Thüringer Sternensensor wird zum Kompass der neuen Mondmission

05.04.2026


Mit dem Start der NASA-Mission Artemis II von Cape Canaveral ist Thüringen an einem der sichtbarsten Raumfahrtprojekte der Gegenwart beteiligt. Eine zentrale Rolle spielt dabei ein Sternensensor der Jena-Optronik GmbH, der die exakte Ausrichtung und Navigation des Raumschiffs übernimmt. Er gilt als eine Art „Kompass der Mission“ und soll die Raumkapsel auf ihrem Weg in die Mondumlaufbahn präzise auf Kurs halten.

Artemis II ist die erste bemannte Mondmission seit Apollo 17 im Jahr 1972 und auf rund zehn Tage angelegt. Ziel ist es, Navigation, Kommunikation und Lebenserhaltungssysteme unter realen Einsatzbedingungen zu testen, bevor weitere Schritte des Mondprogramms folgen. Für die Steuerung des Raumschiffs sind die optischen Navigationssysteme entscheidend: Die Sternensensoren kombinieren Optik mit Bildverarbeitung und nutzen die Position von Sternen zur Orientierung im All.

Nach Unternehmensangaben kommt es bei der Mondmission besonders auf Genauigkeit an, da bereits kleinste Fehler aufgrund der großen Distanz zwischen Erde und Mond zu erheblichen Kursabweichungen führen können. Entsprechend hoch sind auch die Anforderungen an die Software, vor allem bei einer bemannten Mission. Im Projektteam der Jena-Optronik werde daher besonderes Augenmerk auf diese Aspekte gelegt, heißt es aus dem Unternehmen, das seit Jahrzehnten Systeme zur Lageregelung von Satelliten und Raumfahrzeugen entwickelt.

Die Beteiligung an Artemis II knüpft an eine lange Raumfahrttradition in Jena an, die bis in die DDR-Zeit zurückreicht. Sternen-, Rendezvous- und Dockingsensoren aus Thüringen waren bereits bei zahlreichen Weltraummissionen im Einsatz. Die Staatskanzlei in Erfurt spricht mit Blick auf die aktuelle Mission von einem neuen Kapitel der bemannten Raumfahrt, in dem Thüringen „mittendrin“ sei. Ministerpräsident Mario Voigt verfolgte den Start der Raumkapsel mit vier Astronauten den Angaben zufolge live bei der Jena-Optronik und bezeichnete den Einsatz der Technik aus dem „Grünen Herzen Deutschlands“ als starkes Signal für die Innovationskraft des Standorts.

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Debatte im Landtag: Was der NRW-Entwurf für Kitas und Familien bedeuten könnte

07.04.2026


Nordrhein-Westfalen steht vor einer umfassenden Reform seines Kinderbildungsgesetzes – und mitten in einer zunehmend polarisierenden Debatte. Ein Gesetzentwurf der Landesregierung soll seit langem kritisierte Probleme wie hohe und regional ungleiche Elternbeiträge, unzuverlässige Öffnungszeiten und Zweifel an der Bildungsqualität adressieren. Doch zentrale Elemente des Entwurfs stoßen bei Fachverbänden und Gewerkschaften auf massive Vorbehalte. Am 23. April wird sich der Familienausschuss des Landtags in Düsseldorf in einer Sachverständigenanhörung mit den Details befassen; erste schriftliche Stellungnahmen liegen bereits vor.

Kern des Konflikts ist das geplante Modell von sogenannten „Kern- und Randzeiten“. Dem Entwurf zufolge soll der Einsatz qualifizierter sozialpädagogischer Fachkräfte in Kitas künftig auf täglich fünfstündige Kernzeiten konzentriert werden. Die Randzeiten sollen verstärkt von anderen Betreuungskräften übernommen werden. Kritiker sehen darin die Gefahr, dass frühkindliche Bildung ausgedünnt und Betreuung von Förderung entkoppelt wird. Sie warnen, Kinder würden in den Randzeiten eher verwahrt als ganzheitlich begleitet.

Vor allem die beiden Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe als überörtliche Träger der Jugendhilfe sowie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) stellen sich geschlossen gegen die geplante Aufteilung. Frühkindliche Bildung umfasse immer kognitive, soziale und emotionale Entwicklung – und diese finde im freien Spiel genauso statt wie in gezielten Lernangeboten, betonen sie. Eine strikte Trennung in Kern- und Randzeiten widerspreche dem aus ihrer Sicht untrennbaren Dreiklang von Bildung, Erziehung und Betreuung. Ohne die kontinuierliche Anwesenheit sozialpädagogischer Fachkräfte sei der gesetzliche Auftrag der Kitas nicht zu erfüllen.

Zusätzlich verweisen die Landschaftsverbände auf den Kinderschutz. In den vergangenen Jahren sei die Zahl der Meldungen, die Kitas bei möglichen Gefährdungen des Kindeswohls an die Behörden absetzen, stetig gestiegen. Vor diesem Hintergrund stellen sie infrage, ob Ergänzungskräfte die gleiche Sicherheit gewährleisten und ob Mindeststandards in der Praxis noch ausreichend kontrollierbar wären. Unklare Verantwortlichkeiten könnten ihrer Einschätzung nach zu Konflikten über aufsichtsrechtliche Pflichten führen.

Die schwarz-grüne Koalition im Land hält trotz der Einwände an den Kernpunkten des Entwurfs fest, hat aber nach eigenen Angaben bereits einzelne Zugeständnisse eingearbeitet. Sie argumentiert, das Modell von Kern- und Randzeiten sei für Träger lediglich eine Option und keine Verpflichtung. Ergänzungskräfte wie Kinderpflegerinnen verfügten zudem über mindestens zweijährige pädagogische Ausbildungen. Ein flexiblerer Personaleinsatz solle das System stabilisieren und für mehr Verlässlichkeit sorgen. Wie stark die Kritik der Sachverständigen den weiteren Gesetzgebungsprozess prägen wird, dürfte sich nach der Anhörung im Familienausschuss zeigen – und ist für alle Familien mit Kita-Kindern in NRW von unmittelbarer Bedeutung.