Wildvögel als Überträger: Ministerium warnt vor Kontakt zu Geflügel

10.03.2026


Nach Ausbrüchen in Brandenburg und Bayern warnt Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerium vor dem Risiko einer Infektion mit der hochansteckenden Newcastle-Krankheit bei Geflügel. Die Gefährdungslage sei mit der ohnehin bereits seit dem vergangenen Herbst verstärkt grassierenden Geflügelpest vergleichbar, heißt es auf Anfrage. Beide Viren zirkulieren aktuell bei Wildvögeln, was die Übertragungsgefahr auf Nutzgeflügel erhöht.

Für Geflügelhalter gilt eine strikte Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit, die auch als "atypische Geflügelpest" bezeichnet wird. Das Ministerium fordert Landwirte auf, die "Grundregeln der Biosicherheit" einzuhalten und besonders den Kontakt ihrer Tiere zu Wildvögeln zu vermeiden. Zusätzlich muss der Gesundheitszustand der Tiere gewissenhaft kontrolliert werden, um frühe Anzeichen einer Infektion zu erkennen.

Ende Februar hatte das für die Tierseuchenbekämpfung zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald über den bundesweit ersten Ausbruch der meldepflichtigen Viruserkrankung seit 30 Jahren bei Geflügel in Brandenburg informiert. Kurz danach folgten Ausbrüche in Bayern. Laut FLI gibt es aktuell 21 bestätigte Seuchenfälle. Die Erkrankung verläuft bei den Tieren in der Regel tödlich, während das Virus für den Menschen ungefährlich ist.

In Sachsen-Anhalt plant das Landwirtschaftsministerium für Mitte März Gespräche mit Vertretern des Wirtschaftsverbandes Eier und Geflügel und der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt. Ziel ist die Diskussion von Möglichkeiten zur Verbesserung der Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen. Landwirte werden angehalten, bei Symptomen wie Schwäche, zurückgehender Legeleistung, Durchfall oder Atemnot umgehend tierärztlichen Rat einzuholen.

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Dankesbriefe als Trost: Was Organspende für Familien bedeutet

14.03.2026


In Deutschland ist die Zahl der Organspender im vergangenen Jahr leicht gestiegen – der Bedarf bleibt jedoch deutlich höher. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) haben 985 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet, ein Plus von 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt wurden damit mehr als 3.000 Organe übertragen. Gleichzeitig stehen laut DSO rund 8.200 Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten und warten oft vergeblich auf ein Spenderorgan.

Die DSO und die Landesärztekammer Hessen nehmen diese Diskrepanz zum Anlass, in einer Veranstaltung in Frankfurt die Wirkung von Organspenden sichtbar zu machen. Empfängerinnen und Empfänger schildern dort, wie Transplantationen ihr Leben verändert haben, Angehörige berichten, wie sie die Entscheidung zur Spende getroffen haben. Ziel ist es, die abstrakte Statistik mit persönlichen Erfahrungen zu verbinden – und damit mehr Menschen zu motivieren, sich frühzeitig mit der eigenen Haltung zur Organspende zu beschäftigen und diese zu dokumentieren.

Ein Beispiel dafür ist Lea Jantschke. Ihre Mutter starb 2020 plötzlich an einem Hirnaneurysma, die Familie entschied sich zur Organspende. Ein Jahr später erhielt Jantschke den ersten Brief eines Empfängers der Niere ihrer Mutter. Der Kontakt erfolgt anonym, doch der emotionale Effekt ist für die Angehörigen groß. Der Brief sei für sie „wie ein kleiner Gruß“ von der Mutter gewesen, sagt die 27-Jährige. Das Schreiben habe ihrer Familie in der Trauerphase Halt gegeben, der Gedanke, die Mutter sei nun „ein Teil von dieser Familie“, habe sie besonders berührt.

Gleichzeitig macht die DSO deutlich, wie hoch der Druck auf Angehörige ist, wenn keine dokumentierte Entscheidung des Verstorbenen vorliegt. In den meisten Fällen hätten sich Betroffene zu Lebzeiten nicht mit dem Thema Organspende auseinandergesetzt, erläutert die Stiftung. Dann müssen Angehörige in einer emotionalen Ausnahmesituation und unter Zeitdruck entscheiden – häufig mit dem Ergebnis, dass sie eine Spende ablehnen, weil der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt ist. Ärztliche Vertreter der DSO werben deshalb nachdrücklich dafür, den eigenen Standpunkt zur Organspende zu Lebzeiten festzuhalten, um sowohl Wartende auf ein Organ als auch die eigenen Angehörigen zu entlasten.