Worthington Steel verlängert Annahmefrist für Klöckner-Übernahme

11.03.2026


Der US-amerikanische Stahlkonzern Worthington Steel hat die Bedingungen für die Übernahme des deutschen Stahlhändlers Klöckner & Co angepasst. Ursprünglich hatte Worthington eine Mindestannahmeschwelle von 65 Prozent der Anteile angestrebt, doch nun wurde diese auf 57,5 Prozent gesenkt. Diese strategische Anpassung erfolgte, nachdem Worthington bereits 56,9 Prozent der Anteile erworben hatte. Die Annahmefrist für das Angebot wurde zudem bis zum 26. März verlängert, um den Aktionären mehr Zeit für ihre Entscheidung zu geben.

Klöckner & Co hat im Geschäftsjahr 2025 in einem herausfordernden Marktumfeld eine deutliche Steigerung des operativen Ergebnisses erzielt. Das EBITDA vor wesentlichen Sondereffekten stieg auf 171 Millionen Euro, nach 136 Millionen Euro im Vorjahr. Der Absatz konnte leicht auf 4,53 Millionen Tonnen gesteigert werden, während der Konzernumsatz preis- und währungsbedingt auf 6,4 Milliarden Euro zurückging. Das Konzernergebnis verbesserte sich signifikant auf minus 53 Millionen Euro gegenüber minus 176 Millionen Euro im Vorjahr.

Das Übernahmeangebot von Worthington Steel sieht einen attraktiven Angebotspreis von 11,00 Euro je Aktie für alle Klöckner-Aktionäre vor. Worthington betonte, weder den Angebotspreis zu erhöhen noch weitere Änderungen am Übernahmeangebot vorzunehmen. Von den bereits gesicherten 56,9 Prozent der Stimmen stammen 41,5 Prozent von Swoctem, der Gesellschaft, über die Klöckner-Großaktionär Friedhelm Loh seine Anteile verwaltet.

Die Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit belief sich mit 110 Millionen Euro im vierten Jahr in Folge deutlich im positiven Bereich. Für das laufende Geschäftsjahr 2026 gibt Klöckner & Co einen positiven Ausblick. Der Vorstand schlägt eine Dividende von 0,20 Euro je Aktie vor, was dem Niveau des Vorjahres entspricht. Die Entwicklung der Übernahme durch Worthington Steel wird von Marktbeobachtern aufmerksam verfolgt, da sie Auswirkungen auf die Struktur des europäischen Stahlhandels haben könnte.

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Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.