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Lindt & Sprüngli liefert operative Rekordzahlen – und erlebt an der Börse dennoch einen heftigen Rückschlag. Die Partizipationsscheine des Premiumschokoladen-Herstellers brachen am Dienstag im frühen Handel zeitweise bis auf 11'000 Franken ein, ein Minus im Tief von deutlich über 7 Prozent. Auslöser ist nicht das vergangene Geschäftsjahr, in dem Lindt EBIT, Reingewinn und Marge im Rahmen oder leicht über den Konsensschätzungen abgeliefert hat, sondern die spürbar zurückgenommene Wachstumsprognose für das laufende Jahr.
Nach einem preisgetriebenen Umsatzplus und einer EBIT-Marge von rund 16,4 Prozent im Jahr 2025, die damit innerhalb der eigenen Zielspanne lag, stellt der Konzern für 2026 nur noch ein organisches Wachstum von 4 bis 6 Prozent in Aussicht. Zuvor lag der Korridor bei 6 bis 8 Prozent. Bereits für das laufende Jahr hatte Lindt seine „übliche“ Wachstumsbandbreite von 6 bis 8 Prozent im Januar noch bestätigt, nur um sie nun auf 4 bis 6 Prozent zu senken. Begründet wird dies mit geopolitischen Spannungen rund um den Iran-Krieg, höheren Energiepreisen, gedämpfter Konsumstimmung und möglichen Belastungen für den Tourismus – was speziell die Verkäufe an Flughäfen und in touristischen Hotspots treffen könnte.
Ein Teil der Analysten zweifelt jedoch daran, dass geopolitische Risiken die alleinige oder wesentliche Erklärung für die vorsichtigere Tonlage sind. So verweist Bernstein auf den vergleichsweise geringen Anteil des Nahen Ostens am Gesamtumsatz von Lindt von lediglich rund 1 bis 2 Prozent. Für Beobachter wie Vontobel-Analyst Jean-Philippe Bertschy signalisiert die neue Guidance daher vor allem Unsicherheit darüber, ob der Konzern nach einem Jahr, in dem das Wachstum praktisch komplett aus massiven Preiserhöhungen und nicht aus steigenden Volumen kam, die Absatzmengen 2026 tatsächlich wieder erhöhen kann.
Gleichzeitig fährt Lindt die Aktionärsvergütung deutlich hoch. Die Dividende soll für das abgelaufene Jahr stärker als erwartet steigen: Je Namenaktie werden 1'800 Franken in Aussicht gestellt – rund 200 Franken mehr als die Analystenschätzungen. Zudem plant das Unternehmen ein neues Aktienrückkaufprogramm von bis zu 1 Milliarde Franken und erhöht die Dividende beim Partizipationsschein auf 180 Franken. Nach einer rund 19-prozentigen Preiserhöhung im Jahr 2025, die trotz rückläufiger Verkaufsvolumina für ein Umsatzwachstum von 8,2 Prozent auf 5,92 Milliarden Franken sorgte, richtet Lindt damit seine Kapitalallokation stärker auf Ausschüttungen aus. An der Börse überlagern allerdings Zweifel an der künftigen Wachstumsdynamik derzeit den positiven Cashflow-Ausweis – der Bewertungsbonus einer vermeintlich verlässlichen Wachstumsgeschichte steht zur Disposition.

Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.
Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.
Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.
Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.