
Die Grüne Jugend hat nach dem Wahlsieg der Grünen bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg ein Forderungspapier an den Spitzenkandidaten Cem Özdemir gerichtet. In dem Sechs-Punkte-Papier, über das das "Handelsblatt" berichtete, mahnt die Nachwuchsorganisation eine sozialere Ausrichtung der künftigen Landesregierung an. "Wahlsiege sind nichts wert, wenn sie nicht dafür sorgen, dass die Menschen eine Landesregierung bekommen, die klar erkennbare soziale Politik macht", zitiert die Zeitung aus dem Dokument.
Konkret fordert die Grüne Jugend, dass der ehemalige Grünen-Politiker Boris Palmer keine Funktion in einer neuen Landesregierung erhalten darf. Die Organisation begründet dies mit seinen "Haltungen und wiederholten rassistischen Äußerungen", die mit den Grundwerten der Partei unvereinbar seien. Palmer hatte die Grünen nach Vorwürfen verlassen und war zuvor als Tübinger Oberbürgermeister tätig.
Weitere Forderungen betreffen die Aufnahme eines Verbotsverfahrens gegen die AfD in den Koalitionsvertrag sowie die Ablehnung von Verschärfungen der Asyl- und Migrationspolitik im Bundesrat. Die Grüne Jugend verlangt zudem die Bekämpfung der Vermögensungleichheit und setzt sich für einen bundesweiten Mietendeckel ein. Besonders betont wird die Forderung nach einer Ausweitung der Mietpreisbremse, was als zentrales sozialpolitisches Anliegen der Organisation gilt.
Bereits im Vorfeld der Wahl hatte sich die Grüne Jugend kritisch zu Özdemir geäußert. Der Sprecher Louis Bobga äußerte Zweifel, ob Özdemirs Politik am Ende "grüne Politik" sei. Die Organisation betont jedoch, dass Özdemir mit dem Anspruch angetreten sei, "Politik für die breite Gesellschaft in Baden-Württemberg zu machen" - ein Anspruch, den sie nun eingelöst sehen möchte. Die Forderungen zeigen, dass die Parteijugend Einfluss auf die anstehenden Koalitionsverhandlungen und die künftige Regierungsarbeit nehmen will.

Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.
Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.
Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.
Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.