Bybit EU stärkt seine Positionierung in Europa im Vorfeld des MiCAR-Übergangs

23.06.2026

WIEN, 24. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Da sich die verschiedenen nationalen MiCAR-Übergangsfristen ihrem endgültigen Stichtag am 1. Juli 2026 nähern, startet Bybit EU seine Kampagne „Move Your Funds, Get Rewarded" (Guthaben übertragen und Prämien sichern) – ein zeitlich begrenztes Prämienprogramm, das neue Nutzer auf einer in Österreich nach MiCAR zugelassenen Plattform willkommen heißen soll und 3 % annualisiertes Cashback auf Krypto-Einzahlungen, schnelle VIP-Upgrades, exklusive Kartenvorteile und vieles mehr bietet.

Bybit EU Strengthens European Positioning Ahead of MiCAR Transition

Die Umsetzung der MiCAR-Verordnung stellt eine der bedeutendsten regulatorischen Entwicklungen in der Geschichte der europäischen Kryptoindustrie dar und schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für Kryptowerte-Dienstleistungen im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Es wird erwartet, dass nicht zugelassene Kryptowerte-Dienstleister (CASPs) ihre geordnete Abwicklung mit dem Ende der Übergangsphase im Einklang mit den Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) abschließen. Dadurch dürfte sich der Wandel des Marktes hin zu regulierten und lokal ausgerichteten Plattformen beschleunigen.

Der europäische Kryptomarkt tritt in eine neue Phase ein – eine Phase, die zunehmend von Transparenz, betrieblicher Resilienz und regulatorischer Klarheit geprägt ist. Mit zunehmender Reife der Branche suchen Nutzer nach Plattformen, die für den Betrieb innerhalb des sich weiterentwickelnden europäischen Rechtsrahmens konzipiert sind – und die diejenigen belohnen, die den Wechsel vollziehen.

Bybit EU GmbH verfügt über eine von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) erteilte MiCAR-Zulassung, hat ihren Hauptsitz in Wien und betreut Nutzer im gesamten EWR mit Ausnahme von Malta.

Informationen zur Kampagne

Die Kampagne „Move Your Funds, Get Rewarded" läuft vom 19. Juni 2026 bis 31. Juli 2026 und richtet sich ausschließlich an neue Nutzer, die bisher noch kein Konto bei Bybit EU hatten und ihren Wohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum (mit Ausnahme von Malta) haben.

Teilnahmeberechtigte können drei verschiedene Vorteilsbereiche nutzen:

  • Willkommenspaket für neue Nutzer: Neue Nutzer erhalten ein regionales Willkommensgeschenk bei einer Einzahlung ab 20 Euro sowie ein Karten-Willkommenspaket mit Willkommensboni von bis zu 120 Euro und 100 % Cashback auf qualifizierte Abonnements (Netflix, Spotify, ChatGPT) im ersten Monat, begrenzt auf 50 Euro.



  • Schneller Zugriff auf VIP-Vorteile: Nutzer, die während des Aktionszeitraums Krypto-Einzahlungen im Gesamtwert von mindestens 100 US-Dollar tätigen, können VIP-Gebührenvorteile freischalten – ohne die üblichen VIP-Schwellenwerte von Bybit EU für Vermögenswerte oder Handelsvolumen erfüllen zu müssen. Die VIP-Stufen richten sich nach der Höhe der Einzahlung: von einer 30-tägigen VIP-1-Testkarte (ab 100 US-Dollar) bis hin zu einer 90-tägigen VIP-Supreme-Testkarte (ab 1.000.000 US-Dollar). Nach der Freischaltung wird der VIP-Vorteil in Form einer zeitlich begrenzten Testkarte bereitgestellt, die ab dem Ausstellungsdatum 30 oder 90 Tage lang gültig ist.



  • 3 % Cashback auf Krypto-Einzahlungen: Nutzer, die Krypto-Einzahlungen im Gesamtwert von mindestens 50.000 US-Dollar tätigen, haben Anspruch auf eine annualisierte Cashback-Rate von 3 %, die über einen Zeitraum von 12 Monaten monatlich in USDC ausgezahlt wird. Die Cashback-Stufe wird am Ende des Anmeldezeitraums für die Kampagne (31. Juli 2026) festgelegt, und für die monatlichen Auszahlungen gilt ein Mindestvolumen im Spot-Handel. Die Cashback-Obergrenze liegt bei Einzahlungen in Höhe von 1.000.000 US-Dollar, wobei sich die potenzielle Gesamtauszahlung über einen Zeitraum von 12 Monaten auf bis zu 30.000 USDC beläuft.

„Europa legt den Grundstein für ein ausgereifteres und nachhaltigeres Ökosystem für digitale Vermögenswerte", sagte Mazurka Zeng, CEO von Bybit EU. „Im Zuge des MiCAR-Übergangs legen Nutzer zunehmend Wert auf Klarheit, Kontinuität und Plattformen, die mit Blick auf langfristige regulatorische Zukunftsfähigkeit ausgelegt wurden. Bybit EU wurde gegründet, um diese Zukunft mitzugestalten – und diese Kampagne zeigt unseren Anspruch, diesen Wechsel für Nutzer lohnenswert zu machen, die ihr Guthaben auf eine zugelassene Plattform übertragen."

Das Unternehmen wies darauf hin, dass die MiCAR-Übergangsfrist am 1. Juli einen bedeutenden Wendepunkt für den europäischen Kryptomarkt darstellt – einen Wendepunkt, der die Bedeutung der Nutzung einer Plattform mit etablierter behördlicher Zulassung, lokaler Präsenz und langfristiger Ausrichtung auf europäische Nutzer unterstreicht.

Als Teil seiner umfassenderen europäischen Strategie baut Bybit EU seine regionale Präsenz durch auf Compliance ausgerichtete Aktivitäten, lokale Partnerschaften, Bildungsinitiativen und langfristiges Engagement im Ökosystem des gesamten EWR weiter aus.

Das Unternehmen möchte zudem dazu beitragen, das Bewusstsein der Branche für MiCAR und für die Auswirkungen des Übergangs in Europa hin zu einem stärker harmonisierten regulatorischen Umfeld für digitale Vermögenswerte zu schärfen.

Alle Einzelheiten zur Kampagne, die Teilnahmebedingungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie auf https://www.bybit.eu/MoveYourFunds

#BybitEU | #NewFinancialPlatform  

Informationen zu Bybit EU

Bybit EU GmbH ist ein österreichischer Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (CASP), der in Österreich gemäß der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) zugelassen ist. Bybit EU betreut Kunden im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) – mit Ausnahme von Malta – über die Plattform bybit.eu.

Bybit EU GmbH ist berechtigt, die folgenden Kryptowerte-Dienstleistungen anzubieten:

  • Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden;
  • Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag;
  • Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte;
  • Platzierung von Kryptowerten sowie
  • Transferdienste für Kryptowerte im Namen von Kunden.

Bybit EU GmbH ist weder Betreiber einer Handelsplattform für Kryptowerte noch erbringt das Unternehmen Anlageberatung.

Medienkontakt: press@bybit.eu

www.bybit.eu

Haftungsausschluss: Anlagen in Kryptowerte sind mit Risiken verbunden. Dieser Inhalt stellt Marketingkommunikation der Bybit EU GmbH dar. Er stellt keine Anlageberatung dar.

Bybit EU

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.