Krise im Stahlsektor: Beschäftigte fordern klare Linie für ‚grünen‘ Umbau

12.06.2026


In Berlin und im saarländischen Völklingen haben Tausende Stahlarbeiter und Unterstützer gegen eine weitere Zuspitzung der Krise in der deutschen Stahlindustrie demonstriert. Unter dem Motto „Stahl hat Zukunft – bei uns!“ zogen Beschäftigte vom Brandenburger Tor zum Bundeswirtschaftsministerium, parallel formierten sich im Saarland mehrere Demonstrationszüge. Nach Angaben der IG Metall nahmen in Berlin rund 1.700 Beschäftigte aus mehr als 40 Betrieben teil, die Polizei zählte dort etwa 900 Menschen. In Völklingen kamen laut Polizei 8.500 Teilnehmer zusammen.

Die Branche steht nach Einschätzung von Gewerkschaften und Politikern unter massivem Druck. Genannt werden die schwache Konjunktur, Probleme in wichtigen Kundenindustrien wie dem Automobilbau, hohe Energiepreise und Konkurrenz durch preisgünstigen Stahl, vor allem aus Asien. Zusätzlich belasten hohe US-Zölle auf Stahlimporte die exportorientierten Hersteller, die in Regionen wie Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und dem Saarland besonders stark vertreten sind. Die IG Metall fordert deshalb zusätzliche politische Unterstützung, um Arbeitsplätze und industrielle Wertschöpfung zu sichern.

Im Zentrum der Proteste steht zugleich die Frage, wie die Dekarbonisierung der Stahlproduktion finanziell und regulatorisch abgesichert werden kann. Unternehmen wie Salzgitter und Saarstahl haben bereits mit dem Umbau in Richtung „grünen“ Stahl begonnen. Neue Anlagen, die zunächst mit Erdgas und später mit Wasserstoff betrieben werden sollen, erfordern allerdings hohe Investitionen, während der Markt für klimafreundlichen Stahl noch am Anfang steht. Der Konzern ArcelorMittal hat Pläne für einen klimaneutralen Umbau seiner Werke in Bremen und Eisenhüttenstadt für 2025 gestoppt, was in der Branche als Warnsignal gilt.

Zentrale Streitfrage ist der europäische Emissionshandel. Die IG Metall und Vertreter aus dem Saarland warnen vor einer Aufweichung der Klimavorgaben, weil dies nach ihrer Einschätzung die Planungssicherheit für Unternehmen untergraben und laufende Transformationsprojekte gefährden könnte. Die saarländische Europaabgeordnete Manuela Ripa bezeichnet die Stahlindustrie als „Rückgrat“ der Region und fordert, frühe und umfangreiche Investitionen in klimafreundliche Technologien politisch zu honorieren. Ministerpräsidentin Anke Rehlinger warnte in einem Schreiben an Bundeskanzler Friedrich Merz vor einer „Rolle rückwärts“ beim Umbau der Stahlindustrie, während die EU-Kommission im Juli Vorschläge für eine Revision des Emissionshandels vorlegen will.

Die IG Metall sieht den Emissionshandel nur als „Spitze des Eisbergs“ und verweist auf die Kombination aus globalem Wettbewerbsdruck, Handelskonflikten und Transformationskosten. Der stellvertretende Gewerkschaftsvorsitzende Jürgen Kerner betonte, die Branche wolle klimaneutrale Produktion erreichen, benötige dafür aber verlässliche politische Rahmenbedingungen. Aus Sicht der Demonstranten geht es damit nicht nur um einzelne Standorte oder Betriebe, sondern um die langfristige Zukunft ganzer Industrieregionen in Deutschland.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026


Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.