Wettbewerb bei Artilleriemunition: Kartellamt segnet Zusammenarbeit ab

11.03.2026


Das Bundeskartellamt hat ein Gemeinschaftsprojekt zwischen dem norwegischen Rüstungsunternehmen Nammo und dem deutschen Hersteller Diehl Defence genehmigt. Diese Entscheidung ebnet den Weg für die Gründung eines Joint Ventures, das die Produktion von 155-Millimeter-Geschossen in Deutschland erheblich steigern wird. Die Zusammenarbeit zielt darauf ab, den Wettbewerb im Bereich der Artilleriemunition zu intensivieren und die Präsenz von Nammo im deutschen Markt auszubauen.

Diehl Defence mit Sitz in Überlingen am Bodensee hat bisher nur in begrenztem Umfang Artilleriegranaten gefertigt. Durch die Partnerschaft mit dem Branchenriesen Nammo wird das Unternehmen nun in der Lage sein, seine Produktionskapazitäten deutlich zu erhöhen. Nammo verfügte bislang über keine Produktionsanlagen in Deutschland, was sich durch das Joint Venture mit Diehl Defence ändern wird. Diese strategische Allianz ermöglicht es beiden Unternehmen, gemeinsam an einem Großauftrag der Bundeswehr teilzunehmen.

Nammo und Diehl Defence hatten gemeinsam an einer Ausschreibung für einen Bundeswehr-Großauftrag teilgenommen und dabei den Zuschlag erhalten. Die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens war eine Voraussetzung, um diesen Auftrag ausführen zu können. Andreas Mundt, der Chef des Bundeskartellamts, betont, dass Diehl Defence den Auftrag alleine nicht hätte ausführen können. Nammo hat die von der Bundeswehr bestellte Munition entwickelt und hält das geistige Eigentum daran.

Mundt erklärt weiter, dass durch die Zusammenarbeit von Diehl und Nammo der Wettbewerb nicht eingeschränkt, sondern sogar gefördert werde. Es entstehe ein leistungsfähiger Wettbewerb in Deutschland, der den Rüstungsmarkt beleben wird. Die Genehmigung des Kartellamts legt den Firmen keine Steine in den Weg, sodass das Joint Venture nun gegründet werden kann und die Produktion der Artilleriemunition aufgenommen werden kann.

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Dankesbriefe als Trost: Was Organspende für Familien bedeutet

14.03.2026


In Deutschland ist die Zahl der Organspender im vergangenen Jahr leicht gestiegen – der Bedarf bleibt jedoch deutlich höher. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) haben 985 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet, ein Plus von 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt wurden damit mehr als 3.000 Organe übertragen. Gleichzeitig stehen laut DSO rund 8.200 Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten und warten oft vergeblich auf ein Spenderorgan.

Die DSO und die Landesärztekammer Hessen nehmen diese Diskrepanz zum Anlass, in einer Veranstaltung in Frankfurt die Wirkung von Organspenden sichtbar zu machen. Empfängerinnen und Empfänger schildern dort, wie Transplantationen ihr Leben verändert haben, Angehörige berichten, wie sie die Entscheidung zur Spende getroffen haben. Ziel ist es, die abstrakte Statistik mit persönlichen Erfahrungen zu verbinden – und damit mehr Menschen zu motivieren, sich frühzeitig mit der eigenen Haltung zur Organspende zu beschäftigen und diese zu dokumentieren.

Ein Beispiel dafür ist Lea Jantschke. Ihre Mutter starb 2020 plötzlich an einem Hirnaneurysma, die Familie entschied sich zur Organspende. Ein Jahr später erhielt Jantschke den ersten Brief eines Empfängers der Niere ihrer Mutter. Der Kontakt erfolgt anonym, doch der emotionale Effekt ist für die Angehörigen groß. Der Brief sei für sie „wie ein kleiner Gruß“ von der Mutter gewesen, sagt die 27-Jährige. Das Schreiben habe ihrer Familie in der Trauerphase Halt gegeben, der Gedanke, die Mutter sei nun „ein Teil von dieser Familie“, habe sie besonders berührt.

Gleichzeitig macht die DSO deutlich, wie hoch der Druck auf Angehörige ist, wenn keine dokumentierte Entscheidung des Verstorbenen vorliegt. In den meisten Fällen hätten sich Betroffene zu Lebzeiten nicht mit dem Thema Organspende auseinandergesetzt, erläutert die Stiftung. Dann müssen Angehörige in einer emotionalen Ausnahmesituation und unter Zeitdruck entscheiden – häufig mit dem Ergebnis, dass sie eine Spende ablehnen, weil der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt ist. Ärztliche Vertreter der DSO werben deshalb nachdrücklich dafür, den eigenen Standpunkt zur Organspende zu Lebzeiten festzuhalten, um sowohl Wartende auf ein Organ als auch die eigenen Angehörigen zu entlasten.