
Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann erhöht im Kampf gegen sexualisierte Gewalt im Internet den Druck auf den Bund. Die SPD-Politikerin fordert eine schnelle Verschärfung des Strafrechts, um nach ihrer Darstellung bestehende Strafbarkeitslücken zu schließen. Der Staat müsse bei jeglicher Form bildbasierter sexualisierter Gewalt „klare Kante“ zeigen, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Betroffene hätten Anspruch darauf, dass der Gesetzgeber entschlossen reagiere.
Wahlmann zählt zu den Phänomenen, die sie besonders in den Blick nimmt, heimlich angefertigte Nacktaufnahmen, sogenannte Rache-Pornos sowie Deepfakes und Sextortion. Deepfakes sind mit Hilfe Künstlicher Intelligenz erzeugte oder manipulierte Bilder, Videos oder Audioaufnahmen, die täuschend echt wirken können. Unter Sextortion wird die Erpressung mit Nacktaufnahmen verstanden. Es handele sich um „zutiefst verachtenswerte Taten“ mit gravierenden Konsequenzen für die Opfer, betont die Ministerin.
Besonders problematisch sei die Dynamik der Verbreitung in sozialen Netzwerken. Derartige Inhalte gingen häufig binnen kürzester Zeit viral und ließen sich, einmal veröffentlicht, faktisch nicht mehr vollständig zurückholen, warnt Wahlmann. Bereits im vergangenen Sommer hatte die Justizministerkonferenz der Länder auf Vorschlag Niedersachsens den Bund einstimmig aufgefordert, die Lücken im Strafrecht in diesem Bereich zu schließen.
Im Bundesjustizministerium laufen nach Angaben aus den Ländern inzwischen Vorbereitungen für ein Gesetz, das das Erstellen und Verbreiten sexualisierter Deepfakes ausdrücklich unter Strafe stellen soll. In Niedersachsen hat das Thema zusätzliche Aufmerksamkeit erhalten, nachdem bei der CDU-Fraktion im Landtag ein Fall bekannt geworden war, in dem ein Mitarbeiter ein KI-Video einer Kollegin erstellt und im Kollegenkreis geteilt haben soll. Die Staatsanwaltschaft beschreibt die Darstellung der Betroffenen in dem Video als lasziv und aufreizend tanzend im Bikini.

Vizekanzler und SPD-Chef Lars Klingbeil erhöht in der Debatte um Entlastungen angesichts steigender Energiepreise den Druck auf seine Kabinettskollegen. In einem Schreiben an Kanzleramtsminister Thorsten Frei und Wirtschaftsministerin Katharina Reiche (beide CDU) warnt Klingbeil vor einem weiteren Zuwarten der Bundesregierung. Angesichts deutlich gestiegener Sprit- und Gaspreise sei „absehbar, dass es weitere Maßnahmen brauchen wird, um die steigende Inflation frühzeitig zu dämpfen“, heißt es in dem Brief, der Nachrichtenagenturen vorliegt.
Klingbeil fordert die Regierung auf, schnell handlungsfähig zu werden und legt dafür drei konkrete Vorschläge vor, die sich aus seiner Sicht rasch umsetzen lassen. Zentraler Baustein ist ein flexibler Preisdeckel für Benzin, Diesel und Heizöl, wie er in Belgien und Luxemburg bereits gilt. Deutschland dürfe entsprechende Instrumente nicht ungenutzt lassen, argumentiert der SPD-Politiker. Der Bundesfinanzminister solle gemeinsam mit dem Kanzleramt und dem Wirtschaftsministerium zügig die rechtlichen Grundlagen für ein entsprechendes Gesetz vorbereiten.
Zur Finanzierung der geplanten Entlastungen plädiert Klingbeil für eine Übergewinnsteuer. Mit ihr sollen übermäßige Krisenprofite von Unternehmen abgeschöpft werden, um gezielte Hilfen für Verbraucherinnen und Verbraucher zu finanzieren. Nach seinen Angaben laufen dazu bereits Gespräche auf EU-Ebene, für die er sich jedoch zusätzliche Rückendeckung aus der Bundesregierung wünscht. Parallel wirbt Klingbeil dafür, die Belastung von Berufspendlern und anderer Mobilität zu senken.
Im Raum stehen dafür mehrere Varianten: eine Ausweitung der Pendlerpauschale, die Einführung oder Ausweitung einer Mobilitätsprämie sowie eine zeitlich befristete Senkung der Energiesteuer. Welche dieser Maßnahmen letztlich umgesetzt werden, lässt der SPD-Chef offen – entscheidend sei, dass die Regierung „vorbereitet ist und zielgerichtet handeln“ könne. Klingbeil signalisiert Gesprächsbereitschaft gegenüber Vorschlägen aus der Union, pocht aber auf eine schnelle politische Entscheidung darüber, wie mögliche Einnahmen aus einer Übergewinnsteuer verwendet werden sollen.