
Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei sollen künftig zusätzliche Ermittlungsbefugnisse im digitalen Raum erhalten. Dies geht aus Entwürfen für ein Reformpaket hervor, auf das sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) verständigt haben. Länder und Verbände werden in den nächsten Wochen Gelegenheit haben, zu den Vorschlägen Stellung zu nehmen. Im Zentrum der Reform steht die Nutzung biometrischer Daten aus dem Internet für Ermittlungen.
Hintergrund der geplanten Maßnahmen ist die Abwehr von Gefahren durch internationalen Terrorismus. In den vergangenen Jahren haben deutsche Sicherheitsbehörden oft entscheidende Hinweise von befreundeten Diensten im Ausland erhalten, was aus Sicht von Fachleuten eine unbefriedigende Situation darstellt. Zudem entwickeln sich Technologien wie Künstliche Intelligenz zunehmend weiter, und es besteht die Sorge, auf Operationen ausländischer Geheimdienste nicht angemessen reagieren zu können.
Im Koalitionsvertrag heißt es: "Die Sicherheitsbehörden sollen in einer zunehmend digitalisierten Welt zeitgemäße, digitale Befugnisse erhalten, um den heutigen sicherheitspolitischen Herausforderungen begegnen zu können." Konkret sollen die Sicherheitsbehörden für bestimmte Zwecke Daten mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz auswerten dürfen. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen die Strafverfolgungsbehörden bei schweren Straftaten im Nachhinein Täter mit Hilfe biometrischer Daten identifizieren dürfen.
Weitere Details sind bereits ausbuchstabiert: "Zur nachträglichen Identifikation von mutmaßlichen Tätern wollen wir eine Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten", heißt es im Koalitionsvertrag. Zudem soll das Bundeskriminalamt eine Rechtsgrundlage für das Testen und Trainieren von IT-Produkten erhalten. Die angestrebten Reformen müssen durch Änderungen in der Strafprozessordnung flankiert werden, da bisher keine ausdrückliche Erlaubnis für den automatisierten Abgleich biometrischer Daten aus einem Strafverfahren mit im Internet öffentlich zugänglichen Daten existiert. Voraussetzung dafür soll der Verdacht sein, dass jemand Täter einer schweren Straftat ist.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe geht mit einer großangelegten Razzia gegen ein mutmaßlich europaweit agierendes rechtsextremes Verlagsnetzwerk vor. Im Zentrum der Ermittlungen steht der Verlag „Der Schelm“, der seit Jahren antisemitische Schriften, Nachdrucke aus der Zeit des Nationalsozialismus sowie rassistische und den Holocaust leugnende Veröffentlichungen über einen Onlineversand vertreibt. Die Durchsuchungen begannen am Mittwochmorgen zeitgleich in mehreren Bundesländern sowie im Ausland und richten sich gegen insgesamt acht Beschuldigte.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft werden sechs Männern und zwei Frauen deutscher Herkunft vorgeworfen, zwischen 2022 und 2024 in mindestens 488 Fällen gemeinschaftlich volksverhetzende Druckwerke hergestellt, verbreitet, geliefert und gelagert zu haben. Zu den Beschuldigten zählen unter anderem zwei Druckereibesitzer, ein Grafiker, ein IT-Spezialist und der Inhaber eines Business-Centers. Ein Druckereibesitzer soll Beihilfe geleistet haben. Hauptbeschuldigter ist der aus Leipzig stammende Verlagsinhaber Adrian P., der seit Jahren im Ausland lebt und laut früheren Angaben bereits einmal einer Auslieferung entgangen sein soll.
Bundesweit rückte das Landeskriminalamt Baden-Württemberg mit Unterstützung örtlicher Polizeikräfte aus. Durchsucht wurden Wohnungen und Geschäftsräume in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen, darunter nach rbb-Informationen Standorte in Leipzig, Pforzheim, Neuenbürg, Bottrop, Schönwald und Wertheim. Parallel dazu koordinierten die Karlsruher Ermittler Maßnahmen im Ausland: In Polen wurde eine Druckerei überprüft, in Spanien nahmen sich Beamte eine Lagerhalle sowie weitere Privat- und Firmenräume vor.
Die Einsatzkräfte stellten umfangreiche Beweismittel sicher, darunter gedruckte Schriften, Bestelllisten, Propagandamaterial, NS-Devotionalien sowie Computer und Datenträger. Der Verlag „Der Schelm“ bietet nach übereinstimmenden Recherchen seit mindestens einem Jahrzehnt rund 100 Nachdrucke antisemitischer Bücher und Schriften aus der NS-Zeit sowie weitere in Deutschland verbotene Titel an. Ermittler sehen in den aktuellen Maßnahmen einen weiteren Schritt, die Vertriebsstrukturen des Netzwerks zu zerschlagen und die Verantwortung der mutmaßlichen Betreiber strafrechtlich aufzuarbeiten.