AXI ERHÄLT FSC-LIZENZ FÜR MAURITIUS UND ERMÖGLICHT DAMIT DEN REGULIERTEN HANDEL AUF DEN AM SCHNELLSTEN WACHSENDEN MÄRKTEN DER WELT

17.06.2026

Axi hat von der Finanzdienstleistungskommission (FSC) von Mauritius eine Lizenz erhalten, wodurch das Unternehmen seine regulierte Handelsplattform auf wachstumsstarke Märkte ausweitet und mehr Händlern den Zugang zu einem weltweit bewährten Broker ermöglicht.

SYDNEY, 17. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Axi, der weltweit tätige Online-Broker für Devisen- und CFD-Handel, hat von der Finanzdienstleistungskommission (FSC) von Mauritius eine Lizenz erhalten. Mit dieser Zulassung erweitert Axi seine globale Präsenz um einen bedeutenden regulatorischen Zuständigkeitsbereich, der eine Vielzahl wachstumsstarker Märkte abdeckt und Axi für Trader zugänglich macht, die einen regulierten, bewährten Broker an ihrer Seite haben möchten.

Logo von Axi

Mauritius ist eines der weltweit aktivsten internationalen Finanzzentren. Die FSC verpflichtet die von ihr zugelassenen Unternehmen zur Einhaltung von Standards in den Bereichen Kapitaladäquanz, Schutz von Kundengeldern und Geschäftsführung. Für Händler bedeutet dies denselben Rahmen an Rechenschaftspflichten, den sie von jedem der regulierten Unternehmen von Axi erwarten würden.

Die Lizenz basiert auf mehr als 18 Jahren Geschäftstätigkeit in über 100 Ländern sowie auf der Überzeugung von Axi, dass Regulierung nicht nur eine Formalität ist, sondern die Grundlage, die jeder Trader erwarten sollte, bevor er sein Kapital anlegt.

Der Erhalt unserer Lizenz auf Mauritius ist ein wichtiger Schritt für das Wachstum von Axi und für die Trader, die über diesen vertrauenswürdigen, regulatorisch gesicherten Rahmen Zugang zu unserer Plattform erhalten werden.

Im Zuge unserer weiteren internationalen Expansion bleibt die Einhaltung strenger regulatorischer Standards ein zentraler Bestandteil unserer Geschäftstätigkeit. Diese Lizenz untermauert unser Engagement, Händlern ein zuverlässiges Handelsumfeld zu bieten, und unterstützt gleichzeitig unser Ziel, die Produkte, Technologien und Dienstleistungen von Axi auf weiteren Märkten weltweit anzubieten."

Simon Hodgkiss, Leiter für Risikomanagement bei Axi.

Das Unternehmen hat zudem sein preisgekröntes „Axi Select"-Programm für finanzierte Trader sowie sein umfassendes Produktökosystem weiter ausgebaut und ermöglicht Tradern so den Zugang zu globalen Chancen durch ein einfacheres und besser vernetztes Handelserlebnis.

Die Lizenz aus Mauritius ergänzt die bestehenden regulierten Unternehmen von Axi und baut auf der 18-jährigen Erfolgsgeschichte des Unternehmens auf, das Händler in mehr als 100 Ländern mit preisgekrönter Technologie, transparenter Preisgestaltung und einem starken Engagement für den Erfolg seiner Kunden betreut.

Informationen zu Axi

Axi ist eine weltweit tätige Online-Marke für den Devisen- und CFD-Handel, die Kunden in mehr als 100 Ländern weltweit betreut. Axi verbindet Handelstechnologie, Weiterbildung und leistungsorientierte Programme, um Händler und Communities weltweit zu unterstützen.

Medienanfragen: mediaenquiries@axi.com Weitere Informationen: www.axi.com

OTC-Derivate bergen ein hohes Verlustrisiko für Investitionen. Das Axi-Select-Programm ist nur für Kunden der AxiTrader LLC verfügbar. Dieser Inhalt ist möglicherweise nicht in allen Regionen verfügbar. Dies ist nicht als Anlageberatung gedacht.

Logo – https://mma.prnewswire.com/media/2918418/5999034/AXI_logo.jpg

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.