DeFi Technologies Inc. gibt die Verlängerung der Frist für die Stimmrechtsvertretung bei der bevorstehenden ordentlichen Hauptversammlung und außerordentlichen Hauptversammlung bekannt

26.06.2026

Aktionäre haben nun bis zum 28. Juni 2026 um 17:00 Uhr ET Zeit, ihre Stimmen abzugeben

TORONTO, 26. Juni 2026 /PRNewswire/ -- DeFi Technologies Inc. (das „Unternehmen" oder „DeFi Technologies") (NASDAQ: DEFT) (CBOE CA: DEFI) (GR: R9B), ein Finanztechnologieunternehmen, das die Lücke zwischen traditionellen Kapitalmärkten und dezentraler Finanzwirtschaft schließt, gab heute bekannt, dass es die Frist für die Einreichung von Vollmachten im Zusammenhang mit seiner bevorstehenden ordentlichen und außerordentlichen Hauptversammlung (die „Hauptversammlung") bis zum 28. Juni 2026 um 17:00 Uhr ET verlängert hat. Die Hauptversammlung wird am 29. Juni 2026 um 10:00 Uhr ET virtuell unter https://meetings.lumiconnect.com/400-468-404-350 stattfinden. 

DeFi Technologies Inc. Logo

Die Frist wird verlängert, um den Inhabern („Aktionäre") von Stammaktien der DeFi Technologies (die „Aktien")mehr Zeit für die Stimmabgabe zu gewähren und sicherzustellen, dass bei der Hauptversammlung die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Aktionäre werden auf das Informationsschreiben der Geschäftsführung vom 20. Mai 2026 verwiesen, das detaillierte Anweisungen zur Stimmabgabe als eingetragener oder wirtschaftlicher Inhaber von Aktien enthält.

Informationen zu DeFi Technologies

DeFi Technologies Inc. (Nasdaq: DEFT) (CBOE CA: DEFI) (GR: R9B) (Brasilien B3: DEFT31) ist ein Fintech-Unternehmen, das sich für die Konvergenz traditioneller Kapitalmärkte und dezentraler Finanzdienstleistungen („DeFi") einsetzt. Als börsennotierte und vertikal integrierte Plattform für digitale Vermögenswerte bietet DeFi Technologies über Anlageprodukte, Handels- und Liquiditätsinfrastruktur, Analysen sowie den strategischen Einsatz von Kapital einen gewohnten, einfachen, sicheren sowie regulierten Zugang zur Wirtschaft rund um digitale Vermögenswerte. Zum Geschäftsbereich des Unternehmens gehören Valour, ein führender Emittent regulierter ETPs auf digitale Vermögenswerte, Stillman Digital, eine institutionelle Handels- und Liquiditätsplattform für digitale Vermögenswerte, sowie DeFi Alpha, der unternehmensinterne Geschäftsbereich mit Schwerpunkt auf opportunistischem Handel, Arbitrage und weiteren Kapitalmarktstrategien. Mit umfassender Fachkenntnis in den Bereichen Kapitalmärkte und neue Technologien baut DeFi Technologies die Brücke zwischen der traditionellen Finanzwelt und der Zukunft digitaler Vermögenswerte.

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Tochtergesellschaften von DeFi Technologies

Informationen zu Valour

Valour Inc. und Valour Digital Securities Limited (zusammen „Valour") emittieren börsengehandelte Produkte („ETPs"), die es privaten und institutionellen Anlegern ermöglichen, auf einfache und sichere Weise über ihr herkömmliches Bankkonto auf digitale Vermögenswerte zuzugreifen. Valour gehört zum Vermögensverwaltungsbereich von DeFi Technologies. Weitere Informationen zu Valour sowie die Möglichkeit, Updates zu abonnieren, finden Sie auf valour.com.

Informationen zu Stillman Digital

Stillman Digital ist ein führender Anbieter von Liquidität für digitale Vermögenswerte, der grenzenlose Liquiditätslösungen für Unternehmen anbietet und sich auf branchenführende Handelsausführung, Abwicklung und Technologie konzentriert. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.stillmandigital.com.

Hinweis zu zukunftsgerichteten Informationen:

Diese Pressemitteilung enthält „zukunftsgerichtete Informationen" im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen unter anderem: das Interesse und Vertrauen der Anleger in digitale Vermögenswerte; das regulatorische Umfeld im Hinblick auf das Wachstum und die Verbreitung dezentraler Finanzdienstleistungen; die Nutzung von Geschäftsmöglichkeiten durch das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften; sowie die Vorzüge oder potenziellen Erträge solcher Möglichkeiten. Zukunftsgerichtete Informationen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, das Aktivitätsniveau, die Leistung oder die Erfolge des Unternehmens wesentlich von den Ergebnissen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Informationen ausdrücklich oder implizit genannt werden. Zu diesen Risiken, Ungewissheiten und sonstigen Faktoren zählen unter anderem das Wachstum und die Entwicklung des DeFi- und Digital-Asset-Sektors; Vorschriften und Regelungen in Bezug auf DeFi und digitale Vermögenswerte; Schwankungen der Kursniveaus digitaler Vermögenswerte; sowie allgemeine geschäftliche, wirtschaftliche, wettbewerbsbezogene, politische und gesellschaftliche Ungewissheiten. Obwohl das Unternehmen versucht hat, wichtige Faktoren zu identifizieren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Informationen enthaltenen Ergebnissen abweichen, kann es weitere Faktoren geben, die dazu führen, dass die Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Es gibt keine Gewähr dafür, dass sich diese Informationen als zutreffend erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und künftigen Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen erwarteten Ergebnissen und Ereignissen abweichen können. Dementsprechend sollten sich Leser nicht in unangemessener Weise auf zukunftsgerichtete Informationen verlassen. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Informationen zu aktualisieren, ausgenommen in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen.

DIE CBOE CANADA EXCHANGE ÜBERNIMMT KEINE VERANTWORTUNG FÜR DIE ANGEMESSENHEIT ODER RICHTIGKEIT DIESER MITTEILUNG

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Johan Wattenström, Chief Executive Officer, ir@defi.tech, (323) 537-7681

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.