
In Rheinland-Pfalz haben sich zwei Jahre nach dem ersten Schritt der bundesweiten Teillegalisierung von Cannabis 30 genehmigte und aktive Anbauvereinigungen etabliert. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) in Mainz bestätigte diese Zahl auf Anfrage und sprach von einer Entwicklung, die seit 2024 schrittweise an Dynamik gewonnen hat. Eine bereits erteilte Erlaubnis ist demnach wieder zurückgegeben worden.
Die rechtliche Grundlage für die neuen Strukturen wurde noch von der Ampel-Koalition im Bund gelegt. Seit dem 1. April 2024 sind Besitz, privater Anbau und Konsum bestimmter Mengen Cannabis für Erwachsene erlaubt. Zum 1. Juli 2024 folgte der zweite Schritt: Seitdem dürfen staatlich genehmigte Cannabis-Clubs unter strengen Auflagen Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben. In der Praxis entstehen damit regulierte Versorgungswege, die den Schwarzmarkt teilweise ersetzen sollen.
Beim LSJV gingen bislang 52 Anträge auf Genehmigung einer Anbauvereinigung ein. Zehn Verfahren sind nach Behördenangaben noch in Bearbeitung. Vier Anträge wurden von den Antragstellern zurückgenommen, drei abgelehnt. In zwei Fällen hat das Landesamt bereits erteilte Erlaubnisse widerrufen, zwei Vorgänge wurden wegen fehlender Zuständigkeit weitergereicht. Ein Club in Rheinhessen berichtet laut LSJV von einem Wandel in der Mitgliedschaftsstruktur, Details dazu nannte die Behörde jedoch nicht.
Die Kontrolle der neuen Clubs ist engmaschig angelegt. Vor der Erteilung einer Erlaubnis wird jede Anbauvereinigung vor Ort besichtigt, zudem werden Proben des angebauten Cannabis genommen. Neben regulären Prüfungen sieht das Konsumcannabisgesetz anlassbezogene Kontrollen vor, etwa wenn Hinweise auf mögliche Mängel vorliegen. Zu den gesetzlichen Vorgaben zählen eine Altersgrenze von 18 Jahren für Mitglieder sowie ein Mitgliederlimit von 500 Personen pro Vereinigung. Der Versand und weitere vertriebsähnliche Formen außerhalb der gesetzlich erlaubten Strukturen sind untersagt.

Der Fahrgastverband Pro Bahn wirft der Deutschen Bahn und anderen Bahnunternehmen im sächsischen Regionalverkehr gravierende Mängel bei der Fahrgastinformation vor. Verbandsvertreter sprechen von einem „systemischen Versagen“: Anzeigen an Bahnhöfen, Auskunfts-Apps und Informationssysteme in den Zügen lieferten immer wieder falsche, veraltete oder gar keine Daten. Für Reisende sei das „schlicht nicht akzeptabel“, sagte der sächsische Pro-Bahn-Landesvorsitzende Markus Haubold.
Als aktuelles Beispiel nennt Pro Bahn die Verbindungen des RE3 von Dresden-Neustadt nach Hof am Karsamstag. Laut Verband wurden die Züge in Regie der Mitteldeutschen Regiobahn wegen eines Personenunfalls bei Muldenhütten kurzfristig über Riesa umgeleitet, ohne dass dies in den gängigen Auskunftssystemen sichtbar gewesen sei. An den regulären Halten seien die Züge weder als ausgefallen gekennzeichnet noch korrekt umgestellt worden. In Dresden-Plauen warteten demnach zahlreiche Fahrgäste vergeblich, da die RE-Verbindungen dort weiterhin als fahrplanmäßig angezeigt wurden.
Die Kritik zielt nicht nur auf die Anzeigetafeln und Apps, sondern auch auf die Informationslage in den Zügen selbst. Michael Koch, Referent für die Region Dresden und Vize-Bundeschef von Pro Bahn, bezeichnet die Situation insbesondere bei DB Regio als ärgerlich. Kurzfristige Fahrplanänderungen, Umleitungen oder Ausfälle würden auf den Bildschirmen häufig nicht erscheinen; stattdessen sähen Fahrgäste statische Anzeigen ohne Echtzeitbezug oder sogar inhaltlich falsche Angaben. Durchsagen kämen vielfach zu spät, um noch rechtzeitig Entscheidungen über einen notwendigen Umstieg treffen zu können.
Hinzu kommt nach Darstellung des Verbands, dass Fahrplan-Updates in vielen Fahrzeugen offenbar weiterhin manuell eingespielt werden müssen und nicht zentral aus der Ferne aktualisiert werden. Koch spricht von einem Zustand, der „im Jahr 2026 völlig aus der Zeit gefallen ist“. Pro Bahn verweist darauf, dass die Fahrgastrechteverordnung Eisenbahnunternehmen ausdrücklich verpflichtet, Reisende rechtzeitig und angemessen über Abweichungen vom Fahrplan zu informieren. Die Verantwortung sieht der Verband nicht allein bei den Verkehrsunternehmen, sondern auch bei der Infrastrukturbetreiberin DB InfraGO. Die Deutsche Bahn hat nach früheren Angaben ein Sofortprogramm angekündigt, mit dem unter anderem die Informationsqualität für Fahrgäste verbessert werden soll.