GEMEINSAME ERKLÄRUNG DES SULTANATS OMAN UND DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN

23.06.2026

MUSCAT, Oman, 23. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Das Sultanat Oman und die Islamische Republik Iran führten während des Besuchs von S.E. in Muscat Gespräche. Dr. Mohammad Bagher Ghalibaf, Präsident der Islamischen Beratungsversammlung der Islamischen Republik Iran, und S.E. Dr. Abbas Araghchi, Außenminister.

JOINT STATEMENT THE SULTANATE OF OMAN AND THE ISLAMIC REPUBLIC OF IRAN

 

Während des Besuchs wurde die iranische Delegation von Seiner Majestät Sultan Haitham bin Tarik empfangen und führte Gespräche mit Seiner Exzellenz. Sayyid Badr Albusaidi, der Außenminister.

Das Sultanat Oman bekräftigte seine Unterstützung für die zwischen den Vereinigten Staaten und der Islamischen Republik Iran unterzeichnete Vereinbarung von Islamabad sowie die Bedeutung eines kontinuierlichen Dialogs und einer kontinuierlichen Zusammenarbeit zur Gewährleistung ihrer erfolgreichen Umsetzung.

Die Islamische Republik Iran und das Sultanat Oman als Anrainerstaaten der Straße von Hormus bekräftigen ihr Bekenntnis zur sicheren Durchfahrt durch die Straße im Einklang mit dem geltenden Völkerrecht und betonen zugleich ihre Souveränität und ihre Hoheitsrechte über ihre Hoheitsgewässer in der Straße von Hormus. Beide Seiten erörterten Fragen im Zusammenhang mit der Straße von Hormus gemäß den Bestimmungen des Islamabad-Memorandums of Understanding.

Sie kamen überein, ihren Dialog zu diesem Thema im Rahmen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der beiden Außenministerien fortzusetzen, um eine Einigung über die künftige Verwaltung der Schifffahrt in der Straße von Hormus sowie über die in diesem Zusammenhang zu erbringenden Dienstleistungen und die damit verbundenen Kosten im Einklang mit internationalen Standards zu erzielen. In diesem Zusammenhang haben sie sich zudem darauf geeinigt, Gespräche mit den Anrainerstaaten der Region sowie mit allen anderen relevanten Parteien zu führen.

Alle Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Straße von Hormus müssen die Souveränität und die Hoheitsrechte der beiden Anrainerstaaten der Straße uneingeschränkt achten.

Das Sultanat Oman und die Islamische Republik Iran bekräftigten ihr Engagement dafür, die Straße von Hormus als sichere und offene Wasserstraße für die internationale Schifffahrt zu erhalten. Beide Seiten betonten, wie wichtig eine fortgesetzte Zusammenarbeit zur Förderung der Sicherheit auf See, der Freiheit der Schifffahrt und der regionalen Stabilität ist.

Medienkontakte : Thuraya Al Taei, Thuraya.altaei@fm.gov.om 

Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2999048/IMAGE.jpg

Cision View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/gemeinsame-erklarung-des-sultanats-oman-und-der-islamischen-republik-iran-302808097.html

Other news

Bundesrat stärkt Apotheken mit neuen Befugnissen bei Prävention und Therapie

15.06.2026

Apotheken in Deutschland erhalten deutlich mehr Handlungsspielraum: Der Bundesrat hat eine Reform der schwarz-roten Koalition passieren lassen, die die Rolle der Offizinen im Gesundheitswesen spürbar aufwertet. Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung zu stärken, Wartezeiten in Arztpraxen zu reduzieren und Prävention sowie Früherkennung auszubauen. Das Paket war zuvor bereits vom Bundestag beschlossen worden.

Kern der Reform ist ein erweitertes Leistungsangebot in Apotheken. Künftig sollen dort zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen möglich sein, etwa zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Angeboten rund um das Rauchen. Apotheken können damit stärker als bisher in der Prävention ansetzen und Risiken identifizieren, bevor es zu manifesten Erkrankungen kommt.

Auch im Impfbereich werden die Kompetenzen ausgeweitet. Neben den bereits etablierten Grippe- und Corona-Impfungen dürfen Apotheken künftig alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen anbieten, darunter etwa Tetanus. Ergänzend werden Blutabnahmen erlaubt, etwa um Medikamentenwirkungen zu kontrollieren. Damit rücken Apotheken näher an klassische ärztliche Tätigkeitsfelder heran, ohne diese vollständig zu ersetzen.

Besonders sensibel ist die neue Möglichkeit, in eng begrenzten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben. Erlaubt ist künftig die einmalige Ausgabe der kleinsten Packungsgröße auf Selbstzahlerbasis, wenn ein Arzneimittel seit längerem eingenommen wird und die Fortführung der Therapie keinen Aufschub erlaubt. Die Regelung soll Versorgungslücken schließen, etwa wenn ein Rezept nicht rechtzeitig vorliegt, und bleibt zugleich strikt begrenzt, um Missbrauch zu vermeiden.