
Deutschland verschärft die Zollkontrollen an der Grenze zu Polen, um dem sogenannten Tank-Tourismus entgegenzuwirken. Besonders im Visier stehen Autofahrer, die in Polen oder Tschechien günstiger tanken und Kraftstoff über die Grenze bringen. Die Kontrollen konzentrieren sich auf Übergänge in Sachsen, Brandenburg und Bayern, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet. Wer einen Reservekanister mit bis zu 20 Litern Sprit transportiert, darf dies grundsätzlich, sofern der Treibstoff für das eigene Fahrzeug bestimmt ist. Abweichungen, wie das Mitführen von Diesel in einem Benziner, können jedoch zu Problemen führen.
Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hat die hohen Spritpreise in Deutschland scharf kritisiert. "Kein Mensch versteht, warum die Preise in Deutschland für den gleichen Sprit um 60 Cent höher sind als in Polen. Und das, obwohl beide Länder benachbarte EU-Staaten sind", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Woidke bezeichnete die Preistreiberei an den Tankstellen als "reine Abzocke" und forderte die Bundesregierung auf, diesen "unhaltbaren Missstand" zu beenden. Seit Beginn des Iran-Krieges sind die Spritpreise in Deutschland stark gestiegen, während sie in Polen deutlich niedriger bleiben.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Ostbrandenburg berichtet von spürbaren Folgen des Preisgefälles. An polnischen Tankstellen haben sich teilweise lange Schlangen gebildet, da viele Menschen aus der brandenburgischen Grenzregion zum Tanken ins Nachbarland fahren. Für deutsche Tankstellen im Grenzgebiet verschärft sich dadurch die wirtschaftliche Lage zusätzlich, da sie mit dem günstigeren Angebot in Polen konkurrieren müssen. Diese Entwicklung belastet lokale Unternehmen und sorgt für Unmut bei Verbrauchern und Politikern gleichermaßen.
Das Bundeskartellamt prüft derzeit die Preisentwicklung bei den Mineralölkonzernen genau. Kartellamtspräsident Andreas Mundt erklärte, man werde konsequent gegen kartellrechtswidriges Verhalten vorgehen, sollten sich entsprechende Hinweise zeigen. Die Debatte um die Spritpreise hat somit nicht nur grenzüberschreitende, sondern auch wettbewerbsrechtliche Dimensionen erreicht. Die Situation bleibt angespannt, während Verbraucher und Behörden auf Maßnahmen zur Entschärfung der Lage warten.

Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.
Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.
Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.
Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.