Agthia bringt „FUELL" auf den Markt - den weltweit ersten mit Datteln gesüßten Energy-Drink

16.06.2026

ABU DHABI, VAE, 16. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Die Agthia Group PJSC, das führende Lebensmittel- und Getränkeunternehmen der Region, gab heute die Markteinführung von Fuell bekannt, dem weltweit ersten mit Datteln gesüßten Energy-Drink, der der globalen Energy-Drink-Kategorie eine unverwechselbare emiratische Perspektive verleiht.

Salmeen Alameri, Managing Director & Chief Executive Officer, Agthia Group

Fuell verbindet die natürliche Süße von Datteln mit funktionellen Inhaltsstoffen wie Guarana und koreanischem rotem Ginseng. Das Produkt spiegelt Agthias Bestreben wider, Angebote zu entwickeln, die für die Verbraucher relevant sind, und dabei den Bezug zu natürlichen Zutaten und der Tradition zu wahren.

Salmeen Alameri, Geschäftsführer und Vorstandsvorsitzender der Agthia Group, sagte: „Fuell steht für Innovation, ist einzigartig und stolz auf seine Verwurzelung in der Region. Datteln sind Teil der Geschichte der Vereinigten Arabischen Emirate. Mit Fuell führen wir dieses Erbe in ein modernes Konsumprodukt fort, das den heutigen Lebensstilen und Erwartungen entspricht. Diese Markteinführung spiegelt unser Bestreben wider, Marken aufzubauen, die vor Ort von Bedeutung sind und sich in dynamischen, wachstumsstarken Kategorien behaupten können."

Fuell spiegelt Agthias disziplinierten Innovationsansatz wider, bei dem Verbrauchererkenntnisse, Rezepturkompetenz und schnelle Markteinführung kombiniert werden, um unverwechselbare, skalierbare Produkte zu entwickeln, die auf neue Konsumtrends abgestimmt sind.

Fuell wurde als Antwort auf die sich wandelnden Erwartungen der Verbraucher entwickelt und unterstreicht die Stärke der Innovationspipeline von Agthia. Das Produkt wird zunächst über ausgewählte Vertriebskanäle in den Vereinigten Arabischen Emiraten auf den Markt kommen, wobei eine Ausweitung auf weitere Vertriebskanäle in Zukunft geplant ist.

Informationen zu Agthia

Die Agthia Group PJSC ist ein führendes Lebensmittel- und Getränkeunternehmen mit Hauptsitz in Abu Dhabi und Teil von ADQ. Mit einem diversifizierten Portfolio von mehr als 20 vertrauenswürdigen Marken in den Bereichen Water & Food, Snacks, Protein & Frozen sowie Agri-Business ist die Gruppe in sieben Ländern tätig und bedient Verbraucher in über 60 Märkten weltweit. Mit mehr als 12.000 Mitarbeitern verbindet Agthia Größe, starke operative Fähigkeiten, Innovation und ein Bekenntnis zur Nachhaltigkeit, um langfristigen Wert entlang der gesamten Lebensmittel- und Getränkewertschöpfungskette zu schaffen.

Für alle aktuellen Neuigkeiten folgen Sie uns auf LinkedIn oder Instagram.

Cision View original content to download multimedia:https://www.prnewswire.com/news-releases/agthia-bringt-fuell-auf-den-markt--den-weltweit-ersten-mit-datteln-gesuWten-energy-drink-302801427.html

Other news

Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.