TAIPEI, 8. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Als weltweit führendes Unternehmen in der Mini-PC-Branche liefert GEEKOM weiterhin zuverlässige Computerlösungen, die für ihre herausragende Qualität und stabile Leistung bekannt sind. Im Rahmen der Erweiterung seines Produktportfolios hat GEEKOM offiziell seinen ersten leistungsstarken Business-Laptop vorgestellt – das GeekBook M16. Das neue Gerät kostet rund 800 US-Dollar und vereint den Intel® Core™ Ultra 9-Flaggschiffprozessor mit einer Akkulaufzeit von bis zu 24 Stunden. Damit setzt es neue Maßstäbe für Produktivitäts-Laptops, indem es eine außergewöhnliche Balance zwischen Leistung und Ausdauer erreicht.

Das GeekBook M16 wird vom Intel® Core™ Ultra 9-Prozessor angetrieben und durch die von GEEKOM entwickelte „GeekBook Dynamic Tuning Technology" (DTT) weiter optimiert, wodurch eine Leistungsabgabe von bis zu 55 W ermöglicht wird, während auch bei anspruchsvollen Arbeitslasten ein stabiler Betrieb gewährleistet bleibt. In Kombination mit einem schnellen LPDDR5-Speicher und einer Kingston-SSD bietet der Laptop eine schnelle Systemreaktion, effizientes Multitasking und eine reibungslose Verarbeitung großer Dateien – sowohl für geschäftliche als auch für professionelle Anwendungen.
Die Akkulaufzeit ist ein weiteres herausragendes Merkmal des GeekBook M16. Ausgestattet mit einem leistungsstarken 99,9-Wh-Akku und optimiert durch das intelligente Energieverwaltungssystem GIPM bietet der Laptop eine Betriebsdauer von bis zu 24 Stunden bei WLAN-Nutzung und etwa 20 Stunden bei lokaler Videowiedergabe. Zudem unterstützt es 100-W-PD-GaN-Schnellladen, wobei eine 10-minütige Aufladung für effiziente Produktivität unterwegs sorgt.
Was das Display und das Design betrifft, verfügt das GeekBook M16 über ein 16-Zoll-Display im 16:10-Format mit einem Bildschirm-zu-Gehäuse-Verhältnis von 90 %, das einen größeren und intensiveren Arbeitsbereich für Multitasking und die Erstellung von Inhalten bietet. Das Gehäuse wird aus einer Aluminiumlegierung in Luft- und Raumfahrtqualität unter Einsatz präziser CNC-Bearbeitung und Eloxalverfahren gefertigt und verbindet Langlebigkeit mit einer klaren und professionellen Optik. GEEKOM ist bekannt für seine zuverlässigen, hochwertigen Computergeräte und wendet bei dem GeekBook M16 dieselben hohen Ansprüche an Verarbeitung und Qualität an. Das GeekBook M16 verfügt über eine hochwertige Vollmetallkonstruktion und unterliegt strengen Qualitätskontrollen. Es wurde entwickelt, um eine lange Lebensdauer und ein zuverlässiges Benutzererlebnis zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist der Laptop mit dem IceBlade 3.0-Kühlsystem mit zwei Lüftern sowie mit Wi-Fi 6E, Bluetooth 5.4 und Windows 11 Pro ausgestattet. Eine vollwertige Tastatur mit Hintergrundbeleuchtung, Ziffernblock und einem 180-Grad-Scharnierdesign trägt zusätzlich zur Steigerung der Produktivität bei.
Mit der Markteinführung des GeekBook M16 baut GEEKOM seine Präsenz auf dem Markt für Hochleistungscomputer weiter aus und setzt gleichzeitig neue Maßstäbe in Bezug auf Leistung, Akkulaufzeit und Verarbeitungsqualität im Segment der Laptops unter 800 US-Dollar. Das GeekBook M16 kann ab sofort über die offizielle GEEKOM-Website vorbestellt werden
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.