BIWATT erweitert sein Portfolio an Natrium-Ionen-Energiespeichern um die UL-zertifizierten Batterien R5 und I3 auf NFPP-Basis

25.06.2026

MÜNCHEN, 25. Juni 2026 /PRNewswire/ -- BIWATT hat heute auf der Intersolar Europe 2026 seine neue Speicherbatterie „PowerNest R5" für Privathaushalte sowie die Speicherbatterie „PowerLake I3" für Gewerbe und Industrie vorgestellt und damit sein Portfolio an Natrium-Ionen-Energiespeichern für private und gewerbliche Anwendungen erweitert.

Im Gegensatz zu herkömmlichen Ansätzen zur Batterieintegration hat BIWATT eine aktive Rolle bei der Entwicklung auf Zellebene übernommen und bereits in den frühesten Phasen der Produktentwicklung die Anforderungen an Leistung, Sicherheit und Zuverlässigkeit von Energiespeicheranwendungen definiert. Dieser Ansatz hat es dem Unternehmen ermöglicht, eine spezielle Natrium-Ionen-Batterieplattform zu entwickeln, die speziell für die Energiespeicherung optimiert ist.

Die Markteinführung der R5- und I3-Modelle ist ein weiterer Schritt im Rahmen der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Kommerzialisierung von Natrium-Ionen-Energiespeichern durch BIWATT. Das Unternehmen hatte zuvor seine rackmontierbaren PowerNest R2- und stapelbaren PowerNest R3-Natrium-Ionen-Batterien vorgestellt, die beide mittlerweile auf internationalen Märkten kommerziell ausgeliefert werden.

Das neue PowerNest R5 basiert auf derselben Technologieplattform und bietet modulare Skalierbarkeit, intelligente Batterieoptimierung sowie aktive Ausgleichstechnologie für Energiespeicheranwendungen im Privathaushalt. Das PowerLake I3 erweitert die Plattform auf den gewerblichen und industriellen Markt und bietet flexible Einsatzmöglichkeiten sowie intelligente Wartungsfunktionen für Solar-plus-Speicher-Anlagen, Notstromversorgungen und dezentrale Energieprojekte.

Um die künftige internationale Marktexpansion zu unterstützen, treibt BIWATT zudem die UL1973-Zertifizierung und die UL9540A-Prüfung für seine Natrium-Ionen-Batterieprodukte voran und bekräftigt damit sein Bekenntnis zu hohen Sicherheitsstandards.

„Bei der Energiespeicherung geht es um mehr als nur die Wahl der Batteriechemie", betonte Owen, CEO von BIWATT, in seiner Rede anlässlich der Auftaktveranstaltung. „Unser Schwerpunkt lag darauf, uns intensiv an Innovationen auf Zellebene zu beteiligen und Natrium-Ionen-Batterien zu entwickeln, die speziell für Energiespeicheranwendungen konzipiert sind. Die Markteinführung von R5 und I3 spiegelt dieses langfristige Engagement wider."

Heute kommen Natrium-Ionen-Produkte von BIWATT in mehr als 20 Ländern zum Einsatz, vor allem in Europa, was die zunehmende kommerzielle Verbreitung von Natrium-Ionen-Energiespeichern verdeutlicht.

Informationen zu BIWATT

BIWATT ist ein Innovator im Bereich digitaler Ökostrom und ein Pionier der Natrium-Ionen-Technologie. Mit den Schwerpunkten Energiespeicherung und Systemintegration bietet BIWATT ein umfassendes Natrium-Ionen-Ökosystem für Anwendungen in den Bereichen Privathaushalte, Mobilität und Gewerbe, darunter Batteriesysteme, für Natrium-Ionen-Batterien optimierte Wechselrichter sowie eigens entwickelte BMS-, Cloud-Plattform- und intelligente App-Lösungen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Rita Ouyang

Telefon: +86-755-86961716

E-Mail: Biz@biwattpower.com 

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.