Die Bundesregierung versucht, die Wogen in der Debatte um eine neue Wehrdienstregel zu glätten, die Auslandsreisen junger Männer betrifft. Auslöser der Kontroverse ist eine Vorschrift der jüngsten Wehrdienstreform, nach der männliche Personen im Alter von 17 bis 45 Jahren längere Auslandsaufenthalte grundsätzlich vom zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen lassen müssen. Betroffen sind Reisen von mehr als drei Monaten Dauer. Die Bestimmung dient nach Angaben des Verteidigungsministeriums einer „für den Bedarfsfall belastbaren und aussagekräftigen Wehrerfassung“.
Ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums stellte zugleich klar, dass die Regelung unter den derzeitigen Bedingungen praktisch nicht greifen soll. Da der Wehrdienst nach geltendem Recht ausschließlich auf Freiwilligkeit beruhe, müssten entsprechende Genehmigungen „im Prinzip“ erteilt werden, betonte das Ministerium. In Berlin wird derzeit an administrativen Präzisierungen gearbeitet. Geplant ist demnach, in Verwaltungsvorschriften festzuschreiben, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Dienst bei der Bundeswehr freiwillig bleibt.
Das Verteidigungsministerium kündigte darüber hinaus an, konkrete Regeln für Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zu entwickeln, um „unnötige Bürokratie“ zu vermeiden. Damit reagiert die Behörde auf öffentliche Irritationen und den Eindruck, Bürger könnten für längere Auslandsaufenthalte einer formalen Kontrolle durch die Bundeswehr unterliegen. Medienberichte hatten zuvor darauf hingewiesen, dass die Neuregelung ab Anfang 2026 für alle Männer zwischen 17 und 45 Jahren gelten soll, sofern ihre Auslandsaufenthalte die Dreimonatsgrenze überschreiten.
Die Vorschrift hat eine hitzige politische Debatte ausgelöst, in der Kritiker vor einer schleichenden Rückkehr der Wehrpflicht warnen. Aus Politik und Zivilgesellschaft kommen scharfe Reaktionen, Verbände wie die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen kritisieren die Norm deutlich. Die Regelung wird von Gegnern als Signal gewertet, dass die Wiedereinführung der Wehrpflicht politisch vorbereitet werde. Das Verteidigungsministerium verweist hingegen auf den aktuellen Rechtszustand, wonach der Wehrdienst ausschließlich auf Freiwilligkeit basiert, und versucht mit den angekündigten Klarstellungen, den Vorwurf einer Einschränkung der Reisefreiheit zu entkräften.
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Die Niederlande haben als erster EU-Mitgliedstaat den Weg für Teslas überwachte Version seines „Full Self-Driving“-Systems (FSD) freigemacht. Die nationale Zulassungsbehörde RDW genehmigte den Einsatz der erweiterten Fahrassistenz auf Autobahnen und städtischen Straßen. Das System übernimmt dabei Lenken, Bremsen, Beschleunigen, Routenführung und Parkmanöver, bleibt aber ausdrücklich eine Assistenzfunktion: Der Mensch am Steuer muss das Fahrgeschehen permanent überwachen und jederzeit eingreifen können.
Die RDW betonte nach rund 18 Monaten geschlossener Testreihen und Erprobungen im realen Straßenverkehr, dass es sich nicht um vollautonomes Fahren handle. Angemessen eingesetzt könne ein solches Fahrassistenzsystem die Verkehrssicherheit positiv beeinflussen, die Verantwortung liege aber weiterhin klar beim Fahrer. Tesla stuft die überwachte FSD-Version als Weiterentwicklung des bestehenden Autopilot-Systems ein, basierend auf künstlicher Intelligenz, die zentrale Fahraufgaben im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben übernimmt.
Die Entscheidung der Niederlande ist die erste Zulassung der überwachten FSD-Funktion in Europa und orientiert sich an Märkten wie den USA und Kanada, wo das System bereits eingesetzt wird. Nach Unternehmensangaben ist FSD in einer überwachten Variante zudem unter anderem in China, Mexiko, Puerto Rico, Australien, Neuseeland und Südkorea verfügbar. Die europäische Tesla-Tochter begrüßte den Schritt der RDW und sieht die Genehmigung als Grundlage für eine Ausweitung auf weitere EU-Staaten.
Dazu muss die RDW ihr Votum nun der Europäischen Kommission vorlegen. Erhält der Antrag im Kreis der Mitgliedstaaten die erforderliche Mehrheit, könnte Teslas überwachte FSD-Funktion in der gesamten Europäischen Union, einschließlich der Niederlande, regulär eingesetzt werden. Die Niederlande fungieren damit als regulatorisches Sprungbrett für Teslas Fahrassistenzstrategie in Europa – in einem Markt, in dem der Hersteller zuletzt mit nachlassenden Verkäufen und zunehmender Konkurrenz durch chinesische Elektroautoanbieter zu kämpfen hatte.