
Nordrhein-Westfalen zieht Konsequenzen aus mehreren Gewalttaten, an denen psychisch kranke Menschen beteiligt waren, und verschärft sein Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG). Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) präsentierte eine umfangreiche Novelle, die noch in diesem Jahr den Landtag passieren soll. Das Gesetz bildet die Grundlage sowohl für Unterstützungsangebote als auch für freiheitsentziehende Unterbringungen, wenn sich Betroffene selbst oder andere gefährden.
Zentraler Punkt der Reform ist eine erweiterte Eingriffsmöglichkeit der Justiz: Gerichte sollen die sofortige Unterbringung in Einzelfällen um bis zu 24 Stunden verlängern können, etwa bei ausgeprägten Erregungszuständen. Um vorzeitige Entlassungen zu vermeiden, sollen künftig ausschließlich Amtsgerichte über die Fortdauer der Unterbringung entscheiden dürfen. Bereits bei der Anordnung der Unterbringung können Beurlaubungen aus der Klinik gerichtliche ausgeschlossen oder nur unter Vorbehalt gestattet werden. Bislang konnten Kliniken eigenständig Beurlaubungen von bis zu zehn Tagen gewähren.
Gleichzeitig betont die Landesregierung den präventiven Ansatz. Laumann verweist darauf, dass viele psychisch erkrankte Menschen als nicht gefährlich gelten, wenn sie ihre Medikamente regelmäßig einnehmen. Die Novelle sieht deshalb ausdrücklich vor, dass diese Personen nicht dauerhaft untergebracht werden sollen, sofern eine kontinuierliche, von den Krankenhäusern beaufsichtigte Medikamenteneinnahme sichergestellt ist. Eine im Entwurf verankerte „Pause“ in der Unterbringung soll eine strukturierte Behandlung ermöglichen, ohne unnötig in Freiheitsrechte einzugreifen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der besseren Vernetzung der beteiligten Stellen. Der Informationsfluss zwischen Kliniken, sozialpsychiatrischen Diensten, Behörden und Unterbringungseinrichtungen soll deutlich verbessert werden, insbesondere bei Personen mit möglichem Gefährdungspotenzial. Kliniken werden verpflichtet, den sozialpsychiatrischen Diensten alle relevanten Informationen für die Nachsorge zu übermitteln. Die Reform reagiert damit auch auf Forderungen von Innen- und Gesundheitsministerkonferenzen, nach Vorfällen wie den Anschlägen von Magdeburg und Aschaffenburg die landesrechtlichen Grundlagen zur Behandlung psychisch Kranker auf den Prüfstand zu stellen.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe geht mit einer großangelegten Razzia gegen ein mutmaßlich europaweit agierendes rechtsextremes Verlagsnetzwerk vor. Im Zentrum der Ermittlungen steht der Verlag „Der Schelm“, der seit Jahren antisemitische Schriften, Nachdrucke aus der Zeit des Nationalsozialismus sowie rassistische und den Holocaust leugnende Veröffentlichungen über einen Onlineversand vertreibt. Die Durchsuchungen begannen am Mittwochmorgen zeitgleich in mehreren Bundesländern sowie im Ausland und richten sich gegen insgesamt acht Beschuldigte.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft werden sechs Männern und zwei Frauen deutscher Herkunft vorgeworfen, zwischen 2022 und 2024 in mindestens 488 Fällen gemeinschaftlich volksverhetzende Druckwerke hergestellt, verbreitet, geliefert und gelagert zu haben. Zu den Beschuldigten zählen unter anderem zwei Druckereibesitzer, ein Grafiker, ein IT-Spezialist und der Inhaber eines Business-Centers. Ein Druckereibesitzer soll Beihilfe geleistet haben. Hauptbeschuldigter ist der aus Leipzig stammende Verlagsinhaber Adrian P., der seit Jahren im Ausland lebt und laut früheren Angaben bereits einmal einer Auslieferung entgangen sein soll.
Bundesweit rückte das Landeskriminalamt Baden-Württemberg mit Unterstützung örtlicher Polizeikräfte aus. Durchsucht wurden Wohnungen und Geschäftsräume in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen, darunter nach rbb-Informationen Standorte in Leipzig, Pforzheim, Neuenbürg, Bottrop, Schönwald und Wertheim. Parallel dazu koordinierten die Karlsruher Ermittler Maßnahmen im Ausland: In Polen wurde eine Druckerei überprüft, in Spanien nahmen sich Beamte eine Lagerhalle sowie weitere Privat- und Firmenräume vor.
Die Einsatzkräfte stellten umfangreiche Beweismittel sicher, darunter gedruckte Schriften, Bestelllisten, Propagandamaterial, NS-Devotionalien sowie Computer und Datenträger. Der Verlag „Der Schelm“ bietet nach übereinstimmenden Recherchen seit mindestens einem Jahrzehnt rund 100 Nachdrucke antisemitischer Bücher und Schriften aus der NS-Zeit sowie weitere in Deutschland verbotene Titel an. Ermittler sehen in den aktuellen Maßnahmen einen weiteren Schritt, die Vertriebsstrukturen des Netzwerks zu zerschlagen und die Verantwortung der mutmaßlichen Betreiber strafrechtlich aufzuarbeiten.