
Viele Berlinerinnen und Berliner müssen am Mittwoch mit geschlossenen Praxen rechnen. Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin haben sich mehr als 2.000 Mitglieder für eine Fortbildungsveranstaltung im Rahmen eines bundesweiten Aktionstags gegen das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz angemeldet. Ärztliche Berufsverbände haben dazu aufgerufen, die reguläre Sprechstunde ruhen zu lassen und stattdessen an Protestaktionen teilzunehmen.
Besonders deutlich dürften die Einschränkungen in der Kinder- und Jugendmedizin zu spüren sein. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte (BVKJ) geht davon aus, dass der Großteil der entsprechenden Praxen in Berlin am Mittwoch geschlossen bleibt. Der Verband warnt, dass wichtige Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen künftig schwerer zugänglich werden könnten, falls die geplanten Sparmaßnahmen umgesetzt werden. Praxen gerieten finanziell unter Druck, wenn zusätzliche Behandlungen nicht mehr vollständig vergütet würden.
Hintergrund der Proteste ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das am Freitag erstmals im Bundestag beraten werden soll. Unter dem Motto „Praxen bedroht – Patienten in Not“ mobilisieren Medi Geno Deutschland, die Allianz Deutscher Ärzteverbände und weitere Organisationen gegen das Vorhaben der Bundesregierung. Die KV Berlin befürchtet wirtschaftlichen Druck auf die Praxen und eine spürbare Verschlechterung der ambulanten Versorgung. Weniger Praxen, längere Wartezeiten und eingeschränkte Leistungen seien mögliche Folgen, heißt es von der Körperschaft.
Für dringende Fälle verweisen die Kassenärztlichen Vereinigungen auf Notdienststrukturen. In Berlin bleiben am Mittwoch unter anderem Notdienstpraxen im Vivantes Klinikum im Friedrichshain, im Sana Klinikum Lichtenberg sowie in den DRK Kliniken Westend geöffnet. Zugleich warnen Vertreter aus den Ländern wie Baden-Württemberg, dass die Vertretungs- und Notfallregelungen nur begrenzte Kapazitäten haben. Patienten müssen sich daher auf Wartezeiten und eingeschränkte Zugänge zur Regelversorgung einstellen, während die Ärzteschaft mit dem Protesttag politischen Druck gegen das geplante Sparpaket aufbaut.

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.