FxPro hebt den Spread bei Kryptowährungen und Indizes auf

01.07.2026

LONDON, 1. Juli 2026 /PRNewswire/ -- FxPro, der weltweit führende Broker, hat eine umfassende Überarbeitung seiner Handelsbedingungen angekündigt und die Spreads für wichtige Kryptowährungs- und Index-CFDs vollständig abgeschafft.

Indem FxPro die Spreads bei Bitcoin, Ethereum und weiteren Vermögenswerten auf den absoluten Nullpunkt senkt, bietet das Unternehmen dem Privatkundenmarkt Preisgestaltung auf institutionellem Niveau und setzt damit einen neuen Maßstab für wettbewerbsfähige Handelsbedingungen. Wesentlich ist, dass diese Null-Spreads durch hohe Liquidität gestützt werden, was bedeutet, dass Händler nicht nur bei minimalen Handelsvolumina, sondern auch bei der Ausführung von Aufträgen mit hohem Volumen darauf zugreifen können.

Zero Spreads on Bitcoin, Ethereum, Dow & Nasdaq100

Null-Spreads bei Bitcoin, Ethereum, Dow und Nasdaq100

Händler können nun Positionen ohne jeglichen Aufschlag ausführen, gestützt durch eine hochtransparente Struktur mit niedrigen Provisionen.

Diese Änderungen etablieren FxPro als den attraktivsten Broker für aktive Trader, die Preisgestaltung auf institutionellem Niveau, leistungsstarke Ausführung und eine hohe, flexible Hebelwirkung suchen.

„Indem wir die Spreads auf unserem Flaggschiff-Konto ‚Raw+' auf Null senken, reagieren wir direkt auf die Nachfrage der Trading-Community nach einem extrem kostengünstigen Marktzugang", sagte Jakub Soltys, Head of Execution bei FxPro. „Wir beseitigen Reibungsverluste, damit sich Trader bei Preisgestaltung auf institutionellem Niveau ganz auf Marktchancen konzentrieren können."

Kunden können je nach ihrer Rechtsordnung über mehrere preisgekrönte Plattformen, darunter MT4, MT5 und die mit 5 Sternen bewertete FxPro-App, auf diese neu optimierten Null-Spread-Konditionen mit dem Kontotyp „Raw+" zugreifen.

Enorme Spread-Senkungen bei Standardkonten

Auch bei den FxPro-Standardkonten wurden erhebliche Spread-Senkungen von fast 80 % vorgenommen, wodurch sichergestellt wird, dass deutlich verbesserte Preisbedingungen über alle Kontostufen und Rechtsordnungen hinweg zugänglich sind.

Informationen zu FxPro

FxPro ist der weltweit führende Broker mit über 145 Auszeichnungen und genießt das Vertrauen von Millionen von Kunden weltweit. Seit mehr als zwei Jahrzehnten bietet das Unternehmen über seine leistungsstarken Plattformen Zugang zu über 2.100 Handelsinstrumenten aus den Bereichen Devisen, Aktien, Futures, Indizes, Metalle, Energie und mehr. FxPro unterliegt der Aufsicht in mehreren Rechtsordnungen und bietet ultraschnelle Ausführung, hohe Liquidität und ein kundenorientiertes Handelserlebnis.

FxPro Logo

Medienkontakt:

PR@fxpro.com 

www.fxpro.com

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Bundesrat stärkt Apotheken mit neuen Befugnissen bei Prävention und Therapie

15.06.2026

Apotheken in Deutschland erhalten deutlich mehr Handlungsspielraum: Der Bundesrat hat eine Reform der schwarz-roten Koalition passieren lassen, die die Rolle der Offizinen im Gesundheitswesen spürbar aufwertet. Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung zu stärken, Wartezeiten in Arztpraxen zu reduzieren und Prävention sowie Früherkennung auszubauen. Das Paket war zuvor bereits vom Bundestag beschlossen worden.

Kern der Reform ist ein erweitertes Leistungsangebot in Apotheken. Künftig sollen dort zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen möglich sein, etwa zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Angeboten rund um das Rauchen. Apotheken können damit stärker als bisher in der Prävention ansetzen und Risiken identifizieren, bevor es zu manifesten Erkrankungen kommt.

Auch im Impfbereich werden die Kompetenzen ausgeweitet. Neben den bereits etablierten Grippe- und Corona-Impfungen dürfen Apotheken künftig alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen anbieten, darunter etwa Tetanus. Ergänzend werden Blutabnahmen erlaubt, etwa um Medikamentenwirkungen zu kontrollieren. Damit rücken Apotheken näher an klassische ärztliche Tätigkeitsfelder heran, ohne diese vollständig zu ersetzen.

Besonders sensibel ist die neue Möglichkeit, in eng begrenzten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben. Erlaubt ist künftig die einmalige Ausgabe der kleinsten Packungsgröße auf Selbstzahlerbasis, wenn ein Arzneimittel seit längerem eingenommen wird und die Fortführung der Therapie keinen Aufschub erlaubt. Die Regelung soll Versorgungslücken schließen, etwa wenn ein Rezept nicht rechtzeitig vorliegt, und bleibt zugleich strikt begrenzt, um Missbrauch zu vermeiden.