hintergrund ist die Frage, wer die Kosten für sogenannte Fehlfahrten trägt – Einsätze, bei denen am Ende kein Patient in ein Krankenhaus transportiert wird. Die gesetzlichen Krankenkassen hatten angekündigt, sich ab 2026 an diesen Kosten nicht mehr zu beteiligen und weigern sich seit diesem Jahr, Fehlfahrten vollständig zu bezahlen.
Die Landesregierung versucht, den Konflikt mit einer Übergangslösung zu entschärfen. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) legte dem Gesundheitsausschuss des Landtags einen Musterbeschluss vor, der auf ein Angebot der Kassen zurückgreift: Demnach sollen die Krankenkassen übergangsweise die Hälfte der Kosten für Fehlfahrten übernehmen. Die Regelung wäre jedoch an eine Obergrenze gebunden – sie gilt nur, solange der Anteil der Fehlfahrten an allen Einsätzen nicht über 15 Prozent steigt. Tatsächlich liegt diese Quote in vielen Städten laut Landesangaben bei bis zu 25 Prozent.
Für die Kommunen reicht der Vorschlag nicht aus. Vertreter des Städtetags kritisieren, dass Städte auf hohen Summen sitzenblieben, sollten die Kassen nur einen Teil der Fehlfahrten finanzieren. Angesichts der angespannten Haushaltslage sehen sie kaum Spielraum, die Lücken aus eigenen Mitteln zu schließen. In Beschlüssen, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen, ist von einem Szenario die Rede, in dem die Kommunen gezwungen sein könnten, von allen Menschen, die einen Rettungswagen rufen, hohe Eigenanteile zu verlangen. Der Rettungsdienst sei eine „riesige Errungenschaft“ der Gefahrenabwehr und dürfe „nicht unter Druck geraten“, heißt es.
Eine ursprünglich geplante landesweit einheitliche Rahmenvereinbarung zwischen Kommunen, Krankenkassen und Land zur dauerhaften Finanzierung des Rettungsdienstes ist gescheitert. Nach Einschätzung des Städtetags lasse sich dieses Modell „nicht verwirklichen“. Stattdessen sollen nun einzelne Städte selbst entscheiden, ob sie den vom Land vorgeschlagenen Übergangsmodus akzeptieren und individuelle Vereinbarungen mit den Kassen schließen. Im Gegenzug erwartet die Landesregierung, dass die Kommunen die Strukturen des Rettungsdienstes in NRW auf den Prüfstand stellen und Einsparmöglichkeiten prüfen. Für Versicherte bleibt damit offen, ob und in welchem Umfang sie künftig an den Kosten eines Notrufs beteiligt werden könnten.