
Die Grünen-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt hat einen Antrag eingebracht, der Demokratiebildung an Schulen stärker verankern soll. Kernpunkt ist die Forderung, das Fach Sozialkunde künftig an allen weiterführenden Schulen bereits ab der fünften Klasse verpflichtend zu unterrichten. Bisher wird Sozialkunde in der Regel später im Lehrplan verankert. Der Antrag liegt dem Parlament vor und zielt darauf ab, politische Bildung früher zu beginnen.
Neben der Einführung von Sozialkunde als Pflichtfach ab Klasse 5 sehen die Grünen vor, Schülerinnen und Schüler stärker in schulische Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Sie sollen mehr Möglichkeiten erhalten, Unterricht, Projekte und das Schulleben aktiv mitzugestalten. Dies soll demokratische Fähigkeiten fördern, indem Kinder und Jugendliche im Alltag Mitentscheidungsmöglichkeiten erhalten. Schulen spielen nach Ansicht der Fraktion eine zentrale Rolle bei dieser Bildung.
Zur Umsetzung dieser Ziele schlagen die Grünen feste Beteiligungsstrukturen vor. So sollen an Schulen ab der dritten Klasse Klassenräte sowie Schülerparlamente eingerichtet oder gestärkt werden. Diese Gremien könnten nach dem Vorschlag auch eigene Budgets erhalten, über die sie für schulische Projekte selbst entscheiden. Damit würden Schüler nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch in demokratische Prozesse eingebunden.
Weiterhin planen die Grünen Änderungen in der Zusammensetzung der Schulkonferenzen. Künftig sollen Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler dort jeweils ein Drittel der Stimmen haben. Dies würde die Mitsprache der Schüler auf institutioneller Ebene erhöhen. Die Fraktion begründet ihren Antrag damit, dass demokratische Kompetenzen vor allem durch praktische Erfahrungen erlernt werden. Die Vorschläge zielen darauf ab, Schulen zu Orten gelebter Demokratie zu machen.

Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.
Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.
Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.
Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.