Zeche für Bürgergeld? Söder stellt Finanzierung durch Krankenkassen in Frage

04.05.2026


Die geplante Finanzreform der gesetzlichen Krankenkassen stößt parteiübergreifend auf Widerstand. Sowohl CSU-Chef und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder als auch SPD-Fraktionschef Matthias Miersch melden deutlichen Nachbesserungsbedarf an dem Sparpaket an, das Bundesgesundheitsministerin Nina Warken mit dem sogenannten Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgelegt hat. Miersch betonte in der ZDF-Sendung „Berlin direkt“, das anschließende parlamentarische Verfahren sei „kein Abnickerverfahren“ – die Fraktionen würden nun im Detail prüfen, was das Kabinett beschlossen habe.

Warken will die gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr um 16,3 Milliarden Euro entlasten. Das Volumen liegt damit über der erwarteten Finanzlücke von 15,3 Milliarden Euro und soll verhindern, dass die Zusatzbeiträge für Versicherte erneut steigen. Erreicht werden soll dies durch Ausgabenbremsen für Arztpraxen, Kliniken und die Pharmaindustrie sowie durch höhere Zuzahlungen der Versicherten für Medikamente. Besonders umstritten ist zudem die geplante Einschränkung der bislang beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern in der gesetzlichen Krankenversicherung.

SPD-Fraktionschef Miersch nannte die beitragsfreie Mitversicherung ausdrücklich als einen Punkt, über den „auf alle Fälle“ gesprochen werden müsse. Nach den Plänen des Ministeriums soll die kostenlose Mitversicherung künftig nur noch für Kinder, Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag, Eltern von Kindern mit Behinderungen, Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen sowie für Personen im Regelrentenalter vollständig bestehen bleiben. Für andere bislang kostenlos mitversicherte Partner sollen Kassenmitglieder ab 2028 einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen. Diese Zielrichtung sorgt auch in der Koalition für Diskussionen über die soziale Ausgewogenheit der Reform.

Söder wiederum richtet den Fokus auf die Finanzierung von Bürgergeldempfängern und die Lage der Krankenhäuser. Er kritisierte, es müsse darüber diskutiert werden, „inwieweit Bürgergeldempfänger von den Krankenkassen-Beitragszahlern in dem Umfang weiter so finanziert werden sollen“. Bereits das umfassende Sparpaket zur Stabilisierung der Kassenbeiträge hatte massive Kritik ausgelöst, weil ein ursprünglich geplantes stärkeres finanzielles Engagement des Bundes bei den Gesundheitskosten im Bürgergeld gestrichen wurde. Zwar unterstützt der Bund die Krankenkassen weiterhin teilweise bei den Ausgaben für die frühere Grundsicherung, doch die gesetzliche Krankenversicherung trägt nach Kassenangaben weiterhin eine Milliardenlast, gegen die der GKV-Spitzenverband gerichtlich vorgeht.

Für die Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehern, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, sind zusätzliche Steuermittel vorgesehen: Ab 2027 sollen zunächst 250 Millionen Euro fließen, der Betrag soll dann jährlich steigen. Aus Sicht der Krankenkassen reicht das bislang nicht aus, um die Belastung der Solidargemeinschaft – derzeit in zweistelliger Milliardenhöhe jährlich – vollständig auf den Bundeshaushalt zu verlagern. Dennoch gehen sowohl Miersch als auch Söder davon aus, dass die Reform grundsätzlich kommen wird. Uneinigkeit herrscht aber darüber, wie stark Versicherte, Krankenhäuser und andere Leistungserbringer an der Konsolidierung beteiligt werden sollen – und wo der Bund stärker in die Pflicht genommen werden muss.

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Reformkurs in der Pflegepolitik: Kostenargument überzeugt Mehrheit bislang nicht

04.05.2026


Eine große Mehrheit der Bundesbürger stellt sich laut einer neuen Erhebung gegen mögliche Einschnitte bei den Leistungen der Pflegeversicherung. 77 Prozent der erwachsenen Bevölkerung halten es für überhaupt oder eher nicht akzeptabel, den Zugang zu Pflegegraden zu erschweren. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage des Instituts YouGov im Auftrag des Sozialverbands VdK hervor, die Mitte April unter mehr als 2.300 Menschen durchgeführt wurde.

Die Befragten reagierten insbesondere sensibel auf Vorschläge, die Einstufung in einen höheren Pflegegrad zu verschärfen: 72 Prozent lehnen dies ab. Auch Kürzungen bei den Leistungen im niedrigsten Pflegegrad stoßen auf deutliche Vorbehalte. 71 Prozent bewerten eine Reduzierung der Leistungen in Pflegegrad 1 als überhaupt oder eher nicht akzeptabel. Nach Einschätzung des VdK könnten hiervon etwa Zuschüsse für den Hausnotruf oder für Pflegehilfsmittel betroffen sein. 55 Prozent äußerten sich zudem ablehnend zu möglichen Zusammenfassungen und Deckelungen von Leistungen.

Die Diskussion über die künftige Finanzierung der Pflegeversicherung läuft vor dem Hintergrund spürbarer Haushaltszwänge. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatte bereits im Dezember Reformoptionen skizziert. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verwies damals auf begrenzte Mittel, die zielgerichteter eingesetzt werden müssten, und kündigte eine grundlegende Finanzreform der Pflegeversicherung bis Ende 2026 an. Die bestehenden Leistungen sollen dabei nach ihren Worten kritisch überprüft werden.

Im April stellte Warken Pläne für eine Pflegereform für Mitte Mai in Aussicht. Nach ihren Angaben klafft allein im kommenden Jahr eine Finanzierungslücke von sechs Milliarden Euro in der Pflegeversicherung. Die Ministerin betonte zugleich, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nicht allein lassen zu wollen. Parallel dazu hatte das Bundeskabinett erst kürzlich Gesetzesplänen zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung zugestimmt, die für gesetzlich Versicherte höhere Zuzahlungen und Leistungseinschnitte vorsehen – ein Signal, dass der finanzielle Spielraum im Gesundheitswesen insgesamt enger wird.