DUBLIN , 16. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Der „Donn Single Malt" von Craft Irish Whiskey wurde bei der International Wine & Spirit Competition (IWSC) 2026 mit der Auszeichnung „Gold Outstanding" geehrt. Er erzielte 98 Punkte und belegte damit den geteilten zweiten Platz unter mehr als 1.300 weltweit bewerteten Whiskys, wobei nur ein Whisky eine höhere Punktzahl erreichte.

Der Donn war zudem der am höchsten bewertete irische Whiskey und der einzige seiner Kategorie, der mit „Gold Outstanding" ausgezeichnet wurde.
Das Ergebnis der IWSC setzt eine dreijährige Serie internationaler Erfolge in Nordamerika, Asien und Europa fort:
„Was diese Ergebnisse so aussagekräftig macht, ist ihre Beständigkeit", sagte Jay Bradley, Gründer und Master Blender von Craft Irish Whiskey. „The Donn wurde inzwischen von Jurys in Nordamerika, Asien und Europa ausgezeichnet. Wenn unabhängige Jurys auf drei Kontinenten unter Blindverkostungsbedingungen immer wieder zu ähnlichen Ergebnissen kommen, unterstreicht dies die Qualität und Beständigkeit des Whiskys. Wir sind stolz auf das, was The Donn erreicht hat, und glauben, dass diese Art der Reifung erst einen kleinen Vorgeschmack darauf gibt, was alles möglich ist."
Obwohl The Donn erst 6,9 Jahre alt ist, bietet er ein Geschmackserlebnis, das man normalerweise erst bei einem viel älteren Whisky erwartet.
Craft Irish Whiskey führt dies eher auf einen progressiven Reifeprozess im Fass zurück als allein auf die Dauer der Lagerung im Holz. The Donn reift zunächst in ehemaligen Bourbon-Fässern, bevor er in Tawny-Port-Fässern, in Fässern aus tief gerösteter ungarischer Eiche sowie in verschiedenen Pedro-Ximénez-Sherry-Fässern weiterlagert. Unterschiedliche Fassgrößen und eine kontrollierte Unterfüllung prägen den Charakter der Spirituose zusätzlich und beschleunigen die Aromaverbindung.
Die Juroren der IWSC beschrieben The Donn als einen Drink, der mit einem spritzigen, fruchtigen Aroma von Cola und Gewürzen beginnt und in einen vollmundigen Geschmack von Melasse, Himbeere und Holz übergeht, wobei sich im süßen, lang anhaltenden Abgang Noten von Apfel, Red-Velvet-Kuchen, Ingwer und Schokolade entfalten.
Über Craft Irish Whiskey
Craft Irish Whiskey definiert Premium-Irish-Whiskey neu, indem er den Schwerpunkt auf die geschmackliche Reifung statt auf Altersangaben legt. Das Unternehmen verbindet traditionelle Destillierkunst mit modernen, datengestützten Verfahren und legt besonderen Wert auf die Auswahl der Fässer, die Fassgrößen und eine maßgeschneiderte Reifung, um den Geschmack jedes Whiskys auf seinem Höhepunkt einzufangen.

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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.