Resilienz statt Maximalertrag: Forstpolitik vor einem Paradigmenwechsel

23.03.2026


Der Klimawandel zwingt die Forstwirtschaft in Europa zu einem tiefgreifenden Umbau. Längere Trockenphasen, steigende Temperaturen und eine wachsende Belastung durch Schädlinge setzen den Wäldern so stark zu, dass Fachleute von einem grundsätzlichen Wandel des Ökosystems ausgehen. Zum Internationalen Tag des Waldes skizzieren Forscher und Behörden, wie der Wald in einigen Jahrzehnten aussehen könnte – und wie weitreichend die Eingriffe sein müssen, um ihn stabil zu halten.

Die Richtung ist vorgezeichnet: Der Wald der Zukunft dürfte vielfältiger, lichter und deutlich anspruchsvoller in der Pflege sein. Forstverwaltungen und staatliche Betriebe setzen zunehmend auf artenreiche Mischwälder mit mehreren stabilen Baumarten. Im Zentrum steht ein klarer Favorit: die Eiche. Sie gilt als eine der wichtigsten heimischen Arten, die besser mit Trockenheit und Wärme zurechtkommt als etwa die Fichte. Nach Angaben von Silvio Schüler, Leiter des Instituts für Waldwachstum, Waldbau und Genetik am österreichischen Bundesforschungszentrum für Wald, werden Eichen in den Baumschulen derzeit „förmlich aus den Händen gerissen“. Ergänzt werden sie von selteneren heimischen Baumarten wie Elsbeere, Speierling, Feldahorn oder Vogelkirsche.

Der Anpassungsdruck ist hoch: Studien zeigen, dass rund ein Drittel aller europäischen Baumarten im Klimawandel gefährdet ist. Besonders wirtschaftlich bedeutsame Arten wie Fichte, Waldkiefer oder Buche weisen bereits messbare Schäden auf. Selbst die Buche, lange als Hoffnungsträgerin gehandelt, könnte an extremen Standorten deutlich an Wuchskraft verlieren und nur noch rund halb so hoch werden wie bisher, mit regelmäßig ausfallenden Kronenteilen. Parallel dazu verstärken höhere Temperaturen den Schädlingsdruck. Der Borkenkäfer Buchdrucker etwa, der bevorzugt Fichten befällt, kann sich in milden Bedingungen schneller vermehren und großflächige Schäden verursachen.

Hinzu kommt ein Zielkonflikt zwischen Klimaschutz und Klimaanpassung. Ein lichterer, resilienterer Wald mit deutlich weniger Bäumen pro Hektar ist besser auf Extremwetter vorbereitet, speichert aber weniger Kohlenstoff. Nach Berechnungen der Fachleute bedeutet ein Rückgang von 400 auf 150 Bäume je Hektar zwangsläufig geringeres Holzvolumen und damit eine reduzierte CO₂-Bindung. Bereits heute hat sich die Bilanz spürbar verschlechtert: Die jüngste Bundeswaldinventur zeigt, dass der Wald in Deutschland aufgrund der massiven Schäden mehr Kohlenstoff abgibt, als er aufnimmt – und damit die Erreichung der Klimaziele zusätzlich erschwert. Forstwirtschaft, Politik und Gesellschaft stehen damit vor der Aufgabe, den Wald durch aktive Eingriffe zugleich widerstandsfähiger und klimapolitisch wirksam zu halten.

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Arbeitsrechtler warnt: Exzessive Handynutzung kann Abmahnung nach sich ziehen

23.03.2026


In vielen Büros gehört der schnelle Blick aufs Smartphone längst zum Arbeitsalltag. Eine explizite Regelung zur privaten Handynutzung gibt es in den meisten Unternehmen aber nicht, sagt der Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht Peter Meyer. Solange Beschäftigte nur kurz eine Nachricht beantworten oder einen dringenden Anruf entgegennehmen, ist das in der Regel unproblematisch – vorausgesetzt, die Nutzung bleibt verhältnismäßig und zeitlich eng begrenzt.

Rechtlich kippt die Lage, sobald das Gerät zum dauerhaften Begleiter wird: Längere Privattelefonate, intensives Scrollen durch Social-Media-Feeds oder die Nutzung als reiner Zeitvertreib können nach Einschätzung Meyers einen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten darstellen. Arbeitgeber dürfen in solchen Fällen reagieren – von der einfachen Ermahnung bis hin zur förmlichen Abmahnung. Eine fristlose Kündigung allein wegen exzessiver Smartphone-Nutzung hält der Jurist hingegen in der Regel nicht für gerechtfertigt.

Unternehmen können den Zugriff auf private Mobiltelefone zudem enger fassen, als vielen Beschäftigten bewusst ist. In sicherheitsrelevanten Bereichen etwa sind strikte Verbote rechtlich möglich. Dort legen interne Richtlinien teils detailliert fest, ob Smartphones überhaupt mit an den Arbeitsplatz gebracht werden dürfen oder ob lediglich bestimmte Anwendungen und Programme tabu sind.

Meyer, Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein, rät Beschäftigten wie Arbeitgebern zu klaren Absprachen. Wo es keine ausdrücklichen Vorgaben gibt, gilt: Kurz und notwendig ist erlaubt, dauerhafte private Online-Präsenz während der Arbeitszeit nicht. Für Unternehmen bleibt die Herausforderung, einen praktikablen Mittelweg zwischen Erreichbarkeit, Produktivität und Sicherheit zu definieren – bevor der Streit ums Handy vor dem Arbeitsgericht landet.