
Ein Konsortium von sechs Schweizer Finanzinstituten bereitet den bislang koordiniertesten Testlauf für einen an den Franken gekoppelten Stablecoin im Land vor. Unter Führung der UBS starten UBS, PostFinance, Sygnum, Raiffeisen, die Zürcher Kantonalbank (ZKB) und die Banque Cantonale Vaudoise (BCV) gemeinsam mit Swiss Stablecoin AG eine digitale Sandbox, in der mögliche Anwendungsfälle eines regulierten Schweizer‑Franken‑Stablecoins unter Realbedingungen, aber mit klar definierten Grenzen, erprobt werden sollen.
Die Partner richten dafür eine sogenannte „Secure Digital Live Environment“ ein – eine geschützte Testumgebung, in der ausgewählte Zahlungsszenarien über Blockchain‑Infrastruktur simuliert werden. Im Fokus steht, wie sich ein an den Franken gebundener Stablecoin technisch und prozessual in bestehende Abwicklungs- und Zahlungssysteme integrieren lässt. Transaktionsvolumen, Teilnehmerkreis und Use Cases werden dabei bewusst begrenzt, um Risiken zu kontrollieren und regulatorische Anforderungen berücksichtigen zu können.
Ausgangspunkt der Initiative ist eine Marktlücke: In der Schweiz gibt es bislang keinen breit genutzten, regulierten Stablecoin, der direkt an den Schweizer Franken gekoppelt ist. Das Projekt soll klären, ob und in welcher Form ein solcher Token zur Effizienzsteigerung im Zahlungsverkehr, zur Abwicklung digitaler Vermögenswerte oder für andere blockchainbasierte Anwendungen taugt. Die beteiligten Institute positionieren die Sandbox ausdrücklich als offene Infrastruktur – weitere Banken und Unternehmen können sich anschließen, um zusätzliche Perspektiven und Anwendungsfälle einzubringen.
Der Testbetrieb ist bis 2026 angelegt und reiht sich in eine breitere globale Entwicklung ein. Weltweit experimentieren Banken mit Stablecoins, die als Kryptowährungen mit stabilem Wertversprechen auf Basis traditioneller Währungen gelten. Für etablierte Institute können solche Tokens sowohl Konkurrenz als auch Chance sein: Einerseits entstehen neue Anbieter im Zahlungsverkehr, andererseits bietet die Technologie die Möglichkeit, eigene Prozesse zu modernisieren und tokenisierte Finanzprodukte anzubieten. Mit der gemeinsamen Sandbox will der Schweizer Bankenverbund ausloten, welche Rolle ein Franken‑Stablecoin künftig im digitalen Geld- und Finanzökosystem des Landes spielen könnte.

Eine Hausdurchsuchung im Raum Regensburg nach einer Protestaktion auf einem Gasbohrturm im oberbayerischen Reichling beschäftigt nun das Bundesverfassungsgericht. Der betroffene, zur Tatzeit gerade volljährige Aktivist und sein Rechtsanwalt Benedikt Ehrlich haben Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt, nachdem das Landgericht Augsburg ihre Beschwerden gegen den ursprünglichen Durchsuchungsbeschluss verworfen hatte. Es geht um die Frage, ob der Einsatz der Polizei mit der Durchsuchung von Wohnräumen und der Suche nach Computern und Smartphones nach einer gewaltfreien Aktion noch verhältnismäßig war.
Auslöser des Verfahrens ist eine Aktion vom September 2025: Aktivisten des Bündnisses "Ende Gelände" waren auf einen Bohrturm in Reichling geklettert und hatten Banner mit Aufschriften wie "Gas ist Gift" und "Gasausstieg jetzt – hier und weltweit" angebracht, darunter auch eine Botschaft an Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Der Protest richtete sich gegen geplante Gas-Probebohrungen, die in der Region wiederholt auf Widerstand gestoßen waren. Anwohner äußerten Sorgen um die Trinkwasserversorgung, Aktivisten begründeten ihren zivilen Ungehorsam mit der Notwendigkeit, fossile Energieprojekte zu stoppen.
Im Januar durchsuchte die Polizei eine Wohnung im Raum Regensburg, in der der junge Aktivist im Elternhaus lebt. Ermittlungsgrundlage sind nach Angaben der Ermittlungsbehörden der Verdacht des Hausfriedensbruchs sowie ein möglicher Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Ziel der Maßnahme sei es gewesen, Hinweise auf die Identität weiterer an der Aktion beteiligter Personen zu sichern. Laut Polizei konnten bei der Durchsuchung Beweismittel sichergestellt werden, die derzeit ausgewertet werden.
Der Anwalt des Betroffenen und das Aktionsbündnis "Ende Gelände", das vom Verfassungsschutz als linksextremistischer Verdachtsfall beobachtet wird, bewerten die Durchsuchung dagegen als rechtswidrig. Ehrlich spricht von einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte seines Mandanten und sieht eine "Grenze überschritten". Die Protestform sei gewaltfrei gewesen, eine Wohnungsdurchsuchung daher nicht gerechtfertigt. Aus Sicht von "Ende Gelände" ist zivil ungehorsamer Protest angesichts der abgelehnten Gasbohrungen „absolut notwendig und legitim“. Das Bundesverfassungsgericht soll nun klären, wie weit Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung solcher Aktionen in private Lebensbereiche vordringen dürfen.