
Die NEOS, die kleinste der drei Regierungsparteien in Österreich, haben auf ihrer Klubklausur am Freitag eine umfassende Föderalismusreform vorgeschlagen. Zentrale Forderung ist die Abschaffung des Bundesrates sowie nicht-amtsführender Stadträte. Die Vorschläge wurden in einem Positionspapier zusammengefasst, das der APA vorliegt. NEOS-Klubobmann Yannick Shetty betonte als zentrales Ziel die Entflechtung des bestehenden "Kompetenzwirrwarrs" zwischen Bund und Ländern.
Ein wesentlicher Hebel für diese Reform ist nach Shettys Aussagen das Ende der 15a-Vereinbarungen. Diese Vereinbarungen seien in den vergangenen Jahrzehnten zu einem "undurchsichtigen Vertragsdschungel" geworden, obwohl sie ursprünglich als Instrument der Zusammenarbeit gedacht waren. Die NEOS wollen diesen "Wildwuchs" beenden und die Vereinbarungen durch das Prinzip ersetzen: "Wer entscheidet, der vollzieht und der finanziert." Damit soll eine klarere Verantwortungszuweisung erreicht werden.
Darüber hinaus befürworten die pinken Abgeordneten eine Kompetenzneuordnung in mehreren Schlüsselbereichen. In der Bildung soll die Personalkompetenz beim Bund gebündelt werden, während Schulen gleichzeitig weitreichende Autonomie im pädagogischen, finanziellen und personellen Bereich erhalten sollen. Im Gesundheitswesen sprechen sich die NEOS für eine "Finanzierung aus einer Hand auf der Ebene von Gesundheitsregionen" aus. Für den Energiebereich schwebt ihnen eine bundeseinheitliche Planung vor, die schnellere Genehmigungen, mehr Wettbewerb und mehr Preistransparenz ermöglichen soll.
Weitere zentrale Punkte des NEOS-Positionspapiers sind mehr Steuerautonomie für Länder und Gemeinden sowie eine allgemeine Neuordnung der Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Verwaltung und Energie. Die Vorschläge stoßen bei den Koalitionspartnern ÖVP und SPÖ auf Ablehnung. Die Debatte über die Zukunft des österreichischen Föderalismus dürfte damit neu entfacht sein.

Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.
Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.
Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.
Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.