
KSB hat ein aus finanzieller Sicht starkes Jahr 2025 abgeliefert, bekommt dafür an der Börse aber keinen Applaus. Trotz Rekordwerten bei Umsatz und Auftragseingang sowie einem zweistelligen Gewinnanstieg rutschte die Aktie im frühen Handel zeitweise um mehr als zwölf Prozent ab und fiel auf rund 1.015 Euro. Auslöser sind vor allem ein ausgesprochen vorsichtiger Ausblick für 2026 und eine Dividendenpolitik, die hinter den Erwartungen vieler Anleger zurückbleibt.
Operativ präsentierte sich der Pumpen- und Armaturenhersteller robust. Der Umsatz stieg um 2,3 Prozent und überschritt erstmals die Marke von drei Milliarden Euro. Wachstumstreiber war insbesondere das Pumpengeschäft. Der Auftragseingang legte um gut zwei Prozent auf einen Rekordwert von rund 3,2 Milliarden Euro zu. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) verbesserte sich um etwas mehr als drei Prozent auf 252 Millionen Euro, der Jahresüberschuss kletterte um 13 Prozent auf 166,4 Millionen Euro.
Bei der Ausschüttung setzt das Management gleichwohl auf Kontinuität: Der Hauptversammlung im Mai sollen 26,50 Euro je Stammaktie und 26,76 Euro je Vorzugsaktie vorgeschlagen werden, jeweils auf dem Niveau des Vorjahres. Angesichts des Ergebnisanstiegs hatten Marktteilnehmer im Schnitt mit einer Anhebung gerechnet. Die unveränderte Dividende wurde daher als enttäuschend gewertet und wirkte zusammen mit dem verhaltenen Ausblick als Belastungsfaktor für den Kurs.
Der Ausblick für 2026 spiegelt ein hohes Maß an Unsicherheit wider. Beim Auftragseingang stellt KSB eine Spanne von 3,1 bis 3,5 Milliarden Euro in Aussicht – nach dem Rekord von 3,2 Milliarden Euro im Vorjahr ist damit sowohl ein Rückgang als auch ein neues Hoch denkbar. Der Umsatz soll zwischen 2,9 und 3,2 Milliarden Euro liegen, das EBIT zwischen 220 und 265 Millionen Euro. Konzernchef Stephan Timmermann verwies auf ein angespanntes geopolitisches Umfeld; der Krieg im Mittleren Osten sowie spürbar steigende Energie- und Logistikkosten dürften sich bereits in den ersten Monaten des laufenden Jahres auf die Kennzahlen auswirken.
Die ungewöhnlich breiten Prognosebandbreiten signalisieren, dass KSB zwar an strukturelles Wachstum glaubt, kurzfristige Risiken aber deutlich höher gewichtet als in der Vergangenheit. Für Investoren ergibt sich damit ein ambivalentes Bild: Auf der einen Seite stehen solide Fundamentaldaten und ein Rekordauftragspolster, auf der anderen Seite eine vorsichtige Guidance und eine stabile, aber nicht erhöhte Dividende. Der heftige Kursrückgang zeigt, dass der Markt derzeit eher die Risiken als die Chancen in den Vordergrund stellt.
Die Documenta gGmbH sieht sich nach dem Antisemitismus-Eklat der Weltkunstausstellung 2022 mit einer zivilrechtlichen Klage konfrontiert – und lehnt bislang eine gütliche Einigung ab. Vor dem Amtsgericht Kassel fordert eine Frau jüdischen Glaubens Schmerzensgeld, weil sie ihre Persönlichkeitsrechte durch die Präsentation des Werks „People’s Justice“ des indonesischen Künstlerkollektivs Taring Padi verletzt sieht. Die Klägerin, eine über 70-jährige Jüdin aus Niedersachsen, verlangt 1500 Euro wegen einer aus ihrer Sicht „antijüdischen Beleidigung“ und einer „abgrundtiefen Herabwürdigung“.
Auslöser des Verfahrens ist ein großformatiges Banner, das während der Documenta fifteen auf dem Kasseler Friedrichsplatz gezeigt wurde. Die Arbeit „People’s Justice“ ist wie ein wimmelbildartiges Schlachtengemälde angelegt und enthielt mehrere Motive, die von Kritikern als eindeutig antisemitisch bewertet wurden. Im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte stand unter anderem die Darstellung eines Soldaten mit Schweinsgesicht, der ein Halstuch mit Davidstern sowie einen Helm mit der Aufschrift „Mossad“, dem Namen des israelischen Auslandsgeheimdienstes, trägt. Weitere Figuren erinnerten nach Ansicht von Kritikern an NS-Propagandadarstellungen.
Nach heftiger Kritik wurde das Banner zunächst vom Kuratorenkollektiv Ruangrupa verhüllt und später vollständig abgebaut. Der Vorgang löste eine bundesweite Diskussion über Antisemitismus in der Kunst und die Grenzen der Kunstfreiheit aus und führte die Kasseler Ausstellung nach Einschätzung von Beobachtern in eine ihrer schwersten Krisen. Eine zuvor von der Klägerin eingereichte Strafanzeige blieb 2023 ohne strafrechtliche Konsequenzen; die Staatsanwaltschaft Kassel sah kein strafrechtlich relevantes Verhalten. Mit der nun anhängigen Zivilklage strebt die Frau eine nachträgliche rechtliche Bewertung und eine symbolische Entschädigung an.
In der mündlichen Verhandlung zeigte sich die Klägerin zu einem Vergleich bereit. Sie knüpfte diesen an die Bedingung, dass die Documenta gGmbH ihr Bedauern gegenüber ihr persönlich und dem jüdischen Volk erklärt und einen symbolischen Betrag von 250 Euro an eine jüdische Gemeinde zahlt. Die Documenta lehnte dies jedoch ab. Eine Einigung kam nicht zustande, die Entscheidung des Gerichts soll Mitte April fallen. Damit bleibt zunächst offen, ob die Ziviljustiz dem Anspruch auf Schmerzensgeld im Kontext der umstrittenen Kunstpräsentation folgt und welche Maßstäbe sie bei der Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsschutz anlegt.