
Im Südwesten Mecklenburg-Vorpommerns soll der Eichenprozessionsspinner in diesem Jahr erneut aus der Luft bekämpft werden. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim kündigte an, entlang ausgewählter Straßenabschnitte per Hubschrauber ein spezielles Biozid auszubringen. Die Planungen für den Einsatz seien weit fortgeschritten und sollen in den kommenden Wochen abgeschlossen werden. Je nach Wetterlage ist der Flugtermin für Mitte bis Ende Mai vorgesehen, nachdem ein vergleichbarer Einsatz zuletzt im Jahr 2023 stattgefunden hatte.
Hintergrund sind die Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr, als sich die Raupen des Schmetterlings unerwartet stark ausbreiteten und die Behörden nach eigenen Angaben ein bislang in Mecklenburg-Vorpommern nicht dokumentiertes Befallsniveau registrierten. Besonders betroffen war erneut der Landkreis Ludwigslust-Parchim. Zu einer Bekämpfung aus der Luft kam es 2024 nicht mehr, weil die Raupen zu diesem Zeitpunkt bereits verpuppt waren und den Wirkstoff nicht mehr aufgenommen hätten.
Die mikroskopisch kleinen Brennhaare der Eichenprozessionsspinner-Raupen gelten als potenziell gesundheitsgefährdend. Beim Menschen können sie stark juckende allergische Hautreaktionen, Entzündungen an den Augen und Reizungen der oberen Atemwege auslösen. Behörden warnen daher ausdrücklich davor, die Raupen oder ihre Nester zu berühren. Ein Kontakt mit den Härchen ist allerdings auch indirekt möglich, etwa durch Luftverwehungen, was den Handlungsdruck auf die Kommunen erhöht.
Die nun vorgesehenen Behandlungsabschnitte an Alleen, Straßen und Wegen werden auf Basis der Überwachung des vergangenen Jahres ausgewählt. Landkreis und Landesamt für Gesundheit und Soziales erfassen dafür jährlich an rund 150 Straßenabschnitten die Zahl der Nester in jeweils 20 Eichen; ergänzende Hinweise kommen von Straßenmeistereien und Gemeinden. Zusätzlich fließt ein, in welchem Ausmaß Anwohnerinnen und Anwohner voraussichtlich betroffen sein könnten. Für die Dauer der Flüge müssen die betroffenen Straßenabschnitte kurzfristig gesperrt werden. Nach Angaben des Landkreises soll dabei ein biologisches Biozid zum Einsatz kommen.

Der Fahrgastverband Pro Bahn wirft der Deutschen Bahn und anderen Bahnunternehmen im sächsischen Regionalverkehr gravierende Mängel bei der Fahrgastinformation vor. Verbandsvertreter sprechen von einem „systemischen Versagen“: Anzeigen an Bahnhöfen, Auskunfts-Apps und Informationssysteme in den Zügen lieferten immer wieder falsche, veraltete oder gar keine Daten. Für Reisende sei das „schlicht nicht akzeptabel“, sagte der sächsische Pro-Bahn-Landesvorsitzende Markus Haubold.
Als aktuelles Beispiel nennt Pro Bahn die Verbindungen des RE3 von Dresden-Neustadt nach Hof am Karsamstag. Laut Verband wurden die Züge in Regie der Mitteldeutschen Regiobahn wegen eines Personenunfalls bei Muldenhütten kurzfristig über Riesa umgeleitet, ohne dass dies in den gängigen Auskunftssystemen sichtbar gewesen sei. An den regulären Halten seien die Züge weder als ausgefallen gekennzeichnet noch korrekt umgestellt worden. In Dresden-Plauen warteten demnach zahlreiche Fahrgäste vergeblich, da die RE-Verbindungen dort weiterhin als fahrplanmäßig angezeigt wurden.
Die Kritik zielt nicht nur auf die Anzeigetafeln und Apps, sondern auch auf die Informationslage in den Zügen selbst. Michael Koch, Referent für die Region Dresden und Vize-Bundeschef von Pro Bahn, bezeichnet die Situation insbesondere bei DB Regio als ärgerlich. Kurzfristige Fahrplanänderungen, Umleitungen oder Ausfälle würden auf den Bildschirmen häufig nicht erscheinen; stattdessen sähen Fahrgäste statische Anzeigen ohne Echtzeitbezug oder sogar inhaltlich falsche Angaben. Durchsagen kämen vielfach zu spät, um noch rechtzeitig Entscheidungen über einen notwendigen Umstieg treffen zu können.
Hinzu kommt nach Darstellung des Verbands, dass Fahrplan-Updates in vielen Fahrzeugen offenbar weiterhin manuell eingespielt werden müssen und nicht zentral aus der Ferne aktualisiert werden. Koch spricht von einem Zustand, der „im Jahr 2026 völlig aus der Zeit gefallen ist“. Pro Bahn verweist darauf, dass die Fahrgastrechteverordnung Eisenbahnunternehmen ausdrücklich verpflichtet, Reisende rechtzeitig und angemessen über Abweichungen vom Fahrplan zu informieren. Die Verantwortung sieht der Verband nicht allein bei den Verkehrsunternehmen, sondern auch bei der Infrastrukturbetreiberin DB InfraGO. Die Deutsche Bahn hat nach früheren Angaben ein Sofortprogramm angekündigt, mit dem unter anderem die Informationsqualität für Fahrgäste verbessert werden soll.