Purpurfarbene Busse statt Züge: Deutsche Bahn modernisiert Ostbayerns zentrale Magistrale

15.06.2026


Auf einer der wichtigsten Bahnachsen Ostbayerns ruht für ein halbes Jahr der reguläre Zugverkehr. Die DB InfraGO hat die Korridorsanierung der Strecke Obertraubling–Passau gestartet und die Verbindung weitgehend voll gesperrt. Von diesem Sonntag an bis zum Fahrplanwechsel am 12. Dezember wird die Infrastruktur auf rund 120 Kilometern umfassend erneuert. Das Investitionsvolumen liegt nach Bahnangaben bei rund 1,3 Milliarden Euro inklusive Risikopuffer.

Die Arbeiten schließen unmittelbar an die seit Anfang Februar laufende Generalsanierung der stark befahrenen Strecke Nürnberg–Regensburg an, die bis 10. Juli abgeschlossen sein soll. Auf dem Abschnitt bis Passau erneuert die Bahn Gleise, mehr als 140 Weichen und etwa 90 Kilometer Oberleitungen. Mehrere Stellwerke werden ersetzt oder instand gesetzt, veraltete Relais‑Technik weicht moderner Elektronik. Hinzu kommen eine Eisenbahnüberführung und fünf Personenunterführungen; im Bereich Osterhofen muss an einer Moorstelle nahe der Donau der Untergrund aufwendig verfestigt werden. Acht Bahnhöfe werden modernisiert und mit höheren Bahnsteigen schrittweise barrierefrei ausgebaut – Arbeiten, die bis ins Frühjahr 2027 hineinreichen.

Für Reisende hat die Sanierung gravierende Folgen. Im Nahverkehr richtet die Bahn zusammen mit der Bayerischen Eisenbahngesellschaft ein dichtes Netz an Schienenersatzverkehr ein. Rund 90 Busse sind auf sechs Linien unterwegs; sie und die Wegweiser sind in auffälligem Purpur gestaltet, um die Orientierung zu erleichtern. Im Fernverkehr entfallen die Züge zwischen Nürnberg beziehungsweise Regensburg und Passau sowie weiter nach Wien komplett. Fahrgäste Richtung Österreich werden auf Verbindungen über München verwiesen, zusätzliche Züge über Mühldorf und Salzburg sowie ein Ersatzbusangebot für Passauer Fernreisende sollen die Auswirkungen abfedern.

Aus der Politik kommt grundsätzliche Unterstützung, zugleich aber auch der Hinweis auf die Belastungen für Region und Wirtschaft. Der Parlamentarische Staatssekretär Ulrich Lange betonte, wer eine leistungsfähige, verlässliche Bahn wolle, müsse jetzt entschlossen modernisieren; am Ende profitierten Fahrgäste und Wirtschaftsstandort. Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter sprach mit Blick auf den kurzen Abstand zur Baustelle Nürnberg–Regensburg von einer zweiten großen Belastung binnen kürzester Zeit für Fahrgäste und Unternehmen in Ostbayern. Für die Bahn ist der Korridor zwischen Regensburg und Passau zugleich Testfeld für die Strategie, ganze Streckenabschnitte in gebündelten Sperrpausen grundlegend zu erneuern, um langfristig die Pünktlichkeit zu verbessern.

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Bundesrat stärkt Apotheken mit neuen Befugnissen bei Prävention und Therapie

15.06.2026


Apotheken in Deutschland erhalten deutlich mehr Handlungsspielraum: Der Bundesrat hat eine Reform der schwarz-roten Koalition passieren lassen, die die Rolle der Offizinen im Gesundheitswesen spürbar aufwertet. Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung zu stärken, Wartezeiten in Arztpraxen zu reduzieren und Prävention sowie Früherkennung auszubauen. Das Paket war zuvor bereits vom Bundestag beschlossen worden.

Kern der Reform ist ein erweitertes Leistungsangebot in Apotheken. Künftig sollen dort zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen möglich sein, etwa zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Angeboten rund um das Rauchen. Apotheken können damit stärker als bisher in der Prävention ansetzen und Risiken identifizieren, bevor es zu manifesten Erkrankungen kommt.

Auch im Impfbereich werden die Kompetenzen ausgeweitet. Neben den bereits etablierten Grippe- und Corona-Impfungen dürfen Apotheken künftig alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen anbieten, darunter etwa Tetanus. Ergänzend werden Blutabnahmen erlaubt, etwa um Medikamentenwirkungen zu kontrollieren. Damit rücken Apotheken näher an klassische ärztliche Tätigkeitsfelder heran, ohne diese vollständig zu ersetzen.

Besonders sensibel ist die neue Möglichkeit, in eng begrenzten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben. Erlaubt ist künftig die einmalige Ausgabe der kleinsten Packungsgröße auf Selbstzahlerbasis, wenn ein Arzneimittel seit längerem eingenommen wird und die Fortführung der Therapie keinen Aufschub erlaubt. Die Regelung soll Versorgungslücken schließen, etwa wenn ein Rezept nicht rechtzeitig vorliegt, und bleibt zugleich strikt begrenzt, um Missbrauch zu vermeiden.