Das CRRC Zhuzhou Institute präsentiert auf der „The Smarter E Europe 2026" das flüssigkeitsgekühlte Energiespeichersystem 6.X

08.06.2026

Energiedichte um 25 % erhöht, Platzbedarf um 20 % reduziert

BOHOT, Bulgarien, und MÜNCHEN, 9. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Das CRRC Zhuzhou Institute wird sein flüssigkeitsgekühltes Energiespeichersystem der Serie 6.X auf der „The Smarter E Europe 2026" vom 23. bis 25. Juni in der Messe München an den Ständen B2.540 und B2.640 in Halle B2 erstmals vorstellen. Die Markteinführung wird durch das 200-MWh-Bohot-BESS-Projekt des Unternehmens in Bulgarien unterstützt, das im April 2026 vollständig ans Netz gegangen ist.

Im Mai 2026 erstreckte sich das Energiespeichergeschäft des CRRC Zhuzhou Institute auf über 25 Länder und Regionen. Auf der Messe wird das Unternehmen die technischen Verbesserungen seiner neuesten Speicherprodukte sowie seine Erfolgsbilanz bei der Umsetzung europäischer Projekte in den Vordergrund stellen.

Neuvorstellung: Das flüssigkeitsgekühlte Energiespeichersystem 6.X

Das 6.X-System bietet drei wesentliche technische Fortschritte:

Verbesserte Raumnutzung: Die Energiedichte steigt um 25 % und der Platzbedarf wird um über 20 % reduziert, wodurch Flächenengpässe und Herausforderungen bei der Baugenehmigung auf den europäischen Märkten bewältigt werden.

Optimierte thermische Leistung: Ein Wärmeableitungsdesign mit oberer Entladung und temperaturadaptiver Steuerung senkt den Energieverbrauch für das Wärmemanagement um über 10 % und verbessert so die Gesamteffizienz des Systems.

Abdeckung des gesamten Szenarios: Die integrierte Lösung unterstützt Anwendungen in der Energieerzeugung, im Netzbereich sowie im gewerblichen und industriellen Bereich (C&I) und ermöglicht es Anlagenbesitzern, ihre Rendite in verschiedenen Einsatzkontexten zu maximieren.

Sicherheitsvalidierung im großen Maßstab

Das CRRC Zhuzhou Institute veröffentlichte Sicherheitsergebnisse aus groß angelegten Brandtests und einer sechsstufigen Extrem-Sicherheitsvalidierung gemäß UL 9540A:2026 und NFPA 855:2026, zwei international anerkannten Normen für Batteriespeichersysteme.

Validierte Umsetzung: Das 200-MWh-Bohot-BESS-Projekt

Am 3. April 2026 erreichte das Bohot-Projekt den Netzanschluss bei voller Kapazität und erfüllte damit die strengen europäischen Anforderungen an die Netzanbindung. Das Projekt nutzt eine modulare Architektur aus Gleichstrom-Batteriekabinen, integrierten Wechselstromkabinen und PCS-Einheiten, gekoppelt mit einem 33-kV-Netzanschlusssystem. Es läuft nun stabil und hat Anerkennung von lokalen Partnern und Regulierungsbehörden erhalten, was den Grundstein für ein tieferes Engagement in Europa legt.

Über das Netz hinaus bauen

Das CRRC Zhuzhou Institute legt Wert auf lokale Personalbeschaffung, Qualifizierungsmaßnahmen und lokale Beschaffung, um die heimischen Lieferketten zu stärken. Über den gesamten Projektlebenszyklus hinweg wendet das Unternehmen Umweltschutzmaßnahmen und Umweltverträglichkeitsprüfungen an, die Energieeffizienz, CO2-Reduzierung und den Schutz der biologischen Vielfalt abdecken. Die Einhaltung der Vorschriften des Gastlandes und internationaler Standards hat Vertrauen bei Regierungen und Regulierungsbehörden weltweit geschaffen.

Ebenfalls zu sehen: „Chixiao" 460-kW-PV-Wechselrichter

Das CRRC Zhuzhou Institute wird außerdem seinen „Chixiao" 460-kW-PV-Wechselrichter vorstellen. Der Wechselrichter, der die Designstandards für Hochgeschwindigkeitszüge übernimmt, erhöht die Nennleistung auf 460 kW (max. 506 kW) und verbessert die Leistungsdichte um 28 % gegenüber der Vorgängergeneration. Zudem kommt erstmals eine neue Generation von Siliziumkarbid-Bauelementen (SiC) zum Einsatz, wodurch die Systemkosten für große Freiflächen-Solarkraftwerke gesenkt werden.

Besucher sind eingeladen, sich in Halle an den Ständen B2.540 und B2.640 über neue Möglichkeiten auf dem europäischen Markt für saubere Energie zu informieren.

Weitere Informationen über das CRRC Zhuzhou Institute finden Sie unter https://www.crrcgc.cc/zsen/

Video - https://mma.prnewswire.com/media/2995967/8eb3b12d7299010647058ecae5d76bb0.mp4

Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2995969/2026Intersolar.jpg

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.