ROAD TOWN, Britische Jungferninseln, 26. Juni 2026 /PRNewswire/ -- AFX, eine leistungsstarke, speziell für dezentrale Derivate entwickelte L1-Blockchain, gab ein anhaltendes Wachstum in ihrem gesamten Ökosystem bekannt. Das kumulierte Handelsvolumen näherte sich 1 Milliarde US-Dollar und erreichte 946,29 Millionen US-Dollar bei einem Total Value Locked (TVL) von 20,71 Millionen US-Dollar, wie aus On-Chain-Daten von DefiLlama hervorgeht.
Dieser Anstieg ist direkt auf das protokollinterne VIP-Programm zurückzuführen, das aktive Trader am Erfolg des Ökosystems teilhaben lässt, indem 30 bis 50 % der Plattformgebühren an Nutzerinnen und Nutzer mit hohem Handelsvolumen zurückfließen. Bei einem derzeit auf 1,07 Millionen US-Dollar bezifferten annualisierten Protokollumsatz schüttet der VIP-Prämienpool direkte Erträge in Form von USDC an die Teilnehmenden aus und bietet damit eine nachhaltige Alternative mit realen Renditen zu herkömmlichen, inflationsbedingten Token-Emissionsmodellen.
Das VIP-Programm bietet gestaffelte Gebührenermäßigungen, die bis auf 0,001 % für Maker und 0,035 % für Taker auf VIP-Stufe 5 sinken. Die Qualifikation erfolgt anhand des gleitenden 30-Tage-Handelsvolumens, bei dem Haupt- und Unterkonten zusammengefasst werden. Das Programm läuft nativ auf der souveränen L1-Architektur von AFX und ermöglicht eine Ausführung in unter 100 ms ohne Gas-Gebühren. Aktive Trader können über das AFX-VIP-Dashboard ihr Gesamtvolumen, ihren Status in der Stufenhierarchie und die Zuweisungen aus dem Prämienpool in Echtzeit verfolgen.
„Die parabolischen Kurven belegen, dass Kapital und Handelsvolumen dorthin wandern, wo die Anreize strukturell aufeinander abgestimmt sind", sagt Ken C, Head of Growth bei AFX. „Im Gegensatz zu Börsen, die ihre Kundinnen und Kunden als Einnahmequelle betrachten, behandelt AFX sie als Wachstumspartner und Akteure im Ökosystem. Indem wir bis zu 50 % unserer tatsächlichen, annualisierten Gebühreneinnahmen an unsere VIPs zurückgeben, haben wir einen sich selbst verstärkenden Kreislauf in Gang gesetzt. In Verbindung mit unserer 45-fachen Kapitalumschlagsgeschwindigkeit beweisen wir, dass souveräne L1-Orderbücher sowohl institutionelle Performance als auch echte dezentrale Renditen liefern können."
Die jüngsten Wachstumszahlen verdeutlichen die steigende Nachfrage nach einer dezentralen Derivate-Infrastruktur, die professionelle Handelsleistung mit gemeinschaftsorientierten wirtschaftlichen Anreizen verbindet. Während das Protokoll sein Ökosystem weiter ausbaut, konzentriert sich AFX weiterhin darauf, ein Handelsumfeld zu schaffen, in dem aktive Beteiligung direkt durch den vom Netzwerk selbst generierten Wert belohnt wird.
Informationen zu AFX
AFX ist eine leistungsstarke souveräne L1, die speziell für dezentrale Derivate entwickelt wurde. Durch die Verbindung der schnellen Ausführung einer zentralisierten Börse mit der unveränderlichen Souveränität der Blockchain bietet AFX eine professionelle Perp-DEX-Umgebung, die sich durch Finalität in unter 100 ms, institutionelle Liquidität sowie unerreichte Kapitaleffizienz auszeichnet.
Die Produktverfügbarkeit variiert je nach Rechtsraum.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.