KOPENHAGEN, Dänemark, 17. August 2026 /PRNewswire/ -- ATLANT 3D gab heute die Einführung des NANOFABRICATOR® PRO bekannt, der weltweit ersten und einzigen physikalischen Plattform für KI-gestützte Materialforschung. Die Plattform verbindet KI-gestützte Materialforschung mit programmierbarer Fertigung auf atomarer Ebene, experimenteller Validierung und dem Prototyping von Geräten und beschleunigt so den Übergang vom Entwurf zu herstellbaren Materialien und Geräten.
Während KI die Materialforschung revolutioniert, bleibt die Validierung KI-generierter Vorhersagen eine zentrale Herausforderung. Herkömmliche Arbeitsabläufe trennen Materialdesign, Fertigung, Charakterisierung und Herstellung in voneinander getrennte Prozesse, was Innovationen verlangsamt und den Übergang von digitalen Entdeckungen zu realen Technologien einschränkt.
Basierend auf der proprietären Direct-Atomic-Layer-Processing (DALP®)-Technologie von ATLANT 3D bildet der NANOFABRICATOR® PRO die Grundlage der Physical AI Infrastructure for Matter sowie der A-HUB Autonomous Materials Foundry von ATLANT 3D. Er integriert KI-gesteuerte Materialforschung, Fertigung auf atomarer Ebene und schnelle Validierung in den Bereichen Halbleiter, fortschrittliche Verpackungstechnologien, Quantentechnologien und neue Anwendungsbereiche.
Der NANOFABRICATOR® PRO wird mithilfe von Automated Industrial Robotics (AIR) industriell gefertigt und ist eine SEMI-konforme Plattform für die fortschrittliche Halbleiterfertigung. AIR fertigt die Plattform in den USA, ermöglicht so eine skalierbare Produktion, unterstützt die Expansion von ATLANT 3D in den USA und liefert ein serienreifes System.
„KI verändert grundlegend die Art und Weise, wie neue Materialien entdeckt werden. Die nächste Herausforderung besteht darin, diese Entdeckungen in praktische Innovationen umzusetzen. Gemeinsam mit AIR stellen wir den NANOFABRICATOR® PRO vor, der die Schaffung autonomer Plattformen der nächsten Generation mit integrierter Messtechnik ermöglicht", sagte Dr. Maksym Plakhotnyuk, CEO und Gründer von ATLANT 3D. „Durch die Verknüpfung von KI-gestützter Materialforschung, fortschrittlicher Fertigung und experimenteller Validierung ermöglichen wir die schnelle Umsetzung computergestützter Vorhersagen in funktionale Materialien und legen gleichzeitig den Grundstein für die Physical AI Infrastructure for Matter."
„Die Industrialisierung bahnbrechender Technologien erfordert fundiertes Fachwissen über zuverlässige und skalierbare Plattformen", sagte Bob Fung, President von Automated Industrial Robotics Silicon Valley. „Unsere Partnerschaft verbindet fortschrittliche Ingenieurskunst mit den Fertigungskapazitäten der USA, um die NANOFABRICATOR® PRO-Plattform bereitzustellen und damit neue Horizonte für zukünftige Industrien zu eröffnen."
Der nächste Schritt für ATLANT 3D besteht darin, auf der NANOFABRICATOR® PRO basierende autonome Plattformfunktionen mit integrierter Messtechnik und weiteren Verarbeitungslösungen auf den Markt zu bringen. Das Unternehmen sucht strategische Partner aus dem Bereich der Spitzentechnologien, um zu wachsen und zu expandieren und so die nächste Generation der physikalischen KI aufzubauen.
Informationen zu ATLANT 3D
ATLANT 3D ermöglicht KI-gesteuerte Materialinnovationen und Fertigung auf atomarer Ebene. Mithilfe der DALP®-Technologie bietet das Unternehmen eine programmierbare Steuerung von Materie, um digitales Materialdesign in physische Realität umzusetzen, und leistet damit Pionierarbeit bei der Physical AI Infrastructure for Matter.
Weitere Informationen zu NANOFABRICATOR® PRO finden Sie unter www.atlant3d.com/nanofabricator_pro sowie zu ATLANT 3D unter www.atlant3d.com.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.