
Der Bundesrat hat am Freitag eine Entschließung gefasst, die Städten und Landkreisen mehr Spielraum bei der Vergabe von Autokennzeichen ermöglichen soll. Auf Initiative des Landes Hessen wird die Bundesregierung aufgefordert, zusätzliche Kennzeichen in einem Zulassungsbezirk ohne die bisher geltenden Beschränkungen zuzulassen. Diese Initiative zielt darauf ab, die Kommunen bei der erweiterten Ausgabe von Nummernschildern pragmatischer vorgehen zu lassen.
Hessens Wirtschafts- und Verkehrsminister Kaweh Mansoori (SPD) betonte im Bundesrat, dass Autokennzeichen für viele Menschen mehr als eine Buchstabenkombination seien. "Sie steht für die Verbundenheit der Menschen mit ihrer Stadt", sagte Mansoori. Schon die Wiedereinführung von Altkennzeichen habe gezeigt, dass dies funktioniere. Durch die Liberalisierung könne ohne großen Verwaltungsaufwand mehr regionale Verortung und Identitätsstärkung erreicht werden.
Niedersachsens Verkehrsminister Grant Hendrik Tonne unterstützte den Antrag aus Hessen und verwies darauf, dass Kfz-Kennzeichen für viele Menschen ein Stück Heimat seien, mit dem sie sich identifizieren. Ein prägnantes Kennzeichen könne ein Gewinn für Tourismus, Wirtschaft und regionale Entwicklung sein. Tonne betonte, dass die Wiedereinführung früherer Kennzeichen seit 2012 das große Interesse der Bevölkerung an regionalen Kennzeichen zeige.
Bisher können Landkreise und kreisfreie Städte mehrere Kfz-Unterscheidungszeichen nur unter bestimmten Bedingungen vergeben, etwa wenn ein Verbrauch der verfügbaren Kennzeichenkombinationen unmittelbar bevorsteht oder durch Gebietsreformen alte Unterscheidungszeichen auslaufen. Die Bundesländer wollen diese Einschränkungen nun beseitigen. Die angenommene Entschließung geht an die Bundesregierung, die über die Umsetzung entscheiden muss.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe geht mit einer großangelegten Razzia gegen ein mutmaßlich europaweit agierendes rechtsextremes Verlagsnetzwerk vor. Im Zentrum der Ermittlungen steht der Verlag „Der Schelm“, der seit Jahren antisemitische Schriften, Nachdrucke aus der Zeit des Nationalsozialismus sowie rassistische und den Holocaust leugnende Veröffentlichungen über einen Onlineversand vertreibt. Die Durchsuchungen begannen am Mittwochmorgen zeitgleich in mehreren Bundesländern sowie im Ausland und richten sich gegen insgesamt acht Beschuldigte.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft werden sechs Männern und zwei Frauen deutscher Herkunft vorgeworfen, zwischen 2022 und 2024 in mindestens 488 Fällen gemeinschaftlich volksverhetzende Druckwerke hergestellt, verbreitet, geliefert und gelagert zu haben. Zu den Beschuldigten zählen unter anderem zwei Druckereibesitzer, ein Grafiker, ein IT-Spezialist und der Inhaber eines Business-Centers. Ein Druckereibesitzer soll Beihilfe geleistet haben. Hauptbeschuldigter ist der aus Leipzig stammende Verlagsinhaber Adrian P., der seit Jahren im Ausland lebt und laut früheren Angaben bereits einmal einer Auslieferung entgangen sein soll.
Bundesweit rückte das Landeskriminalamt Baden-Württemberg mit Unterstützung örtlicher Polizeikräfte aus. Durchsucht wurden Wohnungen und Geschäftsräume in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen, darunter nach rbb-Informationen Standorte in Leipzig, Pforzheim, Neuenbürg, Bottrop, Schönwald und Wertheim. Parallel dazu koordinierten die Karlsruher Ermittler Maßnahmen im Ausland: In Polen wurde eine Druckerei überprüft, in Spanien nahmen sich Beamte eine Lagerhalle sowie weitere Privat- und Firmenräume vor.
Die Einsatzkräfte stellten umfangreiche Beweismittel sicher, darunter gedruckte Schriften, Bestelllisten, Propagandamaterial, NS-Devotionalien sowie Computer und Datenträger. Der Verlag „Der Schelm“ bietet nach übereinstimmenden Recherchen seit mindestens einem Jahrzehnt rund 100 Nachdrucke antisemitischer Bücher und Schriften aus der NS-Zeit sowie weitere in Deutschland verbotene Titel an. Ermittler sehen in den aktuellen Maßnahmen einen weiteren Schritt, die Vertriebsstrukturen des Netzwerks zu zerschlagen und die Verantwortung der mutmaßlichen Betreiber strafrechtlich aufzuarbeiten.