
Die neue Wiener Wohn- und Frauenstadträtin Elke Hanel-Torsch (SPÖ) stellt leistbares Wohnen trotz hoher Inflation und knapper Budgets an die Spitze ihrer Agenda. In einem Interview mit der APA kündigte sie an, die bestehenden, bereits strengen Regeln für Kurzzeitvermietungen in der Bundeshauptstadt zu evaluieren und bei Bedarf weiter zu verschärfen. Ziel sei es, den Druck auf den Wohnungsmarkt zu dämpfen und dauerhaft verfügbaren Wohnraum zu sichern.
Hanel-Torsch, die seit Ende März im Amt ist und auf die überraschend aus der Politik ausgeschiedene Kathrin Gaal folgt, betonte, dass die Rahmenbedingungen derzeit besonders anspruchsvoll seien. Dennoch wolle sie die Förderung des gemeinnützigen Wohnbaus forcieren und zusätzliche Gemeindebauten errichten lassen. Der Neubau von leistbarem Wohnraum sei eine zentrale Säule der städtischen Wohnpolitik, um steigenden Mieten entgegenzuwirken.
Als zweite zentrale Maßnahme nannte die Stadträtin eine Reform des Mietrechts auf Bundesebene. Das bestehende Mietrechtsgesetz schütze derzeit vor allem Mieterinnen und Mieter in klassischen Altbauten sowie im geförderten Neubau, nicht aber im frei finanzierten Neubau. Diese Lücke wolle sie geschlossen sehen. Würden dort klare Grenzen eingezogen, hätte das aus ihrer Sicht eine preisdämpfende Wirkung. Es brauche ein Mietrecht, „das wirklich alle Mieterinnen und Mieter schützt“, so Hanel-Torsch.
Wenig abgewinnen kann die Ressortchefin hingegen einer eigenen Leerstandsabgabe. Während manche Städte und Bundesländer mit Abgaben auf ungenutzten Wohnraum experimentieren oder entsprechende Modelle diskutieren, setzt Wien nach ihren Aussagen vorrangig auf Neubau, gemeinnützigen Wohnbau und Regulierung der Kurzzeitvermietung. Eingriffe kann die Stadt unmittelbar vor allem im Gemeindebau vornehmen; bei weitergehenden rechtlichen Änderungen sieht Hanel-Torsch insbesondere den Bund gefordert.

Eine Hausdurchsuchung im Raum Regensburg nach einer Protestaktion auf einem Gasbohrturm im oberbayerischen Reichling beschäftigt nun das Bundesverfassungsgericht. Der betroffene, zur Tatzeit gerade volljährige Aktivist und sein Rechtsanwalt Benedikt Ehrlich haben Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt, nachdem das Landgericht Augsburg ihre Beschwerden gegen den ursprünglichen Durchsuchungsbeschluss verworfen hatte. Es geht um die Frage, ob der Einsatz der Polizei mit der Durchsuchung von Wohnräumen und der Suche nach Computern und Smartphones nach einer gewaltfreien Aktion noch verhältnismäßig war.
Auslöser des Verfahrens ist eine Aktion vom September 2025: Aktivisten des Bündnisses "Ende Gelände" waren auf einen Bohrturm in Reichling geklettert und hatten Banner mit Aufschriften wie "Gas ist Gift" und "Gasausstieg jetzt – hier und weltweit" angebracht, darunter auch eine Botschaft an Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Der Protest richtete sich gegen geplante Gas-Probebohrungen, die in der Region wiederholt auf Widerstand gestoßen waren. Anwohner äußerten Sorgen um die Trinkwasserversorgung, Aktivisten begründeten ihren zivilen Ungehorsam mit der Notwendigkeit, fossile Energieprojekte zu stoppen.
Im Januar durchsuchte die Polizei eine Wohnung im Raum Regensburg, in der der junge Aktivist im Elternhaus lebt. Ermittlungsgrundlage sind nach Angaben der Ermittlungsbehörden der Verdacht des Hausfriedensbruchs sowie ein möglicher Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Ziel der Maßnahme sei es gewesen, Hinweise auf die Identität weiterer an der Aktion beteiligter Personen zu sichern. Laut Polizei konnten bei der Durchsuchung Beweismittel sichergestellt werden, die derzeit ausgewertet werden.
Der Anwalt des Betroffenen und das Aktionsbündnis "Ende Gelände", das vom Verfassungsschutz als linksextremistischer Verdachtsfall beobachtet wird, bewerten die Durchsuchung dagegen als rechtswidrig. Ehrlich spricht von einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte seines Mandanten und sieht eine "Grenze überschritten". Die Protestform sei gewaltfrei gewesen, eine Wohnungsdurchsuchung daher nicht gerechtfertigt. Aus Sicht von "Ende Gelände" ist zivil ungehorsamer Protest angesichts der abgelehnten Gasbohrungen „absolut notwendig und legitim“. Das Bundesverfassungsgericht soll nun klären, wie weit Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung solcher Aktionen in private Lebensbereiche vordringen dürfen.