WIEN, 24. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Da sich die verschiedenen nationalen MiCAR-Übergangsfristen ihrem endgültigen Stichtag am 1. Juli 2026 nähern, startet Bybit EU seine Kampagne „Move Your Funds, Get Rewarded" (Guthaben übertragen und Prämien sichern) – ein zeitlich begrenztes Prämienprogramm, das neue Nutzer auf einer in Österreich nach MiCAR zugelassenen Plattform willkommen heißen soll und 3 % annualisiertes Cashback auf Krypto-Einzahlungen, schnelle VIP-Upgrades, exklusive Kartenvorteile und vieles mehr bietet.

Die Umsetzung der MiCAR-Verordnung stellt eine der bedeutendsten regulatorischen Entwicklungen in der Geschichte der europäischen Kryptoindustrie dar und schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für Kryptowerte-Dienstleistungen im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Es wird erwartet, dass nicht zugelassene Kryptowerte-Dienstleister (CASPs) ihre geordnete Abwicklung mit dem Ende der Übergangsphase im Einklang mit den Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) abschließen. Dadurch dürfte sich der Wandel des Marktes hin zu regulierten und lokal ausgerichteten Plattformen beschleunigen.
Der europäische Kryptomarkt tritt in eine neue Phase ein – eine Phase, die zunehmend von Transparenz, betrieblicher Resilienz und regulatorischer Klarheit geprägt ist. Mit zunehmender Reife der Branche suchen Nutzer nach Plattformen, die für den Betrieb innerhalb des sich weiterentwickelnden europäischen Rechtsrahmens konzipiert sind – und die diejenigen belohnen, die den Wechsel vollziehen.
Bybit EU GmbH verfügt über eine von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) erteilte MiCAR-Zulassung, hat ihren Hauptsitz in Wien und betreut Nutzer im gesamten EWR mit Ausnahme von Malta.
Informationen zur Kampagne
Die Kampagne „Move Your Funds, Get Rewarded" läuft vom 19. Juni 2026 bis 31. Juli 2026 und richtet sich ausschließlich an neue Nutzer, die bisher noch kein Konto bei Bybit EU hatten und ihren Wohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum (mit Ausnahme von Malta) haben.
Teilnahmeberechtigte können drei verschiedene Vorteilsbereiche nutzen:
„Europa legt den Grundstein für ein ausgereifteres und nachhaltigeres Ökosystem für digitale Vermögenswerte", sagte Mazurka Zeng, CEO von Bybit EU. „Im Zuge des MiCAR-Übergangs legen Nutzer zunehmend Wert auf Klarheit, Kontinuität und Plattformen, die mit Blick auf langfristige regulatorische Zukunftsfähigkeit ausgelegt wurden. Bybit EU wurde gegründet, um diese Zukunft mitzugestalten – und diese Kampagne zeigt unseren Anspruch, diesen Wechsel für Nutzer lohnenswert zu machen, die ihr Guthaben auf eine zugelassene Plattform übertragen."
Das Unternehmen wies darauf hin, dass die MiCAR-Übergangsfrist am 1. Juli einen bedeutenden Wendepunkt für den europäischen Kryptomarkt darstellt – einen Wendepunkt, der die Bedeutung der Nutzung einer Plattform mit etablierter behördlicher Zulassung, lokaler Präsenz und langfristiger Ausrichtung auf europäische Nutzer unterstreicht.
Als Teil seiner umfassenderen europäischen Strategie baut Bybit EU seine regionale Präsenz durch auf Compliance ausgerichtete Aktivitäten, lokale Partnerschaften, Bildungsinitiativen und langfristiges Engagement im Ökosystem des gesamten EWR weiter aus.
Das Unternehmen möchte zudem dazu beitragen, das Bewusstsein der Branche für MiCAR und für die Auswirkungen des Übergangs in Europa hin zu einem stärker harmonisierten regulatorischen Umfeld für digitale Vermögenswerte zu schärfen.
Alle Einzelheiten zur Kampagne, die Teilnahmebedingungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie auf https://www.bybit.eu/MoveYourFunds
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Informationen zu Bybit EU
Bybit EU GmbH ist ein österreichischer Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (CASP), der in Österreich gemäß der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) zugelassen ist. Bybit EU betreut Kunden im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) – mit Ausnahme von Malta – über die Plattform bybit.eu.
Bybit EU GmbH ist berechtigt, die folgenden Kryptowerte-Dienstleistungen anzubieten:
Bybit EU GmbH ist weder Betreiber einer Handelsplattform für Kryptowerte noch erbringt das Unternehmen Anlageberatung.
Medienkontakt: press@bybit.eu
Haftungsausschluss: Anlagen in Kryptowerte sind mit Risiken verbunden. Dieser Inhalt stellt Marketingkommunikation der Bybit EU GmbH dar. Er stellt keine Anlageberatung dar.

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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.