
Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul dringt auf eine gesonderte Erfassung von Gewalt gegen Beschäftigte im Gesundheitswesen in der Kriminalitätsstatistik. Attacken auf Notärzte, Pflegekräfte und andere Mitarbeiter in Praxen und Kliniken nähmen zu und beschränkten sich längst nicht mehr nur auf Rettungssanitäter, sagte der CDU-Politiker der „Rheinischen Post“. Um das Ausmaß des Problems präziser zu bewerten, solle es künftig eine eigene statistische Kategorie für entsprechende Delikte geben.
Reul begründet seinen Vorstoß mit der Notwendigkeit eines genaueren Lagebildes. „Mittlerweile ist das Problem größer geworden. Das will ich in Zahlen abbilden“, sagte er. Erst wenn sichtbar werde, wie viele Menschen tatsächlich betroffen seien, wachse auch die Bereitschaft, Sicherheitslücken zu erkennen und zu schließen. Als besonders drastisches Beispiel verwies Reul auf Fälle, in denen nach einem tödlichen Angriff im kriminellen Milieu Angehörige in einer Klinik randalieren und die Abläufe massiv stören.
Rückenwind erhält der Innenminister von den Ärztekammern, die seit Längerem vor einer „Gewaltspirale“ gegen medizinisches Personal warnen. Die Ärztekammer Niedersachsen hat unter anderem eine Verschärfung des Strafrechts gefordert. Verbale wie körperliche Übergriffe hätten oft langfristige Folgen für die Betroffenen, argumentiert die Kammer. Neben traumatischen Belastungen für die angegriffenen Beschäftigten werde im Moment des Übergriffs die Behandlung unterbrochen oder verzögert – mit potenziell hohen Risiken für die Patientensicherheit.
Aus Sicht der ärztlichen Selbstverwaltung geht es daher nicht nur um besseren Schutz der Beschäftigten, sondern auch um Stabilität in der Versorgung. Auf einem europaweiten Aktionstag gegen Gewalt im Gesundheitswesen hatte die Ärztekammer Niedersachsen im März auf diese Zusammenhänge hingewiesen. Reuls Vorstoß zur statistischen Erfassung fügt der Debatte nun eine innenpolitische Dimension hinzu: Verlässliche Daten sollen als Grundlage dienen, um Sicherheitskonzepte, Schulungsangebote und mögliche gesetzliche Anpassungen gezielter zu diskutieren.

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.