Nach Konsultationsverfahren: Bichsel fokussiert auf Home-Care-Dienstleistungen

13.03.2026


Die Galenica-Tochtergesellschaft Bichsel stellt ihre defizitäre pharmazeutische Produktion bis Ende 2026 ein und richtet ihr Geschäft künftig auf Home-Care-Dienstleistungen aus. Nach Abschluss des gesetzlich vorgesehenen Konsultationsverfahrens mit der Mitarbeitendenvertretung bestätigte der Verwaltungsrat, dass ein wirtschaftlich tragfähiger Weiterbetrieb der Produktionssparte nicht möglich sei. Trotz kontinuierlicher Investitionen liessen sich die bestehenden Anlagen und Gebäude laut Unternehmen nicht mehr aufrechterhalten.

Im Zuge der Neuausrichtung reduziert Bichsel seinen Stellenabbau leicht: Statt der ursprünglich angekündigten 170 Stellen sollen nun 152 Arbeitsplätze wegfallen. In den kommenden Wochen wird geprüft, wie viele der betroffenen Mitarbeitenden innerhalb des Galenica-Netzwerks weiterbeschäftigt werden können. Die Mitarbeitenden sollen in den nächsten Tagen individuell über ihre persönliche Situation informiert werden.

Für die von der Schliessung betroffenen Beschäftigten hat das Unternehmen einen ausgebauten Sozialplan aufgelegt. Dieser berücksichtigt Faktoren wie Alter und Dienstjahre und enthält eine Härtefallregelung. Zudem unterstützt Bichsel die Mitarbeitenden bei der beruflichen Neuorientierung. Nach Unternehmensangaben sind die konstruktiven Vorschläge der Mitarbeitendenvertretung in die Ausgestaltung des Sozialplans eingeflossen und haben dessen Gestaltung massgeblich geprägt.

Auf der Kundenseite will Bichsel die Versorgungssicherheit im Übergang gewährleisten. Das Unternehmen plant, die Belieferung mit den wichtigsten Produkten bis Ende 2026 sicherzustellen, während parallel der Fokus auf den Ausbau der Home-Care-Dienstleistungen gelegt wird. Damit reagiert die Galenica-Gruppe auf die anhaltenden wirtschaftlichen Herausforderungen in der Produktion und setzt verstärkt auf Bereiche, in denen sie mittel- bis langfristig grössere Chancen sieht.

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Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.