
Wien treibt die Klimaanpassung an stark frequentierten Verkehrsknotenpunkten voran und stellt weitere Bahnhofsvorplätze von Asphalt auf Grün um. Im Rahmen der stadtweiten Offensive „Raus aus dem Asphalt“ werden graue, versiegelte Flächen vor Bahnhöfen systematisch entsiegelt, begrünt und als Aufenthaltsräume neu gestaltet. Die Stadt kooperiert dabei eng mit den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB), um die zentralen Ankunftsorte im Stadtgefüge funktionaler und zugleich klimafitter zu machen.
Zu den bereits umgestalteten Vorzeigeflächen zählt der Praterstern, einer der wichtigsten Verkehrsknotenpunkte der Hauptstadt. Dort wurden laut Stadtangaben 56 neue Bäume gepflanzt, insgesamt spenden nun 101 Bäume Schatten. Die Grünflächen wurden auf 8.000 Quadratmeter verdoppelt, hinzugekommen ist das nach Angaben der Stadt größte Wasserspiel Wiens. Neben der Kühlung standen auch Sicherheit und Komfort im Fokus: Beleuchtung und Unterführung wurden heller gestaltet, Radfahrern stehen 340 Abstellplätze zur Verfügung.
Parallel dazu arbeitet Wien an einer ganzen Reihe weiterer Flächen. Am Julius-Tandler-Platz beim Franz-Josefs-Bahnhof und am Maria-Restituta-Platz bei der Schnellbahnstation Handelskai wurde beziehungsweise wird der Grünanteil deutlich erhöht. Vor dem Hauptbahnhof sollen die Umbauarbeiten noch heuer starten. Für den Bahnhof Floridsdorf ist der Beteiligungsprozess mit der Bevölkerung abgeschlossen, die Planungsphase für den Franz-Jonas-Platz beginnt. In der Donaustadt entsteht bei der U2-Station Aspern Nord ein neuer Öffi-Knoten: Der Nelson-Mandela-Platz soll ab Sommer als begrüntes Eingangstor zur Seestadt Aspern fungieren, inklusive großzügiger Grünflächen und 75 neu gepflanzter Bäume sowie einem Brunnen.
Die Stadt verweist auf die Dimension der „Raus aus dem Asphalt“-Initiative: In den vergangenen Jahren wurden demnach mehr als 340 Projekte in ganz Wien umgesetzt, im Straßenraum und auf Plätzen rund 3.300 Bäume gepflanzt und zigtausende Quadratmeter versiegelter Flächen zurückgebaut. Besonders an Bahnhofsvorplätzen – vom Praterstern bis zum Umfeld des Franz-Josefs-Bahnhofs – seien so spürbare Verbesserungen durch Begrünung, Kühlung und gestiegene Aufenthaltsqualität erreicht worden. Die Plätze, die bisher primär als Transit- und Autoverkehrsflächen galten, sollen sich Schritt für Schritt zu attraktiven, sicheren Orten entwickeln, an denen Reisende und Anrainer länger verweilen.

Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.
Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.
Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.
Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.