Breda University: Fluggäste mit Behinderung sehen sich trotz bestehender Vorschriften nach wie vor mit Hindernissen konfrontiert

01.07.2026

Eine Studie der Fachhochschule Breda (BUas) beleuchtet den gesamten Reiseverlauf von Flugreisenden mit körperlichen und geistigen Behinderungen, und fordert einen auf Mitgestaltung basierenden Ansatz   – gerade jetzt, da das europäische Barrierefreiheitsgesetz in sein zweites Jahr geht. 

BREDA, Niederlande, 1. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Während sich Millionen Europäer auf ihren Sommerurlaub vorbereiten, beleuchtet diese Studie eine Realität, die oft unbemerkt bleibt. Da fast jeder vierte Erwachsene in der EU mit einer Behinderung lebt – das sind rund 90 Millionen Menschen –, ist die Barrierefreiheit im Flugverkehr eine allgemeine Notwendigkeit und eine zunehmend wichtige Priorität für die Branche. Doch trotz umfangreicher Vorschriften und aktueller Standards ist das Fliegen mit „ " für diese Passagiere oft immer noch eine belastende und mitunter unwürdige Erfahrung. Die Untersuchung zeigt, dass in jeder Phase des Kundenpfads   weiterhin Hindernisse bestehen.

Breda University research on inclusive tourism

Das Risiko der Ausgrenzung

Die Studie, die in der Fachzeitschrift „ : Research in Transportation Business & Management" (Elsevier) veröffentlicht wurde, umfasst Fahrgäste mit den unterschiedlichsten Behinderungen, darunter Rollstuhlfahrer, Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen sowie Personen mit nicht offensichtlichen Beeinträchtigungen wie Autismus oder Angststörungen. Die Forscher untersuchten jeden Berührungspunkt der Passagierreise, von der (Online-)Buchung bis zur Gepäckausgabe, mit dem Ziel, die aktuelle Situation besser zu verstehen und zu unterstützen. 

Angesichts des für das kommende Jahrzehnt erwarteten Passagierwachstums läuft die Branche Gefahr, ein System auszubauen, das einen erheblichen Teil der Bevölkerung ausschließt. Um diesem Problem entgegenzuwirken, arbeitet die BUas gemeinsam mit europäischen Hochschulpartnern an dem Projekt „ " (INCLAVI) (Inclusive Aviation), einem von der EU im Rahmen von Erasmus+ geförderten Projekt, das die erforderlichen Bildungsangebote und Kenntnisse entwickelt, um den Flugverkehr inklusiver zu gestalten. Die Forscher führten zwei neue Konzepte ein: , kumulative Auswirkungen von Barrieren und , standardisierte Flexibilität.

Das Problem reicht tiefer als die Infrastruktur 

Zwar sind physische Barrieren nach wie vor weit verbreitet , doch die Studie hebt etwas hervor, das noch tiefgreifender ist: die kumulative Wirkung von Hindernissen. Ein fehlendes Detail bei der Buchung, Mitarbeiter, die es versäumen, beim Check-in Informationen zur Behinderung weiterzugeben, ein im Frachtraum beschädigter Rollstuhl – – für sich genommen ist keines dieser Probleme katastrophal. Zusammen bilden sie ein Muster, das die Passagiere zermürbt und ihre Würde sowie ihr Vertrauen in das Luftverkehrssystem untergräbt. 

„Es gibt zwar zahlreiche Vorschriften und Standards, doch die Probleme bestehen weiterhin", sagt Simone Moretti, leitende Wissenschaftlerin im Bereich „Auswirkungen des Tourismus auf die Gesellschaft"  an der BUas. Die Luftfahrtbranche hat zwar gute Absichten, doch für einen beständigen, würdevollen Service ist mehr erforderlich als nur die Einhaltung von Vorschriften. „Dazu muss man wirklich verstehen, was diese Fahrgäste durchmachen."

Ein Aufruf zur gemeinsamen Gestaltung

Die Forscher fordern die Luftfahrtbranche auf, Passagiere mit körperlichen und geistigen Behinderungen aktiv in die Gestaltung neuer Dienstleistungen und Infrastrukturen einzubeziehen. Nur durch echte gemeinsame Gestaltung kann ein systemischer Wandel Fuß fassen. Die Luftfahrt muss sich nicht zwischen einheitlichen Sicherheitsstandards und individueller Anpassungsfähigkeit entscheiden; Verbesserungen können flächendeckend an allen Flughäfen umgesetzt werden und dennoch auf die spezifischen Bedürfnisse jedes einzelnen Passagiers zugeschnitten sein. Als praktische Hilfestellung haben die BUas und ihre Partner einen kostenlosen Schulungskurs für Fachkräfte aus der Luftfahrtbranche entwickelt.

Hinweis für Redakteure

Die Fachhochschule Breda ist eine international ausgerichtete Hochschule mit verschiedenen Studiengängen in den Bereichen Freizeit, Tourismus und Gastgewerbe.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.