WAUKESHA, Wisconsin, 6. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Generac Holdings Inc. (NYSE: GNRC), ein weltweit führender Entwickler, Hersteller und Anbieter von Energietechnologielösungen und anderen Energieprodukten, gab heute die Beförderung von Niccolò Borracchini zum geschäftsführenden Vizepräsidenten – International bekannt. Er wird ab sofort das Geschäft der Marken Generac und Pramac außerhalb der USA und Kanadas leiten. In seiner neuen Funktion wird Borracchini als Mitglied des Führungsteams direkt an Aaron Jagdfeld berichten.

Borracchinis Beförderung erfolgt im Anschluss an den Rücktritt von Paolo Campinoti aus seiner Führungsposition mit Wirkung zum 1. Juli 2026, nachdem er sich mehr als 30 Jahre lang um die Pramac-Gruppe verdient gemacht hat. Campinoti kam 1993 zu Pramac und war seit der Übernahme von Pramac durch Generac im Jahr 2016 zuletzt als geschäftsführender Vizepräsident – International tätig, während er gleichzeitig die Position des Geschäftsführers der Pramac-Gruppe innehatte. Campinoti wird das Unternehmen weiterhin unterstützen und strategische Beratung im Hinblick auf das weitere Wachstum des internationalen Geschäftsbereichs Gewerbe und Industrie von Generac leisten.
„Paolo kam 1993 zu Pramac und hat das Unternehmen über mehr als drei Jahrzehnte hinweg von einem lokalen italienischen Unternehmen zu einer weltweit anerkannten Marke im Bereich der Stromerzeugung mit Präsenz in den Regionen EMEA, APAC und LATAM ausgebaut", sagte Aaron Jagdfeld, Vorstandsvorsitzender, Präsident und Geschäftsführer von Generac. „Er hat die Geschäftsbeziehungen und die internationale Marke aufgebaut, die unser Pramac-Geschäft heute prägen, und wir können uns glücklich schätzen, dass Generac auch weiterhin von seinem Fachwissen profitieren wird, da er künftig als Präsident – Internationale Entwicklung des Unternehmens eine Beratungsfunktion übernehmen wird."
Borracchini ist seit 2015 bei Pramac tätig, zunächst als geschäftsführender Direktor. Nach der Übernahme von Pramac durch Generac im Jahr 2016 spielte er eine zentrale Rolle bei der Unterstützung der Integration und der internationalen Expansion der Gruppe außerhalb der Vereinigten Staaten und Kanadas und übernahm dabei zunehmend Führungsaufgaben für alle internationalen Supportfunktionen und kaufmännischen Bereiche des Unternehmens. Im Jahr 2024 wurde er zum leitenden Vizepräsidenten – International ernannt.
„Es ist mir eine Ehre, diese erweiterte Rolle zu übernehmen und die Gelegenheit zu haben, auf dem außergewöhnlichen Fundament aufzubauen, das Paolo über mehr als drei Jahrzehnte hinweg geschaffen hat", sagte Borracchini. „Ich freue mich darauf, gemeinsam mit unseren internationalen Teams daran zu arbeiten, die globale Präsenz von Generac weiter auszubauen, unsere Kundenbeziehungen zu stärken und unsere gemeinsame Mission ‚Power a Smarter World' zu verwirklichen."
Bevor er zu Pramac kam, war Borracchini im Private-Equity-Bereich bei MPVenture und später bei Emisys Capital tätig, wo er sich auf Investitionen in mittelständische Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Konsumgüter und Medien konzentrierte. Er hat einen Master of Science in Management und einen Bachelor in Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre von der Universität Siena, beide mit der Auszeichnung „magna cum laude". Er verbrachte ein Jahr seines Erasmus-Programms an der WHU – Otto Beisheim School of Management in Deutschland. Seit 2024 ist er Vorstandsmitglied und Vizepräsident der Stiftung „ITS Energia e Ambiente" in Italien.
Informationen zu Generac
Generac ist ein Anbieter von ganzheitlichen Energielösungen, der es Menschen ermöglicht, Energie ganz nach ihren eigenen Vorstellungen zu nutzen. Generac wurde 1959 gegründet und ist ein weltweit führender Entwickler, Hersteller und Anbieter einer breiten Palette von Lösungen im Bereich der Energietechnik. Das Unternehmen bietet Stromerzeugungsanlagen, Energiespeichersysteme, Energiemanagementgeräte und -lösungen sowie weitere Energieprodukte für die Bereiche Privathaushalte, Gewerbe, Rechenzentren, Telekommunikation, Vermietung und Industrie. Das breit gefächerte Portfolio des Unternehmens an Energietechnologielösungen für Privathaushalte und Unternehmen ermöglicht es ihm, seine Mission „Power a Smarter World" zu verwirklichen und den Wandel hin zu widerstandsfähigeren, effizienteren und innovativeren Energielösungen voranzutreiben.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung sowie sonstige Informationen, die von Zeit zu Zeit von Generac Holdings Inc. oder deren Mitarbeitern bereitgestellt werden, können zukunftsgerichtete Aussagen enthalten, die mit Risiken und Ungewissheiten behaftet sind, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen genannten Ergebnissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen geben die aktuellen Erwartungen und Prognosen von Generac hinsichtlich der Finanzlage, der Ertragslage, der Pläne, der Ziele, der künftigen Entwicklung und der Geschäftstätigkeit des Unternehmens wieder. Zukunftsgerichtete Aussagen lassen sich daran erkennen, dass sie sich nicht ausschließlich auf historische oder aktuelle Fakten beziehen. Diese Aussagen können Begriffe wie „voraussehen", „schätzen", „erwarten", „prognostizieren", „vorhersagen", „planen", „beabsichtigen", „glauben", „zuversichtlich sein", „könnte", „sollte", „könnte haben", „wahrscheinlich", „zukünftig", „optimistisch" sowie andere Wörter und Begriffe mit ähnlicher Bedeutung im Zusammenhang mit der Erörterung des Zeitpunkts oder der Art der zukünftigen operativen oder finanziellen Entwicklung oder anderer Ereignisse.
Solche zukunftsgerichteten Aussagen stellen keine Garantien für die zukünftige Entwicklung oder Ergebnisse dar und unterliegen Risiken, Ungewissheiten (von denen einige außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen) sowie Annahmen. Obwohl Generac davon ausgeht, dass alle zukunftsgerichteten Aussagen auf vernünftigen Annahmen beruhen, sollten Sie sich bewusst sein, dass zahlreiche Faktoren die tatsächlichen Finanzergebnisse von Generac beeinflussen und dazu führen könnten, dass diese erheblich von den in zukunftsgerichteten Aussagen erwarteten Ergebnissen abweichen, darunter:
mögliche Steuerverbindlichkeiten.
Sollten eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten eintreten, können die tatsächlichen Ergebnisse von Generac in wesentlichen Punkten von den in zukunftsgerichteten Aussagen prognostizierten Ergebnissen abweichen. Eine ausführliche Erörterung dieser und anderer Faktoren, die sich auf zukünftige Ergebnisse auswirken könnten, ist in den bei der US-Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, „SEC") eingereichten Unterlagen von Generac enthalten, insbesondere im Abschnitt „Risikofaktoren" des Jahresberichts auf Formular 10-K sowie in den periodischen Berichten auf Formular 10-Q. Aktionäre, potenzielle Investoren und andere Leser sollten diese Faktoren bei der Bewertung der zukunftsgerichteten Aussagen sorgfältig berücksichtigen.
Alle von Generac in dieser Pressemitteilung gemachten zukunftsgerichteten Aussagen gelten ausschließlich zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Generac übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, sei es aufgrund neuer Informationen, künftiger Entwicklungen oder aus anderen Gründen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
KONTAKT: CorporateCommunications@generac.com



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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.