Entspannt in den Sommer schlummern mit Top Sommer-Deals von Bedsure zum Amazon Prime Day

12.06.2026

HAMBURG, 12. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Wenn die Temperaturen steigen, wird erholsamer Schlaf oft zur Herausforderung. Hitzestau und durchgeschwitzte Bettwäsche gehören im Sommer zum Alltag. Leichte, atmungsaktive Materialien schaffen hier sofortige Abhilfe. Passend dazu bietet Bedsure die richtigen Textilien für angenehm kühle Sommernächte.

Erste Hilfe bei heißen Sommernächten. Die OEKO-TEX-zertifizierten, wendbaren Kühldecken, kühlende Kissen, Spannbettlaken und kühlende Bettdecken von Bedsure helfen bei Nachtschweiß und unruhigem Schlaf. Das kühlende Gewebe ist extrem atmungsaktiv, besitzt eine hohe Wärmeleitfähigkeit und eignet sich ideal für sensible Haut. Zum Prime Day gibt es zudem einen Discount von 15–30 Prozent (Rabatte variieren nach Produkt, Größe und Farbe).

Selfcare-Sommer-Upgrade für empfindliche Haut. Für einen Hauch „Quiet Luxury" im Schlafzimmer sorgt das Musselin-Bettwäscheset. Aus zweilagiger Gaze (100 % reine OEKO-TEX®-Baumwolle) gefertigt, schmeichelt es der Haut und schafft ein kühlendes Mikroklima. Der Clou: Die natürliche Crinkle-Textur macht Bügeln überflüssig und schenkt extra Me-Time (UVP*: 65,99 Euro). Für das Wohnzimmer oder laue Nächte eignet sich die vierlagige Jacquard-Musselin-Decke aus reiner Baumwolle. Ihre Luftzirkulation sorgt für einen feuchtigkeitsregulierenden Effekt und ein trockenes Hautgefühl. Zum Prime Day gibt Bedsure hierauf 20 Prozent Rabatt.

Wer weitere Inspiration für den Sommer sucht, wird hier fündig:

*Unverbindliche Preisempfehlung. Preise liegen im Ermessen des Handels. Rabattstaffelungen variieren nach Größe.

Rechtlicher Hinweis: Der Abdruck des mitgesendeten Bildmaterials ist bei Nennung des Copyrights "Copyrights BEDSURE" honorarfrei. Ein Belegexemplar wird im Falle einer Veröffentlichung erbeten.

Bedsure Best Prime Day Deals

Über Bedsure 

5-Sterne-Bewertungen) und bietet eine Reihe von kuschelig-weichen, stilvollen und langlebigen Heimtextilien-Produkten. Wir glauben, dass "Coziness" mehr ist als nur ein Gefühl, das durch Berührung entsteht, sondern eine Erfahrung, die Schönheit und den Komfort zuhause verbessert. Wir bieten vertrauenswürdige Qualität, durchdachte Innovationen und lang anhaltenden Komfort, der  leicht erschwinglich und zugänglich ist. Die mit der einzigartigen GentleSoft™-Technologie hergestellten Kuscheldecken, Tagesdecken und Bettwäscheprodukte schaffen kuschelige- Premium-Erfahrungen, die die Lebensqualität durch vertrauenswürdige Premium-Heimtextilien in jedem Haus verbessern. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.